Registriernummer auf dem Energieausweis: DIBt einfach erklärt
Kurz zusammengefasst: Jeder Energieausweis trägt oben rechts eine Registriernummer. Sie wird zentral vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) vergeben und dient dazu, Ausweise eindeutig zu kennzeichnen und stichprobenartig zu kontrollieren. Die oft gehörte „dena-Nummer" meint dasselbe Feld – zuständig für die Registrierung ist heute aber das DIBt, nicht die dena.
Was ist die Registriernummer?
Die Registriernummer ist eine eindeutige Kennung, die jeder Energieausweis erhält, bevor er ausgestellt wird. Ohne diese Nummer ist ein Ausweis nicht vollständig und damit nicht rechtsgültig. Sie steht in der Regel auf der ersten Seite und hat ein festes Format, das mit dem Ausstellungsbundesland beginnt (z. B. „HH" für Hamburg, „BE" für Berlin), gefolgt vom Ausstellungsjahr und einer laufenden Nummer.
Die Nummer erfüllt zwei Zwecke:
- - Eindeutigkeit: Jeder Ausweis ist damit einzeln identifizierbar.
- - Kontrolle: Über die Registriernummern können Ausweise stichprobenartig auf Plausibilität und Richtigkeit geprüft werden.
Wer vergibt die Nummer – DIBt oder dena?
Zuständig ist die Registrierstelle des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt). Die ausstellungsberechtigte Person (z. B. Energieberater oder ein berechtigter Aussteller) beantragt die Registriernummer dort, bevor der Ausweis fertiggestellt wird.
Die verbreitete Bezeichnung „dena-Nummer" ist historisch gewachsen und meint umgangssprachlich dasselbe Nummernfeld. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) betreibt heute aber nicht die amtliche Registrierung von Energieausweisen. Wenn Sie also die „dena-Nummer" suchen, meinen Sie in aller Regel die DIBt-Registriernummer auf Ihrem Ausweis.
Wo finde ich die Registriernummer?
Auf der ersten Seite des Energieausweises, meist oben rechts, direkt neben oder unter dem Ausstellungsdatum. Sie besteht aus einer Kombination aus Länderkürzel, Jahreszahl und einer fortlaufenden Ziffernfolge.
Warum ist die Nummer wichtig?
- - Sie macht deutlich, dass der Ausweis ordnungsgemäß registriert wurde.
- - Sie ist Voraussetzung dafür, dass der Ausweis überhaupt gültig ist.
- - Sie ermöglicht den Behörden die vorgesehene Stichprobenkontrolle.
Ein Ausweis ohne Registriernummer – etwa eine reine Vorschau oder ein Entwurf – ist rechtlich nicht verwendbar und darf nicht in Anzeigen, bei Besichtigungen oder gegenüber Käufern und Mietern genutzt werden.
Häufige Fragen
Ist die „dena-Nummer" dasselbe wie die Registriernummer?
Umgangssprachlich ja. Gemeint ist die Registriernummer – zuständig für die Vergabe ist heute das DIBt.
Wo steht die Registriernummer?
Auf der ersten Seite des Energieausweises, meist oben rechts.
Ist ein Ausweis ohne Registriernummer gültig?
Nein. Ohne Registriernummer ist der Ausweis nicht vollständig und nicht rechtsgültig.
Wer beantragt die Nummer?
Die ausstellungsberechtigte Person beantragt sie bei der Registrierstelle des DIBt, bevor der Ausweis ausgestellt wird.
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist das jeweils geltende Gebäudeenergiegesetz (GEG).
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