Ratgeber für Eigentümer · Stand 13. August 2026
Welche Unterlagen brauche ich für den Energieausweis?
Für den Verbrauchsausweis brauchen Sie nur wenige Angaben: die Heizungs-Jahresabrechnungen der letzten drei Jahre, das Baujahr und die Wohnfläche. Baupläne, amtliche Dokumente oder ein Vor-Ort-Termin sind nicht nötig. Liegen die Abrechnungen bereit, dauert das Ausfüllen etwa fünf Minuten; den fertigen Ausweis erhalten Sie innerhalb von ein bis zwei Werktagen.
Die Checkliste für den Verbrauchsausweis
Hilfreich, aber optional: ob das Warmwasser über die Heizung läuft oder separat erzeugt wird (etwa per Durchlauferhitzer), ob eine Solaranlage oder Wärmepumpe vorhanden ist, Leerstandszeiten sowie die Jahre von Heizungstausch, Fensteraustausch oder Dämmmaßnahmen. Ein Foto des Gebäudes können Sie hochladen, müssen es aber nicht.
Das brauchen Sie, bevor Sie starten:
- Verbrauchsdaten aus drei aufeinanderfolgenden Jahren — die jüngste Abrechnung darf nicht älter als 18 Monate sein. Die Menge übernehmen Sie so, wie sie auf der Abrechnung steht: in kWh, Litern, Kubikmetern oder Kilogramm.
- Energieträger — womit geheizt wird: Erdgas, Heizöl, Fernwärme, Holzpellets, Strom und weitere.
- Baujahr des Gebäudes — steht im Kaufvertrag, in den Bauunterlagen oder in der Gebäudeversicherungspolice.
- Wohnfläche in Quadratmetern — aus Kaufvertrag, Mietvertrag oder Nebenkostenabrechnung.
- Anzahl der Wohnungen und die Adresse des Gebäudes.
Wo finde ich die Abrechnungen?
Die drei Jahresverbräuche sind fast immer schon dokumentiert — Sie müssen sie nur einsammeln:
- Jahresabrechnung des Versorgers (Gas, Strom, Fernwärme): kommt einmal im Jahr per Post oder E-Mail und nennt den Verbrauch in kWh oder Kubikmetern.
- Online-Kundenportal des Anbieters: Dort liegen die Rechnungen mehrerer Jahre als PDF zum Herunterladen — oft der schnellste Weg.
- Heizkosten- oder Nebenkostenabrechnung: Bei Eigentumswohnungen erstellt die Hausverwaltung jährlich eine Abrechnung, in der Ihr Verbrauch aufgeführt ist.
- Hausverwaltung: Fehlt ein Jahr, genügt eine formlose Anfrage — die Unterlagen sind dort archiviert.
- Heizöl, Pellets, Flüssiggas: Hier zählen die Lieferrechnungen. Der Lieferant kann Ihnen die Mengen der letzten Jahre nennen, falls Belege fehlen.
Warum drei Jahre und nicht nur eines?
Ein einzelnes Jahr wäre zu zufällig: Ein milder Winter lässt ein Haus sparsamer aussehen, ein harter Winter schlechter. Deshalb schreibt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 als GEG bekannt) Verbrauchsdaten aus 36 zusammenhängenden Monaten vor, aus denen ein Mittelwert gebildet wird. Zusätzlich wird der Verbrauch mit offiziellen Klimafaktoren des Deutschen Wetterdienstes auf einen Referenzstandort umgerechnet — so werden Gebäude in Flensburg und München vergleichbar. Diese Umrechnung übernehmen wir komplett für Sie.
Sie müssen nichts umrechnen
Tragen Sie die Werte genau so ein, wie sie auf Ihren Abrechnungen stehen — Liter Heizöl, Kubikmeter Gas oder Kilogramm Pellets. Die Umrechnung in Kilowattstunden erledigen wir mit den anerkannten Heizwerten. Auch getrennte Zähler für Warmwasser brauchen Sie nicht: Wird das Warmwasser von der Heizung mit erzeugt, berücksichtigen wir das über die gesetzlich vorgesehene Pauschale. Sie geben nur an, wie Ihr Warmwasser erzeugt wird — den Rest rechnet das System.
Und wenn ich einen Bedarfsausweis brauche?
Der Bedarfsausweis kommt ohne Verbrauchsdaten aus — dafür braucht er Angaben zum Gebäude selbst: Bauweise, Dämmung, Fenster und Heizungstechnik. Verpflichtend ist er nur in einem klar umrissenen Fall: bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen, deren Bauantrag vor November 1977 gestellt wurde und die seitdem nicht auf den damaligen Wärmeschutz-Standard gebracht wurden. In allen anderen Fällen haben Sie die freie Wahl. Ob Ihr Gebäude die Wahl hat, klärt unsere Entscheidungshilfe in höchstens drei Fragen — und wenn etwas unklar bleibt: Fragen Sie im Chat, wir finden gemeinsam eine Lösung.
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Jetzt startenHäufige Fragen
Reichen zwei Jahre Abrechnungen?
Nein. Das Gesetz verlangt Verbrauchsdaten aus 36 zusammenhängenden Monaten, also drei vollständigen Jahren. Fehlt ein Jahr, fordern Sie es beim Versorger oder bei der Hausverwaltung an — das geht formlos und meist innerhalb weniger Tage. Ihre bisherigen Eingaben im Formular bleiben gespeichert, Sie können jederzeit weitermachen.
Was ist bei Leerstand?
Leerstand ist kein Hindernis. Sie geben im Formular einfach den Zeitraum und die leerstehende Fläche in Quadratmetern an, und der Verbrauch wird rechnerisch entsprechend hochgerechnet. Kleine Lücken unter etwa zehn Prozent von Fläche und Zeit müssen Sie gar nicht erfassen.
Was, wenn ich die Abrechnungen nicht finde?
Versorger stellen Rechnungskopien der letzten Jahre kostenlos aus — im Online-Kundenportal oft mit zwei Klicks, sonst per formloser Anfrage. Bei Eigentumswohnungen hat die Hausverwaltung alle Heizkostenabrechnungen. Bei Heizöl oder Pellets hilft der Lieferant mit den Liefermengen weiter. Und wenn Sie nicht weiterkommen: Fragen Sie im Chat, wir finden gemeinsam eine Lösung.
Brauche ich ein Foto vom Haus?
Nein, beim Verbrauchsausweis ist das Gebäudefoto optional. Wenn Sie möchten, laden Sie eines hoch und wählen es für die Titelseite des Ausweises aus — ein Handyfoto genügt. Hilfreich ist zusätzlich ein Foto der Heizung oder ihres Typschilds, aber auch das ist freiwillig.
Muss die Wohnfläche auf den Quadratmeter genau sein?
Sie müssen nichts neu vermessen. Nehmen Sie die Angabe aus dem Kaufvertrag, dem Mietvertrag, der Nebenkostenabrechnung oder einer vorhandenen Wohnflächenberechnung. Da die Kennwerte pro Quadratmeter berechnet werden, sollte der Wert realistisch sein — die übliche dokumentierte Fläche reicht aus.