Wer zahlt den Energieausweis? Käufer, Mieter, Vermieter
Kurz zusammengefasst
Den Energieausweis zahlt in aller Regel derjenige, der ihn gesetzlich vorlegen muss: bei einem Verkauf der Verkäufer, bei einer Vermietung der Vermieter bzw. Eigentümer (GEG § 80). Käufer und Mieter müssen die Ausstellung nicht bezahlen — und die Kosten lassen sich auch nicht als Betriebskosten auf Mieter umlegen. Makler sind nicht zahlungspflichtig, brauchen die Kennwerte aber für das Exposé.
Grundregel: Wer vorlegen muss, zahlt
Das Gebäudeenergiegesetz knüpft die Pflicht an den Eigentümer, der verkauft, neu vermietet oder verpachtet. Er muss den Energieausweis rechtzeitig vorlegen und übergeben (§ 80 GEG). Daraus folgt die einfache Logik: Wer die Pflicht hat, trägt auch die Kosten der Ausstellung. Ein Käufer oder Mieter kann nicht verpflichtet werden, den Ausweis des Gebäudes zu bezahlen, das er kaufen oder mieten möchte.
Das gilt unabhängig davon, ob es ein Verbrauchs- oder ein Bedarfsausweis ist. Welche Ausweisart nötig ist, klärt die Entscheidungshilfe Verbrauchs- oder Bedarfsausweis: Unterschied.
Wer zahlt in welcher Situation?
| Situation | Wer zahlt den Ausweis | Kurz erklärt |
|---|---|---|
| Hausverkauf | Verkäufer (Eigentümer) | Muss ihn spätestens zur Besichtigung vorlegen (§ 80 GEG) |
| Wohnung/Haus neu vermieten | Vermieter (Eigentümer) | Kennwerte schon in die Anzeige (§ 87 GEG) |
| Eigentumswohnung verkaufen | verkaufender Eigentümer | Es gilt der Ausweis fürs Gesamtgebäude (WEG) |
| Mehrfamilienhaus vermieten | Eigentümer / Vermieter | Ein Ausweis fürs ganze Gebäude |
| Geerbte Immobilie verkaufen/vermieten | Erbe (neuer Eigentümer) | Übernimmt Pflicht und Kosten |
| Makler im Auftrag | nicht der Makler | Kosten trägt der Eigentümer; Makler braucht die Kennwerte fürs Exposé |
| Käufer / Mieter | zahlt nicht | Hat Anspruch auf Vorlage, nicht die Pflicht zur Ausstellung |
Muss der Mieter den Energieausweis zahlen?
Nein. Der Energieausweis dient dem Eigentümer, um seiner gesetzlichen Vorlagepflicht nachzukommen — nicht der laufenden Bewirtschaftung des Gebäudes. Deshalb zählt er nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten: Ein Vermieter kann die Kosten für die Ausstellung nicht über die Nebenkostenabrechnung auf seine Mieter verteilen. Bestandsmieter, die keinen neuen Vertrag abschließen, haben ohnehin keinen Anlass, für einen Ausweis aufzukommen.
Was ein Energieausweis überhaupt kostet und wovon der Preis abhängt, liest du im Ratgeber Was kostet ein Energieausweis?.
Wer zahlt beim Kauf einer Immobilie?
Beim Verkauf trägt der Verkäufer die Kosten, weil er den Ausweis vorlegen muss. Er kann nicht verlangen, dass der Käufer den Ausweis bezahlt oder selbst beschafft. Fehlt bei der Besichtigung ein gültiger Ausweis, ist das ein Verstoß gegen die Vorlagepflicht — mehr dazu unter Energieausweis beim Hausverkauf. Praktisch lohnt es sich für Verkäufer, den Ausweis früh zu beantragen: Die Kennwerte müssen bereits in die Immobilienanzeige.
Eigentumswohnung und WEG: Wer trägt die Kosten?
Bei Eigentumswohnungen wird der Energieausweis für das gesamte Gebäude ausgestellt, nicht je Wohnung. Wer eine einzelne Wohnung verkauft oder vermietet, braucht diesen Gebäude-Ausweis. Liegt in der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) bereits ein gültiger Ausweis vor, kann der verkaufende Eigentümer ihn nutzen. Existiert keiner, beschafft ihn in der Regel die Gemeinschaft über die Verwaltung — die Kosten werden dann nach Miteigentumsanteilen getragen. Details zur Konstellation im Ratgeber Energieausweis Eigentumswohnung.
Und der Makler?
Ein Makler ist nicht verpflichtet, den Energieausweis zu bezahlen — die Pflicht bleibt beim Eigentümer. Der Makler benötigt aber die Kennwerte, weil er sie nach § 87 GEG in kommerzielle Immobilienanzeigen aufnehmen muss (Ausweisart, Endenergiewert, Energieträger, Baujahr, Effizienzklasse). In der Praxis fordert er den Ausweis deshalb frühzeitig beim Eigentümer an oder unterstützt bei der Beschaffung; die Rechnung trägt der Eigentümer.
Häufige Fragen
Wer zahlt den Energieausweis beim Hausverkauf? Der Verkäufer. Als Eigentümer muss er ihn vorlegen (§ 80 GEG) und trägt damit die Kosten. Der Käufer zahlt nicht.
Muss ich als Mieter den Energieausweis bezahlen? Nein. Die Kosten sind nicht umlagefähig und treffen den Vermieter. Als Mietinteressent hast du nur Anspruch darauf, den Ausweis vorgelegt zu bekommen.
Kann der Vermieter die Kosten über die Nebenkosten umlegen? Nein. Der Energieausweis gehört nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten.
Wer zahlt bei einer geerbten Immobilie? Der Erbe. Wer eine geerbte Immobilie verkauft oder vermietet, ist als neuer Eigentümer für Ausstellung und Kosten verantwortlich.
Zahlt der Makler den Energieausweis? Nein. Der Makler ist nicht zahlungspflichtig, braucht die Kennwerte aber für das Exposé — die Kosten trägt der Eigentümer.
Wer zahlt bei der Eigentumswohnung? Der verkaufende oder vermietende Eigentümer nutzt den Ausweis des Gesamtgebäudes; ist keiner vorhanden, beschafft ihn meist die WEG, und die Kosten verteilen sich nach Miteigentumsanteilen.
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Interne Links: → Was kostet ein Energieausweis? · Energieausweis beim Hausverkauf · Energieausweis für Vermieter · Energieausweis online beantragen (Schritt für Schritt)
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