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Energieausweis-Glossar: Die wichtigsten Begriffe erklärt

Im Energieausweis stecken viele Fachbegriffe — von der Gebäudenutzfläche bis zur Witterungsbereinigung. Dieses Glossar erklärt sie in einfacher Sprache und sagt Ihnen jeweils dazu, was der Begriff konkret für Ihren eigenen Ausweis bedeutet. Alle Angaben beziehen sich auf das geltende Recht: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) heißt seit dem 29. Juli 2026 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) — die Paragraphen sind dieselben geblieben.

Anlagenaufwandszahl (e_p)

Die Anlagenaufwandszahl beschreibt, wie effizient die gesamte Heizungs- und Warmwasseranlage eines Gebäudes arbeitet: Wie viel Primärenergie muss eingekauft werden, um eine Einheit Nutzwärme in die Wohnräume zu bringen? Je niedriger der Wert, desto besser — moderne Brennwertkessel liegen bei etwa 1,1, alte Ölkessel bei 1,7 und höher, Wärmepumpen können unter 1,0 fallen.

Für Ihren Ausweis heißt das: Sie müssen diese Zahl nicht kennen. Sie geben nur Heizungsart, Energieträger und Baujahr der Anlage an — die Aufwandszahl wird daraus im Bedarfsausweis automatisch berechnet.

Ausstellungsberechtigung (§ 88 GModG)

Energieausweise dürfen nur Personen ausstellen, die nach § 88 GModG (früher GEG) dazu berechtigt sind — etwa Absolventen einschlägiger Studiengänge wie Architektur, Bauingenieurwesen oder Bauphysik sowie bestimmte Handwerksmeister und Techniker mit Zusatzqualifikation. Der Aussteller trägt die fachliche Verantwortung und unterschreibt den Ausweis.

Für Ihren Ausweis heißt das: Auch ein online beantragter Energieausweis wird von einer ausstellungsberechtigten Person geprüft und verantwortet — nur so ist er rechtsgültig.

Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis bewertet ein Gebäude anhand einer technischen Berechnung: Aus Gebäudehülle, Dämmung, Fenstern und Anlagentechnik wird nach DIN V 18599 der theoretische Energiebedarf ermittelt — unabhängig davon, wie die Bewohner tatsächlich heizen. Rechtsgrundlage ist § 81 GModG (früher GEG).

Für Ihren Ausweis heißt das: Ein Bedarfsausweis ist Pflicht bei Neubauten und bei kleinen, unsanierten Altbauten mit Bauantrag vor November 1977; in den meisten anderen Fällen haben Sie die Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis.

Bestandsgebäude

Ein Bestandsgebäude ist ein bereits errichtetes, bestehendes Gebäude — im Gegensatz zum Neubau. Für Bestandsgebäude wird ein Energieausweis immer dann fällig, wenn verkauft oder neu vermietet wird; solange der Eigentümer selbst darin wohnt und nichts dergleichen ansteht, besteht keine Ausweispflicht.

Für Ihren Ausweis heißt das: Nur bei Bestandsgebäuden gibt es überhaupt die Wahlmöglichkeit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis — Neubauten brauchen immer einen Bedarfsausweis.

Brennwertkessel

Ein Brennwertkessel ist ein Gas- oder Ölkessel, der zusätzlich die Wärme aus dem Wasserdampf der Abgase nutzt, indem er sie kondensieren lässt. Dadurch holt er deutlich mehr Wärme aus dem Brennstoff als ältere Kesseltypen und gehört zu den effizientesten fossilen Wärmeerzeugern.

Für Ihren Ausweis heißt das: Die Angabe „Brennwertkessel" statt eines alten Konstanttemperaturkessels verbessert im Bedarfsausweis die Anlagenbewertung spürbar — geben Sie den Kesseltyp deshalb möglichst genau an.

CO₂-Emissionen im Energieausweis

Jeder Energieausweis muss neben den Energiekennwerten auch die Treibhausgasemissionen des Gebäudes ausweisen, in Kilogramm CO₂ pro Quadratmeter und Jahr. Sie ergeben sich aus dem Energiekennwert multipliziert mit dem Emissionsfaktor des Energieträgers (Anlage 9 GModG) — Erdgas liegt z. B. bei 0,201 kg/kWh, Holzpellets bei 0,036 kg/kWh.

Für Ihren Ausweis heißt das: Die CO₂-Angabe wird automatisch aus Ihrem Energieträger berechnet, Sie müssen dafür nichts zusätzlich angeben.

DIBt-Registriernummer

Jeder Energieausweis erhält bei der Ausstellung eine bundesweit eindeutige Registriernummer nach § 98 GModG (früher GEG). Vergeben wird sie von der zentralen Registrierstelle beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt); sie dient der behördlichen Stichprobenkontrolle der Ausweisqualität.

Für Ihren Ausweis heißt das: Die Registriernummer auf Ihrem Ausweis ist ein Echtheitsmerkmal — ein Energieausweis ohne Registriernummer ist nicht ordnungsgemäß ausgestellt.

DIN V 18599

Die DIN V 18599 ist die Normenreihe zur energetischen Bewertung von Gebäuden. Sie legt fest, wie Energiebedarf, Verluste und Anlagentechnik bilanziert werden, und ist seit 2024 das verbindliche Berechnungsverfahren für neu ausgestellte Bedarfsausweise.

Für Ihren Ausweis heißt das: Sie brauchen die Norm nicht zu kennen — sie ist das Rechenwerk im Hintergrund, das aus Ihren Gebäudedaten die Kennwerte des Bedarfsausweises macht.

Effizienzklassen (A+ bis H)

Die Effizienzklasse ordnet ein Wohngebäude — ähnlich wie bei Elektrogeräten — in eine Buchstabenstufe von A+ (sehr sparsam, bis 30 kWh/(m²·a)) bis H (über 250 kWh/(m²·a)) ein. Maßgeblich ist der Endenergiekennwert; die Grenzen sind in Anlage 10 GModG (früher GEG) gesetzlich festgelegt.

Für Ihren Ausweis heißt das: Die Klasse wird nicht geschätzt, sondern ergibt sich automatisch aus dem berechneten oder gemessenen Kennwert — und sie muss bei Verkauf oder Vermietung in der Immobilienanzeige genannt werden. Für Wohngebäude bleibt die Skala A+ bis H übrigens auch nach der Gesetzesreform 2026 bestehen.

Endenergiebedarf

Der Endenergiebedarf ist die rechnerisch ermittelte Energiemenge, die ein Gebäude pro Quadratmeter und Jahr für Heizung und Warmwasser benötigt — bezogen auf das, was an der Gebäudegrenze ankommt (Gas, Öl, Strom, Pellets, Fernwärme). Er ist der zentrale Kennwert des Bedarfsausweises.

Für Ihren Ausweis heißt das: Der Endenergiebedarf bestimmt die Effizienzklasse Ihres Bedarfsausweises — nicht der Primärenergiewert, der zusätzlich ausgewiesen wird.

Endenergieverbrauch

Der Endenergieverbrauch ist die tatsächlich gemessene Energiemenge, die ein Gebäude in den vergangenen Jahren verbraucht hat — abgelesen aus Heizkostenabrechnungen oder Lieferantenrechnungen, witterungsbereinigt und auf die Fläche bezogen. Er ist der zentrale Kennwert des Verbrauchsausweises.

Für Ihren Ausweis heißt das: Sparsame oder verschwenderische Bewohner beeinflussen diesen Wert direkt — dasselbe Haus kann im Verbrauchsausweis daher besser oder schlechter abschneiden als im Bedarfsausweis.

Fernwärme

Bei Fernwärme wird das Gebäude über ein Leitungsnetz mit zentral erzeugter Wärme versorgt, etwa aus einem Heizkraftwerk. Wie günstig Fernwärme im Energieausweis bewertet wird, hängt vom Primärenergiefaktor des jeweiligen Netzes ab — Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung schneidet dabei oft deutlich besser ab als rein fossile Erzeugung.

Für Ihren Ausweis heißt das: Geben Sie als Energieträger „Fernwärme" an; den passenden Faktor Ihres Netzes berücksichtigt die Berechnung. Bei ungewöhnlichen Netzen hilft die Jahresabrechnung Ihres Versorgers weiter, dort ist der Faktor häufig ausgewiesen.

Gebäudehülle

Die Gebäudehülle (thermische Hülle) ist die Gesamtheit aller Bauteile, die den beheizten Innenraum von Außenluft, Erdreich und unbeheizten Räumen trennen: Außenwände, Fenster, Dach bzw. oberste Geschossdecke, Bodenplatte bzw. Kellerdecke. Nur was innerhalb dieser Hülle liegt, zählt zum beheizten Gebäudevolumen.

Für Ihren Ausweis heißt das: Ein unbeheizter Keller oder Dachboden liegt außerhalb der Hülle — deshalb sind Angaben dazu, welche Bereiche beheizt sind, für die Berechnung so wichtig.

Gebäudenutzfläche (A_N)

Die Gebäudenutzfläche A_N ist die energetische Bezugsfläche des Energieausweises. Sie wird nicht Raum für Raum gemessen, sondern rechnerisch aus dem beheizten Gebäudevolumen abgeleitet (bei Wohngebäuden: A_N = 0,32 × V_e nach § 22 GModG) und ist deshalb meist deutlich größer als die Wohnfläche.

Für Ihren Ausweis heißt das: Wundern Sie sich nicht, wenn auf dem Ausweis mehr Quadratmeter stehen als in Ihrem Kaufvertrag — das ist kein Fehler, sondern eine andere, gesetzlich definierte Flächengröße.

GModG (früher GEG)

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist seit dem 29. Juli 2026 der neue Name des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Es ist kein zusätzliches Gesetz: Die Paragraphen-Nummerierung blieb erhalten, § 80 bis § 88 regeln weiterhin den Energieausweis. Änderungen am Energieausweis selbst treten gestuft erst ab Anfang 2027 in Kraft.

Für Ihren Ausweis heißt das: Sie müssen nicht auf neue Regeln warten — ein heute ausgestellter Ausweis wird nach geltendem Recht erstellt und bleibt volle 10 Jahre gültig, auch über die kommenden Änderungen hinaus.

Gültigkeit (10 Jahre)

Ein Energieausweis ist ab Ausstellungsdatum 10 Jahre gültig (§ 79 GModG, früher GEG) — unabhängig davon, ob es ein Verbrauchs- oder Bedarfsausweis ist. Danach wird bei Verkauf oder Neuvermietung ein neuer Ausweis benötigt; auch nach einer umfassenden energetischen Modernisierung empfiehlt sich ein aktueller Ausweis, der den besseren Zustand dokumentiert.

Für Ihren Ausweis heißt das: Prüfen Sie vor einem Verkauf zuerst das Ausstellungsdatum Ihres vorhandenen Ausweises — ist er jünger als 10 Jahre und das Gebäude unverändert, dürfen Sie ihn weiterverwenden.

Heizlast

Die Heizlast ist die Heizleistung in Kilowatt, die ein Gebäude am kältesten Auslegungstag der Region braucht, um die Raumtemperatur zu halten. Sie wird nach DIN EN 12831-1 berechnet und dient der Dimensionierung von Heizkessel, Wärmepumpe und Heizkörpern — sie steht nicht im Energieausweis.

Für Ihren Ausweis heißt das: Der Energieausweis nennt Jahres-Energiewerte in kWh, nicht die Heizlast in kW. Für die Auslegung einer neuen Wärmepumpe brauchen Sie eine separate Heizlastberechnung vom Fachbetrieb.

Heizwert und Brennwert

Heizwert (H_i) und Brennwert (H_s) geben an, wie viel Energie in einem Brennstoff steckt — der Brennwert zählt zusätzlich die im Wasserdampf der Abgase gebundene Wärme mit und ist deshalb immer der höhere Wert. Energieausweis-Berechnungen arbeiten mit dem Heizwert; Gasrechnungen weisen dagegen oft Brennwert-Kilowattstunden aus.

Für Ihren Ausweis heißt das: Verbrauchsangaben aus der Gasabrechnung werden für den Ausweis auf Heizwert umgerechnet — sonst würde Ihr Haus rechnerisch schlechter dastehen, als es ist.

Hydraulischer Abgleich

Beim hydraulischen Abgleich wird die Heizungsanlage so einreguliert, dass jeder Heizkörper genau die Wassermenge erhält, die sein Raum braucht — statt dass nahe Heizkörper überversorgt und entfernte unterversorgt werden. Das senkt den Energieverbrauch typischerweise um mehrere Prozent und ist Voraussetzung vieler Förderprogramme.

Für Ihren Ausweis heißt das: Der Abgleich taucht häufig in den Modernisierungsempfehlungen auf — als eine der günstigsten Maßnahmen mit schneller Wirkung auf die Heizkosten.

Jahresarbeitszahl (JAZ)

Die Jahresarbeitszahl beschreibt die Effizienz einer Wärmepumpe über ein ganzes Jahr: das Verhältnis von abgegebener Heizwärme zu eingesetztem Strom. Eine JAZ von 4 bedeutet, dass aus 1 kWh Strom 4 kWh Wärme werden — der Rest stammt kostenlos aus Luft, Erdreich oder Grundwasser.

Für Ihren Ausweis heißt das: Eine hohe Jahresarbeitszahl senkt den Endenergiekennwert deutlich — Häuser mit Wärmepumpe erreichen dadurch oft bessere Effizienzklassen als vergleichbare Gebäude mit fossiler Heizung.

Jahres-Primärenergiebedarf

Der Jahres-Primärenergiebedarf (Q_p) ist der berechnete Energiebedarf eines Gebäudes einschließlich aller vorgelagerten Verluste bei Gewinnung, Umwandlung und Transport der Energieträger. Er ergibt sich aus dem Endenergiebedarf multipliziert mit dem Primärenergiefaktor und ist die zentrale Anforderungsgröße für Neubauten.

Für Ihren Ausweis heißt das: Auf dem Bedarfsausweis sehen Sie beide Werte — Endenergie (bestimmt die Effizienzklasse) und Primärenergie (bewertet zusätzlich die Klimawirkung des Energieträgers).

Klimafaktoren

Klimafaktoren sind vom Deutschen Wetterdienst veröffentlichte Korrekturwerte, die den gemessenen Heizverbrauch eines Gebäudes rechnerisch auf den Referenzstandort Potsdam und ein durchschnittliches Wetterjahr umrechnen. Sie sind das Werkzeug der Witterungsbereinigung im Verbrauchsausweis.

Für Ihren Ausweis heißt das: Ihre Postleitzahl bestimmt den Klimafaktor — dadurch ist Ihr Ausweis mit dem eines gleichen Hauses in einer milderen oder kälteren Region fair vergleichbar.

Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)

Kraft-Wärme-Kopplung bezeichnet die gleichzeitige Erzeugung von Strom und nutzbarer Wärme in einer Anlage, etwa in einem Blockheizkraftwerk oder Heizkraftwerk. Weil die Abwärme der Stromerzeugung genutzt statt weggekühlt wird, ist der Brennstoff sehr gut ausgenutzt.

Für Ihren Ausweis heißt das: Fernwärme aus KWK hat einen niedrigen Primärenergiefaktor — sie verbessert den Primärenergiekennwert Ihres Ausweises gegenüber rein fossiler Wärmeerzeugung merklich.

Leerstand

Stand eine Wohnung oder ein Gebäudeteil im Erfassungszeitraum des Verbrauchsausweises längere Zeit leer, würde der gemessene Verbrauch das Gebäude besser aussehen lassen, als es ist — es wurde ja weniger geheizt. Deshalb wird nennenswerter Leerstand rechnerisch korrigiert: Der Verbrauch wird auf Vollnutzung hochgerechnet.

Für Ihren Ausweis heißt das: Geben Sie Leerstandszeiten ehrlich an — die Korrektur sorgt dafür, dass Ihr Ausweis das Gebäude beschreibt und nicht die zufällige Belegung der letzten Jahre.

Luftdichtheit und n50-Wert

Der n50-Wert gibt an, wie oft das gesamte Luftvolumen eines Gebäudes bei einem Prüfdruck von 50 Pascal pro Stunde durch Undichtigkeiten ausgetauscht wird — gemessen mit dem Blower-Door-Test. Das GModG (früher GEG, § 26) fordert bei Neubauten höchstens 1,5 pro Stunde mit Lüftungsanlage bzw. 3,0 ohne.

Für Ihren Ausweis heißt das: Für den Ausweis eines Bestandsgebäudes müssen Sie keinen Blower-Door-Test machen lassen — die Luftdichtheit wird über pauschale Annahmen nach Baujahr und Sanierungsstand berücksichtigt.

Lüftungswärmeverlust

Der Lüftungswärmeverlust ist die Wärme, die ein Gebäude mit der ausgetauschten Raumluft verliert — durch Fensterlüften, Fugen oder eine Lüftungsanlage. Zusammen mit dem Transmissionswärmeverlust bildet er die Verlustseite der Energiebilanz eines Gebäudes.

Für Ihren Ausweis heißt das: Eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung senkt diesen Posten erheblich, weil sie einen Großteil der Wärme aus der Abluft zurückholt — geben Sie eine vorhandene Anlage deshalb unbedingt an.

Modernisierungsempfehlungen

Modernisierungsempfehlungen sind kurze, gebäudebezogene Hinweise auf kosteneffiziente Energiesparmaßnahmen — etwa Dämmung der obersten Geschossdecke oder Austausch eines alten Kessels. Sie sind nach § 84 GModG (früher GEG) verpflichtender Bestandteil jedes Energieausweises, auch des Verbrauchsausweises.

Für Ihren Ausweis heißt das: Die Empfehlungen sind Information, keine Verpflichtung — sie verpflichten Sie nicht zur Sanierung, geben aber Käufern und Ihnen selbst eine erste Orientierung, wo sich Investitionen lohnen könnten.

Niedertemperaturkessel

Ein Niedertemperaturkessel ist ein Heizkessel, der seine Vorlauftemperatur gleitend an den tatsächlichen Wärmebedarf anpasst, statt konstant auf hoher Temperatur zu laufen. Er ist effizienter als die alten Konstanttemperaturkessel, erreicht aber nicht die Ausnutzung eines Brennwertkessels.

Für Ihren Ausweis heißt das: Der Kesseltyp fließt in die Anlagenbewertung des Bedarfsausweises ein — schauen Sie im Zweifel auf das Typenschild oder in die Unterlagen der Heizung, bevor Sie die Angabe machen.

Primärenergie

Primärenergie ist die Energie, die insgesamt aufgewendet wird, bevor Gas, Öl, Strom oder Pellets Ihr Haus erreichen — einschließlich Gewinnung, Umwandlung und Transport. Sie bewertet damit nicht nur, wie viel ein Gebäude verbraucht, sondern auch, wie aufwendig und klimarelevant die eingesetzte Energie ist.

Für Ihren Ausweis heißt das: Zwei Häuser mit gleichem Verbrauch können unterschiedliche Primärenergiewerte haben — allein durch den Energieträger. Holz und Umweltwärme schneiden hier besonders gut ab.

Primärenergiefaktor

Der Primärenergiefaktor (f_p) ist der gesetzlich festgelegte Umrechnungsfaktor je Energieträger, mit dem aus Endenergie die Primärenergie berechnet wird (Anlage 4 GModG, früher GEG). Beispiele: Erdgas und Heizöl 1,1 — Strom 1,8 — Holz 0,2 — Fernwärme je nach Netz.

Für Ihren Ausweis heißt das: Der Faktor Ihres Energieträgers wird automatisch angesetzt; ein niedriger Faktor (etwa bei Pellets) verbessert den Primärenergiekennwert, ohne dass sich am Verbrauch etwas ändert.

Referenzgebäude

Das Referenzgebäude ist ein rechnerisches Vergleichsgebäude: gleiche Geometrie, Fläche und Ausrichtung wie das reale Gebäude, aber mit einer gesetzlich festgelegten Standard-Ausstattung bei Dämmung und Technik. An seinen Werten wird gemessen, ob ein Neubau die Anforderungen des GModG (früher GEG) einhält.

Für Ihren Ausweis heißt das: Beim Bestandsgebäude dient das Referenzgebäude nur der Einordnung — Ihr Altbau muss dessen Werte nicht erreichen, um einen gültigen Ausweis zu bekommen.

Solarthermie

Solarthermie-Anlagen wandeln Sonnenlicht über Kollektoren direkt in Wärme um, meist zur Warmwasserbereitung und teils zur Heizungsunterstützung — nicht zu verwechseln mit Photovoltaik, die Strom erzeugt. Die Sonnenwärme ersetzt einen Teil des Brennstoffs und verbessert die Energiebilanz.

Für Ihren Ausweis heißt das: Eine Solaranlage fürs Warmwasser wird auch im Verbrauchsausweis berücksichtigt — der pauschale Warmwasseranteil wird dann niedriger angesetzt (12 statt 20 kWh/(m²·a)), was den Kennwert verbessert.

Temperatur-Korrekturfaktor (F_x)

Der Temperatur-Korrekturfaktor F_x (zwischen 0 und 1) mindert im Bedarfsausweis den angerechneten Wärmeverlust von Bauteilen ab, die nicht direkt an die kalte Außenluft grenzen — etwa die Kellerdecke über einem unbeheizten Keller (F_x ≈ 0,5–0,6) oder die Bodenplatte auf dem Erdreich.

Für Ihren Ausweis heißt das: Ein unbeheizter Keller wirkt als Wärmepuffer und wird auch so gerechnet — und die Wand zum beheizten Nachbarhaus im Reihenhaus zählt gar nicht als Verlustfläche. Beides kommt Ihrem Kennwert zugute.

Transmissionswärmeverlust

Der Transmissionswärmeverlust ist die Wärme, die durch die Bauteile der Gebäudehülle nach außen entweicht — durch Wände, Fenster, Dach und Boden. Er hängt von den U-Werten, den Bauteilflächen und den Wärmebrücken ab; als spezifischer Kennwert H_T' wird er auf dem Bedarfsausweis mit ausgewiesen.

Für Ihren Ausweis heißt das: Dämmung und neue Fenster wirken direkt auf diesen Posten — er ist bei unsanierten Altbauten der größte Hebel für eine bessere Effizienzklasse.

U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient)

Der U-Wert gibt an, wie viel Wärme durch einen Quadratmeter eines Bauteils fließt, wenn zwischen innen und außen ein Temperaturunterschied von einem Grad herrscht — Einheit W/(m²·K). Je kleiner der Wert, desto besser dämmt das Bauteil: Eine ungedämmte Altbauwand liegt grob bei 1,4, eine gut gedämmte Wand bei 0,2.

Für Ihren Ausweis heißt das: Sie müssen keine U-Werte ausrechnen — beim Bedarfsausweis werden sie aus Baujahr, Bauweise und Sanierungsstand Ihrer Bauteile abgeleitet.

Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis bewertet ein Gebäude anhand des tatsächlich gemessenen Energieverbrauchs der Bewohner. Nach § 82 GModG (früher GEG) sind dafür mindestens 36 zusammenhängende Monate Verbrauchsdaten nötig, deren jüngste Abrechnung höchstens 18 Monate zurückliegt; die Werte werden witterungsbereinigt.

Für Ihren Ausweis heißt das: Sie brauchen im Wesentlichen Ihre letzten drei Heizkostenabrechnungen — mehr Unterlagen verlangt dieser Ausweistyp nicht. Er ist für die meisten Bestandsgebäude zulässig und der schnellere der beiden Wege.

Wärmebrücke

Eine Wärmebrücke ist eine Stelle der Gebäudehülle, an der mehr Wärme entweicht als in den umgebenden Flächen — etwa Außenwandecken, Balkonplatten oder Betonstützen im Mauerwerk. Neben dem Energieverlust bergen Wärmebrücken ein Schimmelrisiko, weil ihre Innenoberfläche kälter ist.

Für Ihren Ausweis heißt das: Sie müssen keine einzelne Wärmebrücke ausmessen — im Bedarfsausweis werden sie über einen gesetzlich vorgesehenen Pauschalzuschlag auf die gesamte Hüllfläche berücksichtigt.

Wärmepumpe

Eine Wärmepumpe entzieht der Umwelt — Luft, Erdreich oder Grundwasser — Wärme und hebt sie mit Strom auf Heiztemperatur an. Aus einer Kilowattstunde Strom werden so typischerweise drei bis vier Kilowattstunden Wärme (siehe Jahresarbeitszahl).

Für Ihren Ausweis heißt das: Weil die Wärmepumpe nur wenig Endenergie bezieht, erreichen Wärmepumpen-Häuser im Ausweis oft auffallend gute Kennwerte — der Ausweis bildet ab, was tatsächlich installiert ist.

Wärmeschutzverordnung 1977

Die Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 war die erste bundesweite Vorschrift zum energiesparenden Bauen und der Vorläufer von EnEV, GEG und GModG. Ihr Anforderungsniveau ist bis heute ein rechtlicher Stichpunkt: Es entscheidet mit darüber, ob für ein altes Wohngebäude die freie Wahl des Ausweistyps gilt.

Für Ihren Ausweis heißt das: Bei Wohngebäuden mit höchstens 4 Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist der Bedarfsausweis Pflicht — es sei denn, das Haus wurde mindestens auf das Niveau dieser Verordnung modernisiert; dann dürfen Sie auch den Verbrauchsausweis wählen.

Witterungsbereinigung

Die Witterungsbereinigung rechnet den gemessenen Heizverbrauch eines Gebäudes auf ein normales Wetterjahr und den Referenzstandort Potsdam um. So verzerren milde oder strenge Winter und der Standort das Ergebnis nicht — sie ist für jeden Verbrauchsausweis gesetzlich vorgeschrieben (§ 82 GModG, früher GEG).

Für Ihren Ausweis heißt das: Ein zufällig milder Winter in Ihrem Abrechnungszeitraum verschafft Ihnen keinen geschönten Ausweis — und ein strenger benachteiligt Sie nicht. Bereinigt wird übrigens nur die Heizung, nicht das Warmwasser.

Wohneinheit

Eine Wohneinheit ist eine abgeschlossene, selbständig nutzbare Wohnung innerhalb eines Gebäudes — mit eigenem Zugang, Küche und Bad. Die Anzahl der Wohneinheiten ist eine Pflichtangabe im Energieausweis und entscheidet in einigen Regelungen über die Rechtsfolgen.

Für Ihren Ausweis heißt das: Die Grenze „weniger als 5 Wohneinheiten" bestimmt zusammen mit dem Baujahr, ob Sie den Ausweistyp frei wählen dürfen — zählen Sie Einliegerwohnungen dabei mit.

Wohnfläche vs. Gebäudenutzfläche

Die Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung zählt die nutzbare Bodenfläche der Wohnräume und reduziert etwa Dachschrägen; die Gebäudenutzfläche A_N wird dagegen aus dem beheizten Gebäudevolumen berechnet und fällt dadurch meist 20–40 % größer aus. Beide Angaben stehen auf dem Energieausweis, gemeint sind aber verschiedene Dinge.

Für Ihren Ausweis heißt das: Sie geben die Wohnfläche an — die Zahl aus Kaufvertrag, Mietvertrag oder Bauunterlagen. Die Gebäudenutzfläche wird daraus bzw. aus der Gebäudegeometrie automatisch ermittelt, Sie müssen sie nicht kennen.

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