A to G Scale Energy Certificate 2026: EU vs Germany

Kurz zusammengefasst
Die EU schreibt mit der EPBD-Richtlinie 2024/1275 eine einheitliche A-to-G scale energy certificate für alle Gebäude vor. In Deutschland gilt für Wohngebäude aber vorerst weiterhin die bekannte Skala von A+ bis H. Der Kabinettsentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) vom Mai 2026 sieht die neue A-bis-G-Skala nur für Nichtwohngebäude vor. Bestehende Energieausweise bleiben bis zum Ablauf ihrer zehn Jahre gültig.
Du hast von der neuen A-bis-G-Skala beim Energieausweis gehört und fragst dich, was das für dein Gebäude bedeutet? Du bist nicht allein. Die Nachrichtenlage ist verwirrend, viele Artikel widersprechen sich, und die Gesetzgebung hinkt dem EU-Zeitplan hinterher.
Dieser Glossar-Artikel erklärt dir, was hinter den Buchstaben steckt, wie sich die alte deutsche Skala von der neuen EU-Skala unterscheidet und was du als Eigentümer oder Makler jetzt wirklich beachten musst.
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Was ist die A-bis-G-Skala beim Energieausweis?
Die A-to-G scale energy certificate ist ein EU-weit einheitliches Bewertungssystem für die Energieeffizienz von Gebäuden. Sie wurde durch die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie (EPBD), Richtlinie (EU) 2024/1275 eingeführt, die am 28. Mai 2024 in Kraft trat.
Das Prinzip kennst du bereits von Kühlschränken und Waschmaschinen: Klasse A steht für die beste Energieeffizienz, Klasse G für die schlechteste. Beim Gebäude-Energieausweis bedeutet das konkret:
- Klasse A: Ausschließlich für Nullemissionsgebäude (Zero Emission Buildings) reserviert
- Klassen B bis F: Werden annähernd gleichmäßig über den restlichen Gebäudebestand verteilt
- Klasse G: Umfasst die energetisch schlechtesten 15 % des nationalen Gebäudebestands
Zusätzlich kann eine Klasse A+ definiert werden, wenn ein Gebäude mindestens 20 % unter dem Schwellenwert für Nullemissionsgebäude liegt.
Der zentrale Unterschied zu früheren Systemen: Die neue A-to-G scale energy certificate nutzt eine relative Verteilung. Klasse G ist nicht als fester kWh-Wert definiert, sondern als Anteil am nationalen Bestand. Das macht die Bewertung abhängig davon, wie energieeffizient die Gebäude eines Landes insgesamt sind.
Die aktuelle deutsche Skala: A+ bis H nach GEG Anlage 10
Für Wohngebäude in Deutschland gilt Stand heute die Skala nach GEG Anlage 10 (zu § 86). Diese reicht von A+ bis H und basiert auf festen kWh-Schwellenwerten.
Schwellenwerte der Energieeffizienzklassen (Endenergie)
| Klasse | Endenergieverbrauch/-bedarf |
|---|---|
| A+ | ≤ 30 kWh/(m²·a) |
| A | ≤ 50 kWh/(m²·a) |
| B | ≤ 75 kWh/(m²·a) |
| C | ≤ 100 kWh/(m²·a) |
| D | ≤ 130 kWh/(m²·a) |
| E | ≤ 160 kWh/(m²·a) |
| F | ≤ 200 kWh/(m²·a) |
| G | ≤ 250 kWh/(m²·a) |
| H | > 250 kWh/(m²·a) |
Was bedeuten diese Klassen in der Praxis? Neubauten und hochwertig sanierte Gebäude landen typischerweise in den Klassen A+ bis C. Ein unsaniertes Einfamilienhaus aus den 1970er-Jahren liegt oft im Bereich E bis G. Altbauten ohne nennenswerte energetische Modernisierung rutschen häufig in Klasse H.
Wichtig: Die Bezugsgröße ist die Endenergie (also die Energie, die tatsächlich ans Gebäude geliefert wird), nicht die Primärenergie. Diese Unterscheidung wird bei der neuen EU-Skala relevant, wie du gleich siehst.
Wenn du wissen willst, was eine Effizienzklasse H konkret bedeutet, findest du dort eine ausführliche Einordnung.
Wie unterscheidet sich die neue EU-Skala von der deutschen A+ bis H?
Die beiden Skalen sehen auf den ersten Blick ähnlich aus, folgen aber grundlegend verschiedenen Logiken.
Vergleich auf einen Blick
| Merkmal | Deutsche Skala (A+ bis H) | Neue EU-Skala (A bis G) |
|---|---|---|
| Stufen | 9 (A+ bis H) | 7 (A bis G), optional A+ |
| Bezugsgröße | Endenergie (kWh/m²·a) | Primärenergie (kWh/m²·a) |
| Definition der Klassen | Feste kWh-Schwellenwerte | Relative Verteilung am Gebäudebestand |
| Schlechteste Klasse | H (> 250 kWh/m²·a) | G (schlechteste 15 % des Bestands) |
| Beste Klasse | A+ (≤ 30 kWh/m²·a) | A (nur Nullemissionsgebäude) |
| Gültig für | Wohngebäude in Deutschland | Alle Gebäude EU-weit (nach Umsetzung) |
Endenergie vs. Primärenergie
Der Wechsel von Endenergie auf Primärenergie als Bezugsgröße hat handfeste Konsequenzen. Primärenergie berücksichtigt auch den Aufwand für Gewinnung, Umwandlung und Transport des Energieträgers.
Im GModG-Kabinettsentwurf ändern sich die Primärenergiefaktoren deutlich: Der Faktor für Strom (relevant für Wärmepumpen) sinkt von 1,8 auf 1,5, während der Faktor für Holz und Pellets von 0,2 auf 0,7 steigt. Gebäude mit Wärmepumpe schneiden dadurch besser ab, fossil beheizte Gebäude vergleichsweise schlechter.
Mehr zu diesem Unterschied findest du im Artikel über Endenergiebedarf vs. Primärenergiebedarf.
Keine einfache Umrechnung möglich
Weil die beiden Skalen auf unterschiedlichen Berechnungsmethoden, Bezugsgrößen und Klassendefinitionen basieren, lässt sich ein alter Energieausweis nicht in die neue A-to-G scale energy certificate umrechnen. Wer eine Einstufung nach der neuen Skala benötigt, braucht einen neuen Ausweis nach den neuen Regeln.
Gilt die A-bis-G-Skala jetzt schon in Deutschland?
Hier wird es kompliziert, und genau hier verbreiten viele Quellen falsche Informationen.
Die EU-Frist: verfehlt
Die Mitgliedstaaten mussten die EPBD bis zum 29. Mai 2026 in nationales Recht umsetzen. Deutschland hat diese Frist nicht eingehalten. Das geplante Umsetzungsgesetz, das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), liegt als Kabinettsentwurf vom 13. Mai 2026 vor, muss aber noch Bundestag und Bundesrat passieren. Der Inkrafttreten-Termin ist für November 2026 geplant.
Die Überraschung im GModG-Entwurf
Viele Fachartikel aus dem Frühjahr 2026 behaupteten, die A-bis-G-Skala werde ab Mai 2026 für alle Gebäude gelten. Das stimmt nicht.
Der Kabinettsentwurf vom 13. Mai 2026 sieht die neue A-to-G scale energy certificate nur für Nichtwohngebäude vor (neue Anlage 10a). Für Wohngebäude bleibt die bisherige Anlage 10 mit den Klassen A+ bis H unverändert. Eine Anpassung an die EU-Skala wurde auf eine spätere Gesetzesänderung verschoben.
Fachportale bestätigten diese Überraschung: Im GModG-Entwurf fand sich „keine Spur der neuen Energieeffizienzklassen für Wohngebäude."
Was das für dich bedeutet
- Bestehende Energieausweise bleiben bis zum Ablauf ihrer 10-jährigen Gültigkeit gültig.
- Neu ausgestellte Ausweise für Wohngebäude tragen weiterhin die Klassen A+ bis H.
- Erst wenn eine weitere Gesetzesänderung kommt, ändert sich die Skala für Wohngebäude.
Stand: Juni 2026. Der GModG-Entwurf durchläuft das parlamentarische Verfahren, Änderungen sind möglich.
Was bedeuten die Buchstaben konkret? Typische Gebäude je Klasse
Die Effizienzklasse ist mehr als ein Buchstabe. Sie gibt dir eine schnelle Einschätzung, wie energieeffizient dein Gebäude im Vergleich ist.
Einordnung nach der aktuellen deutschen Skala (A+ bis H)
| Klasse | Typische Gebäude | Heizkosten-Tendenz |
|---|---|---|
| A+ / A | Passivhäuser, KfW-Effizienzhäuser 40 | Sehr niedrig |
| B | Neubauten nach aktuellem GEG-Standard | Niedrig |
| C | Gut sanierte Altbauten, neuere Baujahre ab ca. 2000 | Moderat |
| D | Teilsanierte Gebäude (z. B. neue Fenster, aber alte Heizung) | Mittel |
| E | Ältere Gebäude mit einzelnen Modernisierungen | Überdurchschnittlich |
| F | Wenig sanierte Gebäude, Baujahre 1960er–1980er | Hoch |
| G / H | Unsanierte Altbauten, Baujahr vor 1978 | Sehr hoch |
Ein konkretes Beispiel: Ein Einfamilienhaus Baujahr 1970 mit Ölheizung und einfach verglasten Fenstern kommt leicht auf 220 kWh/(m²·a) oder mehr, also Klasse G oder H. Dasselbe Haus mit neuer Dämmung, Wärmepumpe und Dreifachverglasung kann in Klasse B oder C landen.
Wahrnehmungsverschiebung durch Skalenwechsel
Ein Phänomen, das in Eigentümer-Foren häufig diskutiert wird: Ein Gebäude mit 175 kWh/(m²·a) galt auf der alten Farbskala als durchschnittlich und lag im oberen Mittelfeld. Auf der heutigen A±bis-H-Skala fällt es in Klasse F, also ins hintere Drittel. Das Gebäude hat sich nicht verändert, nur die Bewertungsskala. Trotzdem beeinflusst die Buchstabenklasse, wie Käufer und Mieter das Gebäude wahrnehmen.
Unter der neuen EU-A-to-G-Skala würde sich dieser Effekt nochmals verstärken. Schätzungen gehen davon aus, dass etwa 2,5 bis 3 Millionen Wohngebäude in Deutschland in die schlechteste Klasse G fallen würden, vor allem unsanierte Altbauten mit Baujahr vor 1978.
Wann brauchst du einen Energieausweis, und mit welcher Skala?
Pflichtanlässe nach GEG
Ein gültiger Energieausweis ist Pflicht bei:
- Verkauf eines Wohngebäudes oder einer Eigentumswohnung
- Neuvermietung (auch bei Mieterwechsel)
- Verpachtung
Schon in der Immobilienanzeige müssen die wesentlichen Kennwerte erscheinen, darunter die Energieeffizienzklasse (§ 87 GEG). Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Das betrifft auch Makler, die eine Anzeige schalten. Welche Angaben genau in die Anzeige gehören, erklärt der Artikel zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen.
Die Lösung ist unkompliziert: Ein Energieausweis lässt sich online in wenigen Minuten erstellen, jeder Ausweis wird von einem Dipl.-Ing. geprüft und unterschrieben.
Geplante Erweiterung durch das GModG
Im GModG-Kabinettsentwurf ist vorgesehen, dass ein Energieausweis künftig auch bei Mietvertragsverlängerungen vorgelegt werden muss. Das würde alle Vermieter betreffen, die bestehende Mietverträge verlängern. Da es sich um einen Entwurf handelt, kann sich diese Regelung im parlamentarischen Verfahren noch ändern.
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?
Beide Ausweisarten bleiben auch unter der neuen Gesetzgebung bestehen. Ob du einen Verbrauchsausweis (basiert auf tatsächlichem Heizenergieverbrauch) oder einen Bedarfsausweis (rechnerisch ermittelt nach DIN V 18599) brauchst, hängt von Gebäudetyp, Baujahr und Anzahl der Wohneinheiten ab.
Für den Verbrauchsausweis gilt: Du brauchst 36 zusammenhängende Monate Verbrauchsdaten, und die jüngste Abrechnung darf maximal 18 Monate alt sein (GEG § 82). Der GModG-Entwurf sieht eine Verkürzung auf 24 Monate Verbrauchsdaten und maximal 15 Monate für die jüngste Abrechnung vor, das ist aber noch nicht geltendes Recht.
Wie du Heizkostenabrechnungen für den Verbrauchsausweis nutzt, findest du in unserem Praxisleitfaden.
Sonderfall Baujahr vor 1977: Für Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten, die vor 1977 errichtet wurden und nicht mindestens auf den Standard der 1. Wärmeschutzverordnung (WSchVo 1977) saniert sind, ist grundsätzlich ein Bedarfsausweis erforderlich. Ab 5 Wohneinheiten oder bei entsprechender Sanierung ist auch ein Verbrauchsausweis zulässig. Im GModG-Entwurf könnte diese Einschränkung für Wohngebäude komplett entfallen, sodass der Verbrauchsausweis für alle Wohngebäude eine Option wäre.
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Welchen Einfluss hat die Effizienzklasse auf den Immobilienwert?
Die Energieeffizienzklasse auf dem A-to-G scale energy certificate wirkt wie ein Qualitätssiegel. Käufer und Mieter nutzen den Buchstaben als schnellen Filter bei der Immobiliensuche.
Gebäude in den Klassen A bis C lassen sich in der Regel leichter und zu besseren Konditionen vermarkten. Umgekehrt führen schlechte Klassen (F, G, H) dazu, dass Interessenten entweder abspringen oder einen deutlichen Preisnachlass erwarten, weil sie hohe Sanierungskosten einkalkulieren.
In Diskussionen auf Reddit berichten Immobilieninvestoren, dass die Effizienzklasse bei Kaufentscheidungen eine zunehmend wichtige Rolle spielt. Nicht weil der Buchstabe allein den Gebäudezustand beschreibt, sondern weil er als Indikator für künftige Heizkosten und mögliche Sanierungspflichten dient.
Dabei gilt: Ein Wechsel der Skala ändert nichts am Gebäude selbst. Wenn dein Haus durch die Umstellung von A+ bis H auf A bis G rechnerisch in eine schlechtere Klasse rutscht, ist es physisch kein schlechteres Gebäude. Aber die Wahrnehmung am Markt verschiebt sich.
EU-weite Vergleichbarkeit: Wie weit reicht die Harmonisierung?
Obwohl die neue A-to-G scale energy certificate die Vergleichbarkeit innerhalb der EU verbessern soll, bleiben erhebliche Unterschiede zwischen den Ländern:
- Deutschland nutzt aktuell A+ bis H auf Basis der Endenergie
- Frankreich arbeitet bereits mit A bis G, allerdings auf Basis der Primärenergie
- Belgien kennt mehr als 15 Unterklassen von A++ bis G
- Die Niederlande haben sogar A++++ eingeführt
Selbst nach vollständiger Umsetzung der EPBD wird ein „Klasse-C-Gebäude" in Finnland nicht direkt mit einem „Klasse-C-Gebäude" in Spanien vergleichbar sein. Klimazonen, Berechnungsmethoden und die Zusammensetzung des nationalen Gebäudebestands unterscheiden sich zu stark.
Die A-bis-G-Skala ist also vor allem ein Orientierungswerkzeug innerhalb eines Landes, nicht ein absoluter europäischer Maßstab.
Zusammenfassung: Was du jetzt wissen musst
- Die EU hat mit der EPBD eine einheitliche A-to-G scale energy certificate eingeführt.
- Für Wohngebäude in Deutschland gilt vorerst weiterhin die Skala A+ bis H nach GEG Anlage 10.
- Der GModG-Kabinettsentwurf sieht die A-bis-G-Skala nur für Nichtwohngebäude vor.
- Bestehende Energieausweise bleiben bis zum Ablauf gültig.
- Eine Umrechnung alter Ausweise in die neue Skala ist nicht möglich.
- Die Bezugsgröße wechselt langfristig von Endenergie auf Primärenergie.
Du kannst deinen Energieausweis direkt online erstellen, mit kostenloser Vorschau deines Kennwerts und deiner Effizienzklasse, bevor du zahlst. Jeder Ausweis wird von einem qualifizierten Dipl.-Ing. geprüft und unterschrieben.
Häufige Fragen zur A-bis-G-Skala beim Energieausweis
Was ist die A-bis-G-Skala beim Energieausweis?
Die A-to-G scale energy certificate ist ein EU-weites Bewertungssystem nach der Richtlinie (EU) 2024/1275. Klasse A steht für Nullemissionsgebäude, Klasse G umfasst die energetisch schlechtesten 15 % des nationalen Gebäudebestands. Die Klassen B bis F verteilen sich gleichmäßig dazwischen.
Gilt die neue A-bis-G-Skala schon für Wohngebäude in Deutschland?
Nein. Der GModG-Kabinettsentwurf vom Mai 2026 sieht die A-bis-G-Skala nur für Nichtwohngebäude vor. Wohngebäude behalten die Klassen A+ bis H. Das kann sich im parlamentarischen Verfahren noch ändern.
Wird mein alter Energieausweis durch die neue Skala ungültig?
Nein. Bestehende Energieausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablauf (10 Jahre nach Ausstellung). Du musst keinen neuen Ausweis bestellen, nur weil sich die Skala ändert.
Kann ich einen alten Ausweis in die neue Skala umrechnen?
Eine direkte Umrechnung ist nicht möglich. Die Skalen basieren auf unterschiedlichen Berechnungsmethoden (Endenergie vs. Primärenergie) und Klassendefinitionen (feste Schwellenwerte vs. relative Verteilung). Für eine Einstufung nach der neuen Skala brauchst du einen neuen Ausweis.
Welche Effizienzklasse hat ein typisches Einfamilienhaus Baujahr 1970?
Ein unsaniertes Einfamilienhaus aus den 1970er-Jahren liegt auf der aktuellen deutschen Skala oft in Klasse F oder G (160 bis 250 kWh/m²·a). Mit umfassender Sanierung (Dämmung, neue Fenster, moderne Heizung) kann es in Klasse B oder C aufsteigen.
Was passiert, wenn ich keinen gültigen Energieausweis habe?
Bei Verkauf, Neuvermietung oder Verpachtung ohne gültigen Energieausweis droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro (§ 108 GEG). Das gilt auch für fehlende Pflichtangaben in der Immobilienanzeige. Die Verantwortung liegt bei der Person, die die Anzeige aufgibt. Mehr dazu findest du im Artikel zu Änderungen und Pflichten beim Energieausweis.
Brauche ich einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?
Das hängt von Gebäudetyp, Baujahr und Anzahl der Wohneinheiten ab. Für Wohngebäude mit Baujahr vor 1977 und weniger als 5 Einheiten, die nicht auf WSchVo-1977-Standard saniert sind, ist ein Bedarfsausweis vorgeschrieben. In allen anderen Fällen hast du die Wahl. Beide Ausweisarten sind rechtlich gleichwertig. Die Werte im Bedarfsausweis liegen allerdings erfahrungsgemäß oft 20 bis 30 % höher als im Verbrauchsausweis für dasselbe Gebäude.
Werden die Energieklassen durch die Skalenänderung schlechter?
Viele Gebäude würden auf der neuen A-bis-G-Skala rechnerisch in eine schlechtere Klasse fallen, obwohl sich am Gebäude nichts geändert hat. Das liegt an der relativen Definition der Klassen und dem Wechsel auf Primärenergie als Bezugsgröße. Schätzungen gehen von 2,5 bis 3 Millionen betroffenen Wohngebäuden in Deutschland aus, vor allem unsanierte Altbauten vor 1978.
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