JavaScript muss aktiviert werden, um die App zu verwenden. Energieausweis für die Wohnung: Wer ihn besorgt und wie

Ratgeber für Eigentümer · Stand 13. August 2026

Energieausweis für die Wohnung: Wer ihn besorgt — und wie Sie schnell drankommen

Für eine einzelne Wohnung wird kein eigener Energieausweis ausgestellt: Der Ausweis gilt immer für das gesamte Wohngebäude (§ 79 GModG, früher GEG). Wer eine Eigentumswohnung verkauft oder neu vermietet, legt also den Gebäudeausweis vor — und den können Sie über die Hausverwaltung besorgen oder selbst beauftragen.

Warum es keinen Ausweis „nur für die Wohnung" gibt

Die Kennwerte im Energieausweis — Endenergie, Effizienzklasse — beziehen sich auf das Gebäude als Ganzes: Gesamtverbrauch oder Gesamtbedarf, verteilt auf die Fläche des ganzen Hauses. Eine einzelne Wohnung hat keine eigene Gebäudehülle und keinen getrennt bilanzierbaren Wärmehaushalt — deshalb sieht das Gesetz den Ausweis je Gebäude vor, nicht je Wohnung.

Das hat eine praktische Folge: Ein Ausweis genügt für alle Wohnungen im Haus. Existiert er schon, dürfen Sie ihn für Ihren Verkauf oder Ihre Vermietung mitnutzen — prüfen Sie nur das Ablaufdatum (10 Jahre gültig).

Wer besorgt den Ausweis in der WEG?

Üblich ist der Weg über die Hausverwaltung: Sie hat die Gebäudedaten und die Heizkostenabrechnungen des Gesamtgebäudes und beauftragt den Ausweis für die Gemeinschaft; die Kosten laufen dann in vielen Gemeinschaften über das Gemeinschaftskonto.

Sie müssen darauf aber nicht warten: Auch ein einzelner Eigentümer kann den Ausweis beauftragen, wenn er die nötigen Gebäudedaten hat. Für den Verbrauchsausweis sind das im Kern: Baujahr, beheizte Fläche des Gesamtgebäudes und die Verbräuche der Zentralheizung aus 36 zusammenhängenden Monaten.

Der schnellste Weg: Verbrauchsausweis mit den Gebäude-Abrechnungen

Bei Häusern mit Zentralheizung liegen die Gesamtverbräuche bereits vor — in der Jahresabrechnung der Verwaltung oder beim Messdienstleister. Mit diesen Zahlen ist der Verbrauchsausweis vollständig online erstellbar, ohne Vor-Ort-Termin.

Diese Angaben brauchen Sie:

So fragen Sie die Hausverwaltung an

Eine formlose E-Mail genügt. Zum Beispiel: „Guten Tag, für den Verkauf meiner Wohnung benötige ich den Energieausweis des Gebäudes. Falls keiner vorliegt: Können Sie mir Baujahr, beheizte Gesamtwohnfläche und die Gesamtverbräuche der Heizung aus den letzten drei Abrechnungsjahren nennen? Dann lasse ich den Ausweis erstellen." Mit der Antwort haben Sie alles, was das Formular braucht.

Wann muss der Ausweis vorliegen?

Schon in der Immobilienanzeige müssen die Kennwerte aus dem Ausweis stehen (u. a. Ausweisart, Endenergiewert, Effizienzklasse, Baujahr, Energieträger). Spätestens bei der Besichtigung ist der Ausweis unaufgefordert vorzulegen, nach Vertragsschluss wird er übergeben. Wer den Ausweis erst kurz vor dem Inserat angeht, gerät unnötig unter Zeitdruck — die Anfrage bei der Verwaltung ist der Schritt mit der längsten Wartezeit.

Verbrauchsausweis in 5 Minuten erstellen

Ab 49,90 € — kostenlose Vorschau vor dem Kauf, erst sehen, dann zahlen.

Jetzt starten

Häufige Fragen

Braucht jede Wohnung einen eigenen Energieausweis?

Nein. Der Energieausweis wird für das gesamte Wohngebäude ausgestellt und gilt für alle Wohnungen darin. Ein vorhandener, noch gültiger Gebäudeausweis kann für Verkauf oder Vermietung jeder Wohnung im Haus verwendet werden.

Kann ich als einzelner Eigentümer den Ausweis bestellen?

Ja. Sie brauchen dafür die Daten des Gesamtgebäudes — Baujahr, beheizte Gesamtfläche und bei einem Verbrauchsausweis die Heizungsverbräuche aus 36 zusammenhängenden Monaten. Diese Angaben hat in der Regel die Hausverwaltung oder der Messdienstleister.

Gilt der Gebäudeausweis auch, wenn ich meine Wohnung nur vermiete?

Ja. Bei Neuvermietung gelten dieselben Pflichten wie beim Verkauf: Kennwerte in der Anzeige, Vorlage spätestens bei der Besichtigung, Übergabe an den neuen Mieter. Für bestehende, laufende Mietverhältnisse muss kein Ausweis vorgelegt werden.

Was, wenn die Verwaltung nicht reagiert?

Die Gebäudedaten stehen teils auch in Ihren eigenen Unterlagen: Baujahr in der Teilungserklärung, Verbräuche in den jährlichen Heizkostenabrechnungen. Liegen Ihnen die Abrechnungen der letzten drei Jahre mit den Gesamtwerten des Hauses vor, können Sie den Verbrauchsausweis ohne die Verwaltung erstellen lassen.

Weiterlesen

Zur Übersicht: Energieausweis online erstellen