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Neuer Energieausweis 2026: A–G nur für Nichtwohngebäude

4. Juli 2026

Neuer Energieausweis 2026: A–G nur für Nichtwohngebäude

Kurz und knapp

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) soll das bisherige Gebäudeenergiegesetz ablösen und den Energieausweis grundlegend verändern. Die wichtigste Überraschung: Die neue EU-Skala A bis G gilt vorerst nur für Nichtwohngebäude. Wohngebäude behalten die bekannte Skala A+ bis H. Bis das GModG in Kraft tritt (voraussichtlich Ende 2026), bleibt das aktuelle GEG 2024 geltendes Recht. Wer jetzt einen Energieausweis erstellt, sichert sich 10 Jahre Gültigkeit unter den heutigen, einfacheren Bedingungen.

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EPBD 2024: Die EU-Gebäuderichtlinie als Auslöser

Die Richtlinie (EU) 2024/1275, besser bekannt als EPBD (Energy Performance of Buildings Directive), ist seit Mai 2024 in Kraft. Ihr Ziel: EU-weit vergleichbare Energieausweise und ein klimaneutraler Gebäudebestand bis 2050.

Die wichtigsten Instrumente der EPBD:

  • Eine harmonisierte Effizienzskala von A bis G für alle Mitgliedstaaten

  • Mindeststandards für die Energieeffizienz bestehender Gebäude (MEPS)

  • Nationale Renovierungspläne

  • Detailliertere Pflichtangaben im Energieausweis

Die Umsetzungsfrist lief am 29. Mai 2026 ab. Deutschland hat diese Frist verpasst. Ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission läuft bereits seit dem 27. März 2025. Das klingt dramatisch, hat für dich als Eigentümer aber zunächst keine direkten Folgen. Entscheidend ist, was in deutsches Recht übertragen wird.

GModG: Das Gebäudemodernisierungsgesetz als deutsches Umsetzungsgesetz

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist Deutschlands Antwort auf die EPBD. Der Referentenentwurf wurde am 5. Mai 2026 vorgelegt, der Kabinettsbeschluss folgte am 13. Mai 2026. Damit ist das Gesetz aber noch nicht fertig: Es befindet sich aktuell im parlamentarischen Verfahren und soll voraussichtlich Ende 2026 in Kraft treten.

Wichtig für die zeitliche Einordnung: Selbst nach Verkündung des GModG treten die neuen Regeln für den Energieausweis erst zum Ersten des sechsten Folgemonats in Kraft. Du hast also nach der Verkündung noch rund ein halbes Jahr Vorlauf.

Bis dahin gilt das aktuelle Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) uneingeschränkt. Jeder Energieausweis, den du jetzt nach geltendem Recht erstellen lässt, ist 10 Jahre gültig, auch über das Inkrafttreten des GModG hinaus.

Neue Effizienzskala: A bis G oder doch A+ bis H?

Das ist die zentrale Überraschung beim neuen Energieausweis 2026, und gleichzeitig der Punkt, den viele Artikel falsch darstellen.

Wohngebäude: A+ bis H bleibt

Der Kabinettsentwurf des GModG vom 13. Mai 2026 hält für Wohngebäude an der bisherigen Skala von A+ bis H fest (Anlage 10 bleibt unverändert). Wenn du ein Wohnhaus oder eine Eigentumswohnung besitzt, ändert sich an der Darstellung deines Energieausweises in diesem Punkt vorerst nichts.

Viele Medien hatten vorab berichtet, die neue EU-Skala A bis G werde für alle Gebäude gelten. Das stimmt so nicht, zumindest nicht nach dem aktuellen Gesetzentwurf.

Nichtwohngebäude: Neu A bis G

Für Nichtwohngebäude (Büros, Gewerbe, öffentliche Gebäude) wird die neue EU-einheitliche Skala A bis G eingeführt (neue Anlage 10a). Die Logik dahinter:

  • Klasse A steht ausschließlich für Nullemissionsgebäude

  • Klasse G umfasst die energetisch schlechtesten 15 % des nationalen Gebäudebestands

  • Klassen B bis F teilen den verbleibenden Bestand in jeweils etwa gleich große Segmente (ca. 17 % pro Klasse)

Die genauen Schwellenwerte legt jedes EU-Mitgliedsland selbst fest. Ein “Klasse C” Gebäude in Deutschland ist daher nicht automatisch mit einem “Klasse C” Gebäude in Frankreich vergleichbar.

Das Prinzip kennst du von Haushaltsgeräten: A ist spitze, G ist Schlusslicht. Für Eigentümer von Nichtwohngebäuden kann die Neubewertung bedeuten, dass ihr Gebäude in eine schlechtere Klasse rutscht als bisher.

Erweiterte Vorlagepflichten: Wann du künftig einen Energieausweis brauchst

Schon heute brauchst du einen gültigen Energieausweis bei Verkauf, Neuvermietung und Verpachtung (§ 80 GEG). Wichtige Kennwerte müssen bereits in der Immobilienanzeige stehen (§ 87 GEG). Verantwortlich ist dabei die Person, die die Anzeige schaltet, also auch der Makler.

Der GModG-Entwurf erweitert diese Pflichten um zwei neue Anlässe:

  • Mietvertragsverlängerung: Bisher war ein Energieausweis nur bei Neuabschluss Pflicht. Künftig soll er auch bei der Verlängerung bestehender Mietverträge vorgelegt werden.

  • Größere Renovierung: Bei umfangreichen Sanierungsmaßnahmen wird ebenfalls ein aktueller Ausweis fällig.

Denkmalschutz: keine pauschale Befreiung mehr

Bisher waren denkmalgeschützte Gebäude weitgehend von Energieausweis- und Sanierungspflichten ausgenommen. Nach dem GModG-Entwurf soll es keine pauschale Komplett-Befreiung mehr geben. Denkmäler bleiben aber im Regelfall von den Sanierungspflichten befreit, wenn diese die Substanz oder das Erscheinungsbild unzumutbar verändern würden; die zuständigen Landesbehörden entscheiden im Einzelfall. (Stand Gesetzentwurf, kann sich im Verfahren noch ändern.)

Bußgeld bei Verstößen

Wer bei Verkauf oder Vermietung keinen gültigen Energieausweis vorlegen kann, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld beträgt bis zu 10.000 Euro (§ 108 GEG). Dasselbe gilt für fehlende Pflichtangaben in Immobilienanzeigen.

Das klingt nach viel, ist in der Praxis aber leicht vermeidbar: Wer einen gültigen Ausweis hat und die Kennwerte in der Anzeige nennt, ist auf der sicheren Seite.

Was sich bei Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis ändert

Beide Ausweistypen bleiben auch unter dem GModG bestehen. Die Änderungen betreffen vor allem die Datenanforderungen und die Zugangsbedingungen.

Aktuell geltendes Recht (GEG 2024)

Unter dem aktuellen GEG gilt für den Verbrauchsausweis: Du brauchst 36 zusammenhängende Monate Verbrauchsdaten, die nicht älter als 18 Monate sein dürfen (§ 82 GEG). In der Regel reichen drei Heizkostenabrechnungen.

Beim Wahlrecht zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis gibt es eine wichtige Einschränkung: Bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, ist ein Bedarfsausweis Pflicht, es sei denn, das Gebäude hat mindestens fünf Wohneinheiten oder es wurde nachweislich auf den Stand der Wärmeschutzverordnung 1977 saniert. In diesen beiden Fällen ist auch ein Verbrauchsausweis zulässig.

Wenn du unsicher bist, welcher Ausweistyp für dein Gebäude in Frage kommt, hilft dir die kostenlose Vorschau auf energieausweisapp.de bei der Einschätzung.

Was das GModG ändern soll

Strengere Datenanforderung: Statt drei Jahresabrechnungen werden künftig 24 zusammenhängende Monate mit monatlicher Erfassung nach Energieträgern verlangt. Das ist eine massive Verschärfung. Wer bisher einfach drei Jahresabrechnungen zusammengesucht hat, muss unter dem neuen Recht deutlich granularere Daten vorlegen.

Die “1977er-Hürde” fällt weg: Unter dem GModG soll der Verbrauchsausweis grundsätzlich für alle Wohngebäude wählbar sein, also auch für unsanierte Altbauten vor 1977 mit bis zu vier Wohneinheiten. Die Voraussetzung: Die strengen 24-Monats-Daten müssen vorliegen.

Das klingt zunächst nach einer Erleichterung für Altbau-Eigentümer, hat aber einen Haken: Die neuen Datenanforderungen sind in der Praxis schwerer zu erfüllen als die bisherige Drei-Jahres-Regel. Wer keine monatlichen Verbrauchsaufstellungen hat (und viele Eigentümer haben sie nicht), steht vor einem Problem.

Nichtwohngebäude: Hier wird es noch restriktiver. Für Nichtwohngebäude soll unter dem GModG nur noch der Bedarfsausweis zulässig sein.

Der praktische Tipp

Wer jetzt noch einen Verbrauchsausweis nach aktuellem GEG erstellt, sichert sich 10 Jahre Gültigkeit unter den heutigen, deutlich einfacheren Bedingungen. Drei Jahresabrechnungen reichen. Das ist besonders für Eigentümer relevant, die in den nächsten Monaten verkaufen oder vermieten wollen, aber auch für alle, deren alter Ausweis bald abläuft.

Neue Pflichtangaben im Energieausweis

Der neue Energieausweis 2026 wird deutlich umfangreicher als sein Vorgänger. Folgende Angaben werden nach dem GModG-Entwurf zur Pflicht:

  • CO₂-Emissionen (Treibhausgasemissionen des Gebäudes)

  • Primär-, End- und Nutzenergie (detaillierter als bisher)

  • Anteil erneuerbarer Energien, die am Standort erzeugt werden

  • Smart-Readiness-Indikator (wie gut das Gebäude für intelligente Steuerung vorbereitet ist)

  • Niedertemperaturfähigkeit des Wärmeverteilsystems (relevant für den Umstieg auf Wärmepumpen)

  • Modernisierungsempfehlungen (konkreter als bisher)

  • Für Neubauten: Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen (ab 2028 für Gebäude über 1.000 m², ab 2030 für alle)

Außerdem müssen Energieausweise künftig in einem maschinenlesbaren elektronischen Format erstellt werden. Das erleichtert die automatisierte Auswertung und Vergleichbarkeit.

Jeder Energieausweis muss weiterhin von einer ausstellungsberechtigten Person unterschrieben werden (§ 88 GEG). Bei energieausweisapp.de wird jeder Ausweis von einem qualifizierten Dipl.-Ing. geprüft und unterzeichnet, bevor er an dich geht.

Gültigkeit bestehender Energieausweise

Hier die klare Entwarnung: Bestehende Energieausweise behalten ihre Gültigkeit von zehn Jahren. Niemand muss seinen Ausweis wegen der Reform vorzeitig erneuern.

Allerdings gibt es einen Umstand, den viele übersehen: Zwischen 2014 und 2016 gab es eine große Welle an Energieausweis-Erstellungen, als die damalige EnEV verschärft wurde und viele Eigentümer erstmals einen Ausweis brauchten. Diese Ausweise laufen jetzt aus, ganz unabhängig von der Gesetzesreform.

Wenn dein Ausweis aus den Jahren 2014 bis 2016 stammt, prüfe das Ausstellungsdatum. Ist es mehr als 10 Jahre her, brauchst du unabhängig vom GModG einen neuen Energieausweis.

Das Zusammentreffen von Erneuerungswelle und Gesetzesänderung macht 2026 zu einem besonderen Jahr für den Energieausweis. Die gute Nachricht: Solange das aktuelle GEG gilt, gelten die bekannten, einfacheren Regeln.

Was du jetzt konkret tun kannst

Statt abzuwarten und sich vom GModG überraschen zu lassen, kannst du jetzt handeln:

  1. Ausstellungsdatum prüfen: Hast du einen gültigen Energieausweis? Steht das Datum drauf? Falls er aus 2014, 2015 oder 2016 stammt, läuft er bald ab oder ist es bereits.

  2. Verkauf oder Vermietung in den nächsten 12 Monaten? Dann erstelle deinen neuen Energieausweis 2026 am besten jetzt, unter dem aktuellen GEG. Die Anforderungen sind klar, die Datenlage (3 Jahresabrechnungen) für die meisten Eigentümer unkompliziert zu erfüllen, und der Ausweis gilt 10 Jahre.

  3. Verbrauchsausweis vorbereiten: Lege drei Heizkostenabrechnungen bereit (36 zusammenhängende Monate, nicht älter als 18 Monate).

  4. Bedarfsausweis nötig? Bei Altbauten vor 1977 mit bis zu vier Wohneinheiten, die nicht auf WSchVo-1977-Standard saniert sind, brauchst du nach aktuellem Recht einen Bedarfsausweis. Aber auch hier gilt: Gebäude mit fünf oder mehr Wohneinheiten dürfen immer einen Verbrauchsausweis nutzen.

  5. Nicht warten, bis das GModG die Anforderungen erhöht. Unter dem neuen Recht werden 24 Monate monatliche Verbrauchsdaten verlangt. Die meisten Eigentümer haben diese Daten nicht. Wer jetzt handelt, umgeht dieses Problem.

Du kannst deinen Energieausweis direkt online erstellen, in wenigen Minuten, mit kostenloser Vorschau deines Kennwerts, bevor du zahlst. Aktuelle Preise findest du hier.

Häufige Fragen zum neuen Energieausweis 2026

Wird mein bestehender Energieausweis 2026 ungültig?

Nein. Bestehende Energieausweise behalten ihre Gültigkeit von 10 Jahren ab Ausstellungsdatum. Die Gesetzesreform führt nicht dazu, dass gültige Ausweise vorzeitig verfallen. Prüfe aber, ob dein Ausweis nicht ohnehin demnächst abläuft, viele Ausweise aus 2014 bis 2016 erreichen gerade ihr Ablaufdatum.

Gilt die neue Skala A bis G auch für mein Wohnhaus?

Nach dem aktuellen Kabinettsentwurf des GModG (Stand Mai 2026) nicht. Wohngebäude behalten die bekannte Skala von A+ bis H. Die neue EU-Skala A bis G wird im Entwurf nur für Nichtwohngebäude eingeführt. Ob sich das im parlamentarischen Verfahren noch ändert, bleibt abzuwarten.

Brauche ich einen neuen Ausweis, wenn ich 2026 einen Mietvertrag verlängere?

Aktuell (unter dem GEG 2024) nicht. Die Vorlagepflicht gilt nur bei Neuabschluss, nicht bei Verlängerung. Das GModG sieht allerdings vor, dass künftig auch bei Mietvertragsverlängerungen ein Energieausweis vorgelegt werden muss. Da das GModG noch nicht in Kraft ist, besteht diese Pflicht heute noch nicht.

Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis?

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre (36 zusammenhängende Monate). Er ist günstiger und einfacher zu erstellen. Der Bedarfsausweis berechnet den theoretischen Energiebedarf anhand der Gebäudeeigenschaften (nach DIN V 18599). Er ist aufwendiger, aber unabhängig vom Nutzerverhalten. Welchen du brauchst, hängt von Baujahr, Wohnungszahl und Sanierungsstand ab. Bei Unsicherheit hilft dir die kostenlose Vorschau bei energieausweisapp.de weiter.

Was passiert, wenn ich keinen Energieausweis habe?

Wer bei Verkauf oder Vermietung keinen gültigen Energieausweis vorlegen kann, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld beträgt bis zu 10.000 Euro (§ 108 GEG). Dasselbe gilt für fehlende Pflichtangaben in Immobilienanzeigen.

Kann ich meinen Energieausweis online erstellen lassen?

Ja. Solange der Ausweis von einer nach § 88 GEG ausstellungsberechtigten Person geprüft und unterschrieben wird, ist ein online erstellter Energieausweis genauso rechtsgültig wie einer vom Energieberater vor Ort. Bei energieausweisapp.de wird jeder Ausweis von einem Dipl.-Ing. geprüft, ist GEG-2024-konform und 10 Jahre gültig.

Was kostet ein neuer Energieausweis 2026?

Die Kosten hängen vom Ausweistyp ab (Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis) und davon, ob du zusätzliche Leistungen wie Express-Ausstellung oder postalische Zustellung wählst. Aktuelle Preise findest du auf energieausweisapp.de.


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