Gebäudedaten Eingeben: Fenster, Dämmung, Ausweis 2026
Kurz zusammengefasst
Wer einen Energieausweis erstellt, muss Gebäudedaten eingeben, darunter Angaben zu Fenstern, Dämmung, Heizung und Gebäudemaßen. Beim Verbrauchsausweis sind die Angaben überschaubar, beim Bedarfsausweis deutlich umfangreicher. Fehlende oder ungenaue Daten führen oft zu einem schlechteren Ergebnis, weil konservative Standardwerte greifen. Dieser Ratgeber erklärt Feld für Feld, was abgefragt wird, wo du die Infos findest und worauf du achten solltest.
Was sind „Gebäudedaten" beim Energieausweis?
Gebäudedaten sind alle technischen und baulichen Angaben, die für die Berechnung oder Einstufung der Energieeffizienz deines Hauses nötig sind. Dazu gehören grundlegende Informationen wie Baujahr und Gebäudetyp, aber auch detaillierte Angaben zu Fenstern, Dämmung, Heizung und der Gebäudehülle.
Wie viele Gebäudedaten du eingeben musst, hängt davon ab, welchen Ausweis du brauchst:
- Verbrauchsausweis: Hier stehen die tatsächlichen Heizverbrauchswerte im Mittelpunkt. Angaben zu Fenstern und Dämmung fließen nur in die Modernisierungsempfehlungen ein, nicht in den eigentlichen Energiekennwert.
- Bedarfsausweis: Dieser basiert auf einer detaillierten Analyse der Bausubstanz. Exakte Maße, Konstruktionsdetails zu Fenstern, Dach und Fassade werden erfasst und berechnet.
Welchen Ausweis du brauchst (oder wählen darfst), hängt von Baujahr und Größe deines Gebäudes ab. Mehr dazu findest du in unserem Ratgeber zum Energieausweis.
Wenn du einen Verbrauchsausweis brauchst, kannst du den Prozess oft in wenigen Minuten abschließen.
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Welche Pflichtangaben braucht jeder Energieausweis?
Unabhängig davon, ob du einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis erstellst, gibt es Basisdaten, die immer abgefragt werden. Hier die wichtigsten Felder im Überblick:
- Baujahr des Gebäudes: Das Jahr der Fertigstellung. Es bestimmt, welche Baustandards als Berechnungsgrundlage gelten.
- Gebäudetyp: Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Reihenhaus, Doppelhaushälfte und so weiter.
- Anzahl Wohneinheiten: Relevant für die Frage, ob du zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis wählen darfst.
- Anzahl Vollgeschosse: Wie viele voll ausgebaute Stockwerke hat das Gebäude?
- Beheizte Wohnfläche / Gebäudenutzfläche (AN): Die Fläche, die bei der Energieberechnung zugrunde gelegt wird. Die Gebäudenutzfläche AN ist nicht identisch mit der Wohnfläche.
- Anbausituation: Steht das Gebäude frei, ist es ein Reihenendhaus oder ein Reihenmittelhaus? Das beeinflusst die Größe der Außenhüllfläche.
- Postleitzahl: Damit wird der Klimastandort bestimmt.
- Heizungssystem: Typ (Gasbrennwert, Ölheizung, Wärmepumpe etc.), Baujahr und verwendeter Energieträger.
- Warmwasserbereitung: Zentral über die Heizung oder dezentral (z. B. Durchlauferhitzer)?
- Lüftungsart: Fensterlüftung, Abluftanlage oder kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung.
- Keller: Vorhanden oder nicht? Beheizt oder unbeheizt?
- Anlass der Ausstellung: Verkauf, Vermietung, Neubau oder Modernisierung.
Die meisten dieser Angaben kennst du als Eigentümer oder findest sie in deinen Bauunterlagen. Falls du unsicher bist: Bei der Online-Erstellung hilft dir ein KI-Assistent bei jedem Eingabefeld, sodass du nichts übersehen musst.
Fenster-Daten richtig eingeben: Das wird abgefragt
Fenster sind einer der größten Wärmeverlustpunkte am Gebäude. Entsprechend wichtig sind die Angaben, wenn du Gebäudedaten für den Bedarfsausweis eingibst. Beim Verbrauchsausweis spielen Fenster-Details nur für die Modernisierungsempfehlungen eine Rolle, nicht für den Kennwert selbst.
Verglasungsart (Fenstertyp)
Die Verglasungsart ist das zentrale Merkmal. Üblich sind vier Kategorien:
- Einfachverglasung: Eine einzelne Scheibe, typisch für unsanierte Altbauten vor den 1970ern.
- Isolierverglasung (Doppelverglasung): Zwei Scheiben mit Luftzwischenraum. Standard ab den 1970ern bis Mitte der 1990er.
- Wärmeschutzverglasung: Doppelverglasung mit beschichteten Scheiben und Edelgasfüllung. Seit 1995 der Standard bei Neubauten.
- Dreifach-Wärmeschutzverglasung: Seit etwa 2012 erhältlich, inzwischen bei Neubauten und energetischen Sanierungen verbreitet.
Tipp: Wenn du nicht weißt, welchen Fenstertyp du hast, schau auf den Abstandhalter zwischen den Scheiben. Dort steht oft der Ug-Wert (der U-Wert der Verglasung) oder der Herstellername mit Jahreszahl. Alternativ: Eine Flamme vor die Scheibe halten. Bei Wärmeschutzverglasung hat die reflektierte Flamme eine andere Farbe als bei einfacher Isolierverglasung.
Baujahr der Fenster
Falls bekannt, gibst du das Einbau- oder Herstellungsjahr an. Daraus lässt sich der U-Wert ableiten, wenn kein exakter Wert vorliegt.
Rahmenmaterial
Holz, Kunststoff oder Aluminium. Das Material beeinflusst den Wärmedurchgang über den Rahmen.
Fensterfläche pro Himmelsrichtung
Für den Bedarfsausweis muss die gesamte Fensterfläche nach Himmelsrichtungen aufgeteilt werden: Nord, Ost, Süd, West. Das liegt daran, dass solare Wärmegewinne (Sonneneinstrahlung durch Südfenster) in die Energiebilanz einfließen.
In der Praxis misst du pro Fassadenseite die Fenster (Breite × Höhe inklusive Rahmen) und summierst die Flächen je Himmelsrichtung.
Sonderfall Dachfenster
Dachfenster werden separat vom restlichen Dach bilanziert. Die Fensterfläche wird von der Dachfläche abgezogen und als eigenständiges Fenster mit eigenem U-Wert geführt. Dieser Punkt wird in vielen Anleitungen übersehen, kann aber das Ergebnis beeinflussen, besonders bei ausgebauten Dachgeschossen mit großen Fensterflächen.
U-Werte von Fenstern nach Baujahr (Orientierungstabelle)
Diese Richtwerte helfen dir einzuschätzen, wie deine Fenster energetisch abschneiden:
| Fenstertyp / Baujahr | Typischer Uw-Wert (W/m²K) |
|---|---|
| Einfachverglasung (vor 1975) | ca. 5,0 |
| Isolierverglasung (1975–1995) | ca. 2,7–3,0 |
| Wärmeschutzverglasung (ab 1995) | ca. 1,1–1,3 |
| Dreifach-Wärmeschutzverglasung (ab 2012) | ca. 0,6–0,7 |
Je niedriger der U-Wert, desto besser die Dämmwirkung. Der Unterschied zwischen Einfachverglasung und moderner Dreifachverglasung ist enorm: Faktor 7 bis 8.
Dämmung-Daten richtig eingeben: Das wird abgefragt
Neben den Fenstern ist die Dämmung der zweite große Datenkomplex, wenn du Gebäudedaten für den Bedarfsausweis eingeben musst. Die Angaben werden pro Bauteil erfasst.
Welche Bauteile werden abgefragt?
Für jedes Bauteil der Gebäudehülle (also die Grenze zwischen beheiztem und unbeheiztem Bereich) brauchst du Angaben:
- Außenwände
- Dach oder oberste Geschossdecke
- Kellerdecke oder Bodenplatte
- Fenster (siehe oben)
Wichtig: Gemeinsame Wände zwischen beheizten Gebäudeteilen (z. B. die Wand zwischen zwei beheizten Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus) sind Innenwände und gehören nicht zur Hüllfläche. Sie werden nicht eingegeben. Ein häufiger Fehler, der das Ergebnis verfälscht.
Angaben pro Bauteil
Für jedes Bauteil werden typischerweise diese Felder abgefragt:
- Fläche in m²
- Konstruktionsart (z. B. Mauerwerk, Holzständer, Beton)
- Dicke der Hauptschicht (in cm)
- Dämmung vorhanden? Ja oder nein.
- Bei vorhandener Dämmung: Material-Typ (EPS/Styropor, Mineralwolle, PUR, Holzfaser etc.), Dämmstärke in cm, Jahr des Einbaus.
- Baujahr bzw. Sanierungsjahr des Bauteils
Nachträgliche vs. originale Dämmung: Eine wichtige Regel
Nur nachträglich aufgebrachte Dämmungen fließen explizit in die Berechnung ein. Dämmungen, die zum ursprünglichen Baujahr gehören, werden automatisch über die damaligen Bauvorschriften berücksichtigt.
Das bedeutet konkret: Wenn dein Haus 1985 gebaut wurde und seitdem keine Fassadendämmung erhalten hat, musst du keine Dämmung eintragen. Die Software setzt den Baujahr-Standard an. Wurde 2010 ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS) nachgerüstet, trägst du Material, Stärke und Einbaujahr ein.
Wo findest du deine Dämmungsdaten?
- Baubeschreibung (vom Bauträger oder Architekten)
- Handwerkerrechnungen von Sanierungsmaßnahmen
- Fördernachweise (KfW oder BAFA, falls Fördermittel genutzt wurden)
- Fotos von der Bauphase (z. B. Dachausbau, wo Dämmstärke sichtbar ist)
- Energieberater-Berichte früherer Beratungen
Was passiert, wenn du keine Dämmungsdaten hast?
Wenn du zu einem Bauteil keine Angaben machen kannst, greifen vereinfachte Standardwerte. Das erlaubt GEG § 80 Abs. 3 in Verbindung mit § 50 Abs. 4. Leere Felder werden dann mit den Standardwerten der vereinfachten Datenerfassung belegt.
Das Problem: Diese Standardwerte sind in der Regel konservativ, also schlechter als die tatsächliche Bausubstanz. Praktiker berichten in Fachforen immer wieder, dass Hauseigentümer eine bessere Effizienzklasse hätten erreichen können, wenn sie bei der Datenermittlung genauer vorgegangen wären. Umgekehrt macht eine penible Dokumentation jeder einzelnen Sanierung einen spürbaren Unterschied.
Typische U-Werte für Außenwände zur Orientierung: Altbau vor 1918 liegt bei ca. 1,70 W/(m²K), Bauten der 1970er bei ca. 1,20 W/(m²K), Neubauten ab 2016 bei ca. 0,20 W/(m²K).
Verbrauchsausweis vs. Bedarfsausweis: Wie unterscheidet sich die Dateneingabe?
Die Datentiefe unterscheidet sich erheblich. Hier der Vergleich:
Verbrauchsausweis
Du brauchst die oben genannten Basisdaten zum Gebäude plus:
- 36 zusammenhängende Monate Verbrauchsdaten (Heizenergie und ggf. Warmwasser). Die letzte Abrechnung darf nicht älter als 18 Monate sein (GEG § 82).
- Angaben zu Fenstern und Dämmung beeinflussen nur die Modernisierungsempfehlungen, nicht den Energiekennwert.
Das macht die Dateneingabe beim Verbrauchsausweis deutlich schneller. In vielen Fällen reichen die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre als Grundlage.
Bedarfsausweis
Zusätzlich zu den Basisdaten brauchst du:
- Exakte Gebäudeabmessungen (Länge, Breite, Raumhöhen, ggf. Kniestockhöhe)
- Beheiztes Volumen und Summe der Hüllflächen
- Komplette Bauteilaufbauten für Wände, Dach, Kellerdecke, Fenster
- Alle Fenster- und Dämmungsdaten wie oben beschrieben
Die Angaben für den Bedarfsausweis sind also deutlich umfangreicher. Dafür liefert er ein rechnerisches Ergebnis, das unabhängig vom Nutzerverhalten ist.
Wann brauchst du welchen Ausweis?
- Gebäude mit 5 oder mehr Wohneinheiten: Du hast die freie Wahl zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis.
- Gebäude mit 1 bis 4 Wohneinheiten, Baujahr vor 1977: Grundsätzlich ist ein Bedarfsausweis nötig. Ausnahme: Das Gebäude wurde durch nachträgliche Dämmung und neuere Fenster auf das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 gebracht. Dann ist auch ein Verbrauchsausweis erlaubt (GEG § 80).
- Gebäude mit 1 bis 4 Wohneinheiten, Baujahr ab 1977: Freie Wahl.
Falls du dir unsicher bist, findest du im Energieausweis-Ratgeber eine ausführliche Erklärung zum Wahlrecht.
WSchVo 1977: Wann gilt die Ausnahme für den Verbrauchsausweis?
Dieser Punkt verdient besondere Aufmerksamkeit, weil er direkt bestimmt, welche Gebäudedaten du eingeben musst. Wenn dein Gebäude vor 1977 gebaut wurde und 1 bis 4 Wohneinheiten hat, darfst du nur dann einen Verbrauchsausweis erstellen, wenn es nachträglich auf WSchVo-1977-Niveau saniert wurde.
Konkret bedeutet das in der Regel:
- Außenwände: Mindestens 6 cm Dämmung auf 24 cm dickem Bimsstein, Porenbeton oder Blocksteinen, oder 8 cm Dämmung bei zweischaligem Mauerwerk.
- Fenster: Holz oder Kunststoff mit Doppel- oder Isolierverglasung (keine Einfachverglasung mehr).
- Dach: 18 cm Dämmung auf den Sparren, 15 cm zwischen den Sparren oder mindestens 8 cm auf dem Dachboden.
- Kellerdecke: Gedämmt.
Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, reicht ein Verbrauchsausweis, und du sparst dir die aufwendige Hüllflächen-Dokumentation. Falls nicht, ist der Bedarfsausweis Pflicht, und du musst die kompletten Fenster- und Dämmungsdaten eingeben.
Typische Fehler bei der Dateneingabe und wie du sie vermeidest
Schon kleine Fehler bei der Eingabe der Gebäudedaten können den Energiekennwert verzerren oder die Effizienzklasse verfälschen. Diese Stolperfallen tauchen besonders häufig auf:
1. Falsche Flächen oder Baujahre. Eine häufige Fehlerquelle ist die falsche Erfassung des Baujahrs oder der beheizten Fläche. Das Baujahr bestimmt die Standardannahmen für die gesamte Berechnung. Schon ein Jahrzehnt Abweichung kann den Kennwert deutlich verschieben.
2. Vergessene nachträgliche Sanierung. Wenn du vor zehn Jahren die Fassade dämmen oder neue Fenster einbauen lassen hast, diese Maßnahmen aber nicht einträgst, rechnet die Software mit den schlechteren Baujahr-Standards. Das Ergebnis fällt unnötig schlecht aus.
3. Ungenaue Hüllflächen. Gebäudehüllflächen werden oft ungenau berechnet, besonders bei Anbauten, Erkern oder Gauben. Die Hüllfläche ist die gesamte Außenfläche des beheizten Bereichs.
4. Innenwände fälschlich als Hüllfläche. Eine gemeinsame Wand zwischen zwei beheizten Wohnungen ist keine Hüllfläche. Wird sie trotzdem eingegeben, verfälscht das die Bilanz.
5. Lücken in den Verbrauchsdaten. Beim Verbrauchsausweis müssen 36 zusammenhängende Monate lückenlos vorliegen. Fehlende Monate oder eine zu alte Abrechnung machen die Daten ungültig.
Gut zu wissen: Jeder über EnergieausweisApp erstellte Ausweis wird von einem Dipl.-Ing. geprüft und unterschrieben. Das ist ein zusätzliches Sicherheitsnetz, falls bei der Eingabe etwas unklar geblieben ist.
Wo finde ich meine Fenster- und Dämmungsdaten?
Falls du nicht sofort weißt, was du in die Felder für Fenster und Dämmung eintragen sollst, hier die besten Quellen:
- Baubeschreibung oder Bauantrag: Dort stehen Konstruktionsdetails, Wandaufbauten und oft auch die geplanten U-Werte.
- Handwerkerrechnungen: Nach einer Fenstersanierung oder Fassadendämmung enthalten Rechnungen Angaben zu Material, Stärke und Einbaujahr.
- Fördernachweise (KfW/BAFA): Falls du Fördermittel erhalten hast, dokumentieren die Nachweise exakt, was saniert wurde.
- Energieberater-Gutachten: Ein früherer Beratungsbericht listet oft alle relevanten Bauteilwerte auf.
- Fenster selbst: Auf dem Abstandhalter zwischen den Scheiben oder auf einem Aufkleber am Rahmen findest du häufig Hersteller, Baujahr und Ug-Wert.
- Detailfotos: Fotos von Baustellen (Dachausbau, Fassadendämmung) können die Dämmstärke sichtbar machen.
Wenn du trotz Recherche keine genauen Werte findest, ist das kein Ausschlussgrund. Die vereinfachte Datenerfassung nach GEG § 50 Abs. 4 erlaubt die Nutzung von Standardwerten. Bedenke aber: Diese Standardwerte sind konservativ und führen tendenziell zu einem schlechteren Kennwert. Es lohnt sich also, gründlich zu suchen.
FAQ: Häufige Fragen zur Dateneingabe beim Energieausweis
Welche Daten brauche ich für den Verbrauchsausweis?
Du brauchst die Basisdaten zum Gebäude (Baujahr, Gebäudetyp, Wohnfläche, Heizungstyp, Energieträger) sowie 36 zusammenhängende Monate Verbrauchsdaten, deren letzte Abrechnung nicht älter als 18 Monate sein darf. Detaillierte Angaben zu Fenstern und Dämmung sind für den Kennwert nicht erforderlich.
Welche Fenster-Angaben braucht der Bedarfsausweis?
Du musst Verglasungsart, Baujahr der Fenster (falls bekannt), Rahmenmaterial und die Fensterfläche pro Himmelsrichtung angeben. Dachfenster werden separat erfasst. Falls der exakte U-Wert nicht bekannt ist, wird er aus dem Baujahr abgeleitet.
Was ist, wenn ich die Dämmstärke nicht kenne?
Dann greift die vereinfachte Datenerfassung. Die Software setzt baujahrtypische Standardwerte an. Diese sind in der Regel konservativ, das heißt, dein Ergebnis kann schlechter ausfallen als die tatsächliche Bausubstanz. Handwerkerrechnungen oder Fördernachweise helfen, genauere Werte zu belegen.
Beeinflusst die Dämmung den Verbrauchsausweis?
Nein, nicht den Energiekennwert. Beim Verbrauchsausweis basiert die Einstufung ausschließlich auf den realen Verbrauchsdaten. Angaben zur Dämmung fließen nur in die Modernisierungsempfehlungen ein.
Muss ich nur nachträgliche Dämmung eintragen?
Ja. Dämmungen aus dem ursprünglichen Baujahr werden automatisch über die damaligen Bauvorschriften berücksichtigt. Nur nachträglich aufgebrachte Dämmungen musst du explizit eingeben, mit Material, Stärke und Einbaujahr.
Was passiert bei falschen Angaben im Energieausweis?
Falsche Angaben können den Energiekennwert verzerren und im schlimmsten Fall zu einem rechtlich ungültigen Ausweis führen. Da der Energieausweis bei Verkauf und Vermietung vorgelegt werden muss (GEG § 80), sind korrekte Daten wichtig. Deshalb wird jeder Ausweis bei seriösen Anbietern von einem qualifizierten Fachingenieur geprüft.
Kann ich den Energieausweis auch erstellen, wenn mir Unterlagen fehlen?
Grundsätzlich ja. Die vereinfachte Datenerfassung erlaubt die Nutzung von Standardwerten. Für ein möglichst genaues (und oft besseres) Ergebnis lohnt es sich aber, vorhandene Unterlagen zusammenzusuchen, bevor du die Gebäudedaten eingibst.
Du kannst deinen Energieausweis direkt online erstellen und siehst deinen Energiekennwert samt Effizienzklasse als kostenlose Vorschau, bevor du zahlst.
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