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Wie sieht ein Energieausweis aus? Aufbau, Seiten & Muster

4. Juni 2026

Wie sieht ein Energieausweis aus? Aufbau, Seiten & Muster

Kurz zusammengefasst

Ein Energieausweis für Wohngebäude ist ein amtliches, mehrseitiges Formular nach festem Muster. Es beginnt mit den Angaben zum Gebäude, enthält dann zwei Kennwert-Seiten — eine für den berechneten Bedarf, eine für den erfassten Verbrauch — sowie Modernisierungsempfehlungen und Erläuterungen. Wichtig: Beide Kennwert-Seiten sind in jedem Ausweis abgedruckt, ausgefüllt ist aber nur die zu deinem Ausweistyp — die andere bleibt absichtlich leer. Rechtsgültig wird das Dokument durch Registriernummer, Ausstellerangaben und Unterschrift.


Der Aufbau Seite für Seite

SeiteInhalt
Seite 1Angaben zum Gebäude: Adresse, Gebäudetyp, Baujahr, Ausweisart, Ausstellungs- und Gültigkeitsdatum, Registriernummer
Seite 2Berechneter Energiebedarf — ausgefüllt beim Bedarfsausweis (Endenergie- und Primärenergiebedarf, Farbskala)
Seite 3Erfasster Energieverbrauch — ausgefüllt beim Verbrauchsausweis (Endenergieverbrauch, Verbrauchserfassung, Farbskala)
Seite 4Modernisierungsempfehlungen (oder Begründung, warum keine möglich sind)
Seite 5Erläuterungen zu Verfahren und Begriffen

Die genaue Seitenzahl kann leicht variieren, der Aufbau folgt aber immer diesem amtlichen Muster.


Warum ist eine Seite in meinem Energieausweis leer?

Das ist der häufigste Grund für Verwirrung — und völlig normal. Der Energieausweis nutzt ein einheitliches Formular für beide Verfahren. Deshalb sind sowohl die Bedarfs- als auch die Verbrauchsseite in jedem PDF physisch vorhanden. Ausgefüllt wird immer nur genau eine:

  • - Beim Verbrauchsausweis ist die Verbrauchsseite gefüllt, die Bedarfsseite bleibt leer.
  • - Beim Bedarfsausweis ist die Bedarfsseite gefüllt, die Verbrauchsseite bleibt leer.

Eine leere Methoden-Seite ist also kein Fehler, sondern gewollt. Deinen Ausweistyp erkennst du nicht an der Überschrift einer Seite, sondern daran, welche Seite ausgefüllt ist. Was hinter den beiden Verfahren steckt, erklärt Verbrauchs- oder Bedarfsausweis: Unterschied.


Die Farbskala und die Kennwerte

Auf der ausgefüllten Kennwert-Seite findest du das bekannte Farbband von Grün (A+) bis Rot (H) mit einem Pfeil, der die Effizienzklasse deines Gebäudes markiert. Daneben stehen die Zahlenwerte: Endenergie und — beim Bedarfsausweis — Primärenergie in kWh pro Quadratmeter und Jahr. Wie du diese Skala und die Werte richtig liest und was ein guter Wert ist, erklärt der Ratgeber Energieausweis lesen: Effizienzklassen.


Woran erkennst du einen echten, gültigen Ausweis?

Ein final ausgestellter Energieausweis trägt immer:

  • - eine Registriernummer (bei neu ausgestellten Ausweisen Pflicht, § 81 GEG),
  • - Ausstellerangaben mit Name, Anschrift und Berufsbezeichnung,
  • - ein Ausstellungs- und ein Gültigkeitsdatum (zehn Jahre),
  • - eine Unterschrift oder deren Nachbildung.

Fehlen diese Angaben oder steht „Vorschau" auf den Seiten, handelt es sich noch nicht um das offizielle Dokument. Was der Aufdruck „Vorschau – rechtlich nicht gültig" bedeutet, erklärt Vorschau – Ausweis rechtlich nicht gültig.


Häufige Fragen

Wie sieht ein Energieausweis aus? Wie ein amtliches, mehrseitiges Formular: Gebäudeangaben auf der ersten Seite, danach die Kennwert-Seiten mit Farbskala (A+ bis H), Modernisierungsempfehlungen und Erläuterungen. Registriernummer und Ausstellerangaben machen ihn gültig.

Warum ist eine Seite leer? Weil beide Methoden-Seiten (Bedarf und Verbrauch) in jedem Ausweis abgedruckt sind, aber nur die zum jeweiligen Ausweistyp gehörende ausgefüllt wird. Das ist so vorgesehen, kein Mangel.

Wie erkenne ich, ob es ein Verbrauchs- oder Bedarfsausweis ist? An der ausgefüllten Seite: Ist die Verbrauchsseite gefüllt, ist es ein Verbrauchsausweis; ist die Bedarfsseite gefüllt, ein Bedarfsausweis. Die Ausweisart steht zusätzlich auf der ersten Seite.

Gibt es ein offizielles Muster? Ja. Die Muster-Energieausweise sind als Anlagen zum Gebäudeenergiegesetz (§ 80 ff. GEG) festgelegt; alle Aussteller nutzen dasselbe Formular. Welche Pflichtangaben enthalten sein müssen, regelt § 85 GEG.

Wo steht die Effizienzklasse? Auf der ausgefüllten Kennwert-Seite, markiert durch den Pfeil auf der Farbskala von Grün (A+) bis Rot (H).


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