Welchen Energieausweis brauche ich?
Für die meisten Wohngebäude haben Sie freie Wahl zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis. Festgelegt sind nur Neubauten und ältere, kleine Gebäude ohne energetische Sanierung.
Die Regel im Überblick
Der Bedarfsausweis ist nur dann vorgeschrieben, wenn alle drei Punkte zutreffen: Das Gebäude hat bis zu vier Wohnungen, der Bauantrag wurde vor dem 1. November 1977 gestellt, und das Gebäude wurde nicht mindestens auf den Stand der Wärmeschutzverordnung von 1977 saniert. Trifft auch nur ein Punkt nicht zu, dürfen Sie frei wählen.
| 1 bis 4 Wohneinheiten | ab 5 Wohneinheiten | |
|---|---|---|
| Baujahr bis 1977 | Bedarfsausweis** | Freie Wahl* |
| Baujahr ab 1978 | Freie Wahl* | Freie Wahl* |
| Neubau | Bedarfsausweis | Bedarfsausweis |
* Für den Verbrauchsausweis müssen Heizungs- und ggf. Warmwasser-Verbrauchswerte
dreier aufeinanderfolgender Jahre vorliegen.
** Ausnahme: Wurde das Gebäude später mindestens auf den Stand der Wärmeschutzverordnung von 1977 saniert, haben Sie auch hier freie Wahl.
In höchstens drei Fragen zur Antwort
Die Entscheidungshilfe auf dieser Seite fragt nur ab, was für Ihr Gebäude wirklich nötig ist — meist reicht die erste Frage:
- Um was für ein Gebäude geht es? Maßgeblich ist das Datum des Bauantrags: Stichtag ist der 1. November 1977.
- Wie viele Wohneinheiten hat das Gebäude?
- Wurde das Gebäude später energetisch saniert — mindestens auf den Stand der Wärmeschutzverordnung von 1977? Gemeint sind z. B. gedämmte Außenwände oder Dach und erneuerte Fenster — nicht nur eine neue Heizung.
Bei freier Wahl: meist der Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis rechnet mit dem, was tatsächlich verbraucht wurde — Sie brauchen nur Ihre Heizkostenabrechnungen aus 36 zusammenhängenden Monaten, kein Aufmaß und keine Bauteildaten. Der Bedarfsausweis rechnet stattdessen das Gebäude durch: Hülle, Fenster, Dach, Heizung.
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