JavaScript muss aktiviert werden, um die App zu verwenden. Energieausweis nach Gebäudetyp: EFH, Reihenhaus, Doppelhaus

Energieausweis nach Gebäudetyp: EFH, Reihenhaus, Doppelhaus

17. Juni 2026

Energieausweis nach Gebäudetyp: EFH, Reihenhaus, Doppelhaus

Kurz zusammengefasst

Ein Energieausweis wird immer für ein Gebäude ausgestellt, nicht je Wohnung. Für ein freistehendes Einfamilienhaus brauchst du genau einen Ausweis. Eine Doppelhaushälfte und ein Reihenhaus gelten baurechtlich meist als eigenes Gebäude — dann bekommt jede Einheit ihren eigenen Ausweis. Welcher Typ (Verbrauch oder Bedarf) zulässig ist, hängt bei Häusern mit bis zu vier Wohnungen von Baujahr und Sanierungsstand ab (GEG § 80). Für die meisten Bestandshäuser genügt der Verbrauchsausweis — online in Minuten.


Gilt der Energieausweis pro Haus oder pro Wohnung?

Pro Gebäude. Das Gebäudeenergiegesetz knüpft den Ausweis an das Gebäude, nicht an die einzelne Wohneinheit. Bei einem Einfamilienhaus ist das eindeutig: ein Haus, ein Ausweis. Bei zusammengebauten Häusern kommt es darauf an, ob es sich um eigenständige Gebäude oder um ein Gebäude mit mehreren Wohnungen handelt — das entscheidet, ob du einen oder mehrere Ausweise brauchst.

Für Mehrfamilienhäuser und Eigentumswohnungen gelten eigene Regeln; die erklären die Ratgeber Energieausweis Mehrfamilienhaus und Energieausweis Eigentumswohnung.


Einfamilienhaus

Das freistehende Einfamilienhaus ist der Standardfall: ein Gebäude, ein Energieausweis. Bei Verkauf oder Neuvermietung ist er Pflicht. Für die meisten Bestands-Einfamilienhäuser darfst du den Verbrauchsausweis wählen — dafür brauchst du Baujahr, beheizte Wohnfläche und den Verbrauch der letzten drei Jahre. Ausnahme: Bei bis zu vier Wohnungen mit Bauantrag vor dem 1. November 1977, die nicht mindestens auf den Stand der Wärmeschutzverordnung 1977 saniert sind, ist der Bedarfsausweis Pflicht (GEG § 80). Details zur Wahl klärt Verbrauchsausweis: Wahlfreiheit & Ausnahmen.

Doppelhaushälfte

Eine Doppelhaushälfte ist in der Regel ein eigenes Gebäude mit eigener Gebäudetrennwand — jede Hälfte bekommt also ihren eigenen Energieausweis. Für deine Hälfte brauchst du nur deine eigenen Verbrauchs- und Gebäudedaten; die Nachbarhälfte spielt keine Rolle. Die Wahl zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis folgt denselben Regeln wie beim Einfamilienhaus (Baujahr/Sanierung, § 80).

Reihenhaus

Auch ein Reihenhaus gilt üblicherweise als eigenständiges Gebäude — ein Ausweis je Reihenhaus, nicht einer für die ganze Zeile. Du erstellst ihn mit den Daten deines Hauses. Ist die Reihe rechtlich als ein Gebäude mit mehreren Wohnungen organisiert (selten), gelten die Regeln für Mehrfamilienhäuser — im Zweifel hilft dir der Energie-Assistent bei der Einordnung.

Bungalow & andere freistehende Wohnhäuser

Bungalow, freistehendes Landhaus oder ähnliche ein- bis zweigeschossige Wohnhäuser sind ganz normale Einfamilienhäuser im Sinne des Ausweises: ein Gebäude, ein Ausweis, gleiche Wahlregeln.


Welcher Ausweis für welchen Typ? — Überblick

GebäudetypWie viele AusweiseVerbrauchsausweis zulässig?
Einfamilienhaus (freistehend)1 fürs Hausja, wenn Baujahr/Sanierung nach § 80 passen
Doppelhaushälfte1 je Hälfte (eigenes Gebäude)wie Einfamilienhaus
Reihenhaus1 je Haus (eigenes Gebäude)wie Einfamilienhaus
Bungalow / freistehendes Wohnhaus1 fürs Hauswie Einfamilienhaus
Mehrfamilienhaus1 fürs Gesamtgebäudeab 5 Wohnungen immer

> Hinweis: Bei EnergieausweisApp erstellst du den Verbrauchsausweis für dein Ein-, Reihen- oder Doppelhaus komplett online. Ist ein Bedarfsausweis nötig, hilft dir der Energie-Assistent im Chat weiter.

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Häufige Fragen

Braucht jede Reihenhaus-Einheit einen eigenen Energieausweis? Ja, in der Regel — ein Reihenhaus gilt meist als eigenständiges Gebäude. Du erstellst den Ausweis nur mit den Daten deines Hauses.

Reicht für die Doppelhaushälfte ein gemeinsamer Ausweis mit dem Nachbarn? Nein. Jede Hälfte ist üblicherweise ein eigenes Gebäude und bekommt ihren eigenen Ausweis.

Welchen Ausweis brauche ich für mein Einfamilienhaus? Für die meisten Bestandshäuser genügt der Verbrauchsausweis. Bei alten, unsanierten Häusern mit bis zu vier Wohnungen kann der Bedarfsausweis Pflicht sein (§ 80).

Gilt das auch für einen Bungalow? Ja — ein Bungalow ist ein normales Einfamilienhaus im Sinne des Energieausweises.


Rechtsangaben nach GEG 2024 (§ 79, § 80). Ob dein Haus als eigenständiges Gebäude gilt, richtet sich nach der baulichen/rechtlichen Situation; im Zweifel prüft die ausstellende Fachperson deinen Einzelfall.

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