JavaScript muss aktiviert werden, um die App zu verwenden. Energieausweis Haus: Welche Daten 2026? Checkliste

Energieausweis Haus: Welche Daten 2026? Checkliste

Energieausweis Haus: Welche Daten 2026? Checkliste

Welche Daten du für den Energieausweis deines Hauses brauchst, hängt von der Ausweisart ab. Für einen Verbrauchsausweis sammelst du 36 zusammenhängende Monate Heizverbrauch, Gebäudegrunddaten und Angaben zum Energieträger. Für einen Bedarfsausweis sind Details zur Gebäudesubstanz nötig: Wände, Dach, Fenster, Dämmung und Heiztechnik. In beiden Fällen brauchst du immer Adresse, Baujahr, Fläche und Heizungsangaben.


Kurz erklärt: Was heißt “Daten für den Energieausweis”?

Mit “Daten für den Energieausweis” sind alle Angaben gemeint, aus denen der Aussteller den Energiekennwert und die Effizienzklasse deines Hauses ermittelt. Dazu gehören Gebäudedaten, Flächen, Heizung, Energieträger, Verbrauchswerte oder bauliche Details, je nachdem ob du einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis brauchst.

Der Energieausweis ist der energetische Steckbrief deines Hauses. Er zeigt, wie viel Energie das Gebäude rechnerisch braucht (Bedarfsausweis) oder tatsächlich verbraucht hat (Verbrauchsausweis). Er dient dem Vergleich zwischen Gebäuden, nicht als Heizkosten-Garantie. So definiert es GEG § 79: ein Informationsdokument für die energetische Bewertung.

Der zentrale Wert im Ausweis wird in kWh/(m²·a) angegeben, also Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr. Je niedriger dieser Wert, desto weniger Endenergie wird pro Fläche angesetzt. Dazu kommt eine Effizienzklasse von A+ bis H.

Viele Quellen vermischen drei verschiedene Daten-Ebenen. Dieser Artikel trennt sie klar:

  1. Daten, die du liefern musst, damit der Ausweis erstellt werden kann.
  2. Daten, die im fertigen Ausweis stehen, also das Ergebnis.
  3. Daten, die in die Immobilienanzeige gehören, wenn du verkaufst oder vermietest.

Diese Daten brauchst du fast immer

Egal ob Verbrauchs- oder Bedarfsausweis: die folgenden Angaben sind bei jedem Energieausweis für ein Haus der Ausgangspunkt.

  • Anlass: Verkauf, Neuvermietung, Verpachtung, Neubau, Sanierung
  • Adresse des Gebäudes
  • Gebäudetyp: Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Reihenhaus, Doppelhaushälfte
  • Baujahr des Gebäudes
  • Anzahl der Wohneinheiten
  • Wohnfläche oder beheizte Fläche (zur Gebäudenutzfläche im Energieausweis gibt es einen eigenen Ratgeber)
  • Baujahr und Art der Heizung
  • Wesentlicher Energieträger: Gas, Öl, Fernwärme, Strom, Pellets, Wärmepumpe
  • Warmwasserbereitung: zentral oder dezentral
  • Lüftung oder Kühlung, falls vorhanden
  • Energetische Modernisierungen: Fenster, Dach, Fassade, Kellerdecke, Heizungstausch
  • Fotos oder Nachweise, abhängig vom Ausstellerverfahren

Diese Basisdaten ergeben sich aus den Mindestinhalten, die GEG § 85 für jeden Energieausweis vorschreibt.

In der EnergieausweisApp werden diese Angaben Schritt für Schritt abgefragt. Der Energie-Assistent erklärt einzelne Felder, zum Beispiel wie du bei einer Ölheizung den Verbrauch aus Lieferrechnungen einträgst. Wenn du deine Daten schon griffbereit hast:

Verbrauchsausweis online erstellen


Daten für den Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der vergangenen Jahre. Du lieferst die Verbrauchswerte, der Aussteller rechnet sie auf ein vergleichbares Klima um und ermittelt den Kennwert.

Die 36-Monate-Regel

Für den Verbrauchsausweis brauchst du 36 zusammenhängende Monate Verbrauchsdaten. Das muss nicht zwingend ein Kalenderjahr sein. Wichtig ist: Die jüngste Abrechnungsperiode darf höchstens 18 Monate zurückliegen. So steht es in GEG § 82.

Akzeptierte Quellen für die Verbrauchsdaten sind Heizkostenabrechnungen, Lieferantenrechnungen, ordnungsgemäß durchgeführte Messungen oder Kombinationen daraus. Einen ausführlichen Leitfaden zum Sammeln der Abrechnungswerte findest du im Ratgeber Heizkostenabrechnung für den Verbrauchsausweis.

Welche Verbrauchsdaten pro Energieträger?

Energieträger Was du sammelst Typische Quelle
Erdgas kWh oder m³ je Abrechnungszeitraum Gasrechnung, Jahresabrechnung
Heizöl Liter je Lieferzeitraum, Tankstände falls vorhanden Öllieferrechnungen
Fernwärme kWh je Zeitraum Fernwärmeabrechnung
Wärmepumpe / Stromheizung kWh, möglichst separater Heizstrom Stromrechnung, separater Zähler
Pellets / Holz Menge in kg, Tonnen oder Raummeter Lieferbelege, Lagerbuch
Zusatzofen (Kamin) Menge und Nutzung soweit belegbar Belege, plausible Angaben

Prioritäten bei den Verbrauchsdaten

Unverzichtbar: 36 Monate Verbrauch, Fläche, Energieträger, Angaben zu Leerstand und Warmwasser.

Wichtig: Baujahr der Heizung, Art der Warmwasserbereitung, Anzahl der Wohneinheiten.

Hilfreich: Fotos der Heizung und des Gebäudes, vorhandener alter Energieausweis, Infos zu Modernisierungen.

Leerstand, Warmwasser und Witterungsbereinigung

Längere Leerstände musst du angeben. Sie werden bei der Berechnung berücksichtigt, damit der Kennwert nicht unrealistisch niedrig ausfällt.

Wenn die Warmwasserbereitung dezentral erfolgt (zum Beispiel über einen Durchlauferhitzer), ist der Verbrauch oft nicht in der Heizrechnung enthalten. In diesem Fall wird ein pauschaler Zuschlag von 20 kWh/(m²·a) angesetzt.

Witterungsbereinigung: Der Heizverbrauch wird auf ein vergleichbares Klima umgerechnet. So wirkt ein besonders kalter Winter nicht automatisch wie ein schlechteres Haus. Die Klimafaktoren dafür liefert der Deutsche Wetterdienst für rund 8.200 Postleitzahlgebiete.

Wann der Verbrauchsausweis schief wirkt

Practitioners on Reddit berichten wiederholt, dass Verbrauchsausweise fragwürdig aussehen können, wenn Vorbesitzer das Haus kaum beheizt, nur einzelne Räume genutzt oder einen Kaminofen betrieben haben, dessen Holzverbrauch in keiner Gas- oder Ölrechnung auftaucht. In einem Thread fiel einem Käufer auf, dass falsche Zählerstände die Verbrauchsperioden massiv verzerrt hatten, woraus eine unrealistisch gute Effizienzklasse resultierte.

Ein Energieberater fasste es in einer LinkedIn-Diskussion so zusammen: Wenn die Verbrauchsdaten vollständig und plausibel sind, liefert der Verbrauchsausweis ein brauchbares Bild, besonders bei größeren Mehrfamilienhäusern, wo einzelnes Heizverhalten weniger ins Gewicht fällt. Bei Einfamilienhäusern mit ungewöhnlicher Nutzung wird es schwieriger.


Daten für den Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis bewertet die energetische Qualität deines Hauses unabhängig davon, wie die Bewohner geheizt haben. Er basiert auf der Gebäudesubstanz und der Anlagentechnik.

Was du liefern musst

  • Grundrisse, Schnitte, Ansichten (wenn vorhanden)
  • Gebäudeabmessungen: Länge, Breite, Geschosshöhen, Dachform, beheizte und unbeheizte Bereiche
  • Außenwand: Material, Dicke, Dämmung (Art und Stärke, wenn bekannt)
  • Dach oder oberste Geschossdecke: Konstruktion, Dämmung, Sanierungsjahr
  • Kellerdecke oder Bodenplatte: beheizter Keller? Dämmung vorhanden?
  • Fenster: Baujahr, Verglasung (Einfach-, Doppel-, Dreifachverglasung), Rahmentyp
  • Heizungsanlage: Typ, Baujahr, Leistung wenn bekannt, Typenschild, Schornsteinfegerprotokoll
  • Warmwasser: zentral oder dezentral, Speicher, Zirkulation
  • Lüftung und Kühlung, falls vorhanden
  • Erneuerbare Energien: Solarthermie, Photovoltaik (wenn systemrelevant), Wärmepumpe, Biomasse
  • Sanierungsnachweise und Rechnungen

Prioritäten beim Bedarfsausweis

Unverzichtbar: Gebäudeabmessungen, Baujahr, Heizung und Warmwasser, Beschreibung der Gebäudehülle.

Wichtig: Fenstertyp, Dach- und Kellerdämmung, Wandaufbau, Sanierungsjahre.

Hilfreich: Baupläne, Handwerkerrechnungen, alte Berechnungen, Fotos.

Warum vollständige Daten das Ergebnis verbessern

Je besser du Baupläne, Fotos und Nachweise lieferst, desto weniger muss der Aussteller mit typischen Annahmen arbeiten. In einem Forum auf HaustechnikDialog berichtete ein Eigentümer, dass sein Bedarfsausweis deutlich schlechtere Werte zeigte als erwartet, weil ohne seine vorhandenen Sanierungsnachweise mit vereinfachten Standardannahmen gerechnet wurde. Eine zweite Ausstellung mit vollständigen Unterlagen ergab plausiblere Ergebnisse.

Wenn du Sanierungsnachweise, Dämmstärken oder alte Berechnungen hast, lade sie mit hoch. Fehlende Nachweise können dazu führen, dass mit konservativen Annahmen gearbeitet wird, und das verschlechtert die Effizienzklasse. Mehr zur Unterscheidung beider Ausweisarten findest du im Ratgeber Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis.


Welche Daten stehen im fertigen Energieausweis?

Was du lieferst und was am Ende im Dokument steht, sind zwei verschiedene Dinge. Die Pflichtinhalte regelt GEG § 85.

Gebäude- und Ausweisdaten

  • Ausweisart: Bedarf oder Verbrauch
  • Adresse des Gebäudes
  • Gebäudetyp und Wohngebäudetyp
  • Baujahr des Gebäudes und des Wärmeerzeugers
  • Anzahl der Wohnungen
  • Gebäudenutzfläche
  • Wesentliche Energieträger für Heizung und Warmwasser
  • Art der Lüftung oder Kühlung
  • Anlass der Ausstellung
  • Datenquelle (Eigentümer oder Aussteller)
  • Name, Adresse und Berufsbezeichnung des Ausstellers
  • Ausstellungsdatum und Unterschrift
  • Ablaufdatum (zehn Jahre)
  • Registriernummer, vergeben durch das DIBt als GEG-Registrierstelle

Kennwerte und Effizienzklasse

Beim Verbrauchsausweis stehen drin: Endenergieverbrauch, Primärenergieverbrauch, Treibhausgasemissionen und Vergleichswerte. Beim Bedarfsausweis: Endenergiebedarf, Primärenergiebedarf, berechnete Treibhausgasemissionen und Vergleichswerte. In beiden Fällen wird für Wohngebäude eine Effizienzklasse von A+ bis H angegeben.

Modernisierungsempfehlungen

Jeder Energieausweis enthält Modernisierungsempfehlungen, die den Eigentümer über sinnvolle energetische Maßnahmen informieren. Diese Empfehlungen sind keine Pflicht zur Umsetzung, sondern Hinweise. Wenn keine Empfehlungen möglich sind, muss das laut Angaben des Gebäudeforums vermerkt werden.


Welche Daten gehören in die Immobilienanzeige?

Wenn du dein Haus oder deine Wohnung in einem Inserat anbietest und bereits ein Energieausweis vorliegt, schreibt GEG § 87 bestimmte Pflichtangaben vor.

Pflichtangabe in der Anzeige Wo im Ausweis Beispiel
Art des Ausweises Kopf / Seite 1 Verbrauchsausweis
Endenergiebedarf oder -verbrauch Kennwertseite 124 kWh/(m²·a)
Wesentlicher Energieträger der Heizung Gebäudedaten Gas
Baujahr (nur Wohngebäude) Gebäudedaten 1998
Effizienzklasse (nur Wohngebäude) Farbskala D

Beispiel für ein Inserat: “Energieverbrauchsausweis, Endenergieverbrauch 124 kWh/(m²·a), Gas, Baujahr 1998, Effizienzklasse D.”

Mehr Details zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen findest du in unserem ausführlichen Ratgeber.


Wo findest du die Daten?

Viele Eigentümer wissen grundsätzlich, welche Daten für den Energieausweis ihres Hauses nötig sind, scheitern aber daran, sie zusammenzutragen. Eine Techem-Umfrage ergab, dass 53 % der befragten privaten Vermieter sich mehr Informationen wünschten, welche Unterlagen genau benötigt werden.

Gesuchte Angabe Wo du nachsiehst
Baujahr Gebäude Bauakte, Kaufvertrag, Grundbuchunterlagen, alte Pläne
Wohnfläche Wohnflächenberechnung, Mietvertrag, Grundriss, Bauakte
Baujahr Heizung Typenschild am Gerät, Schornsteinfegerprotokoll, Wartungsrechnung
Energieträger Heizkostenabrechnung, Liefervertrag, Rechnung
Gasverbrauch Gasrechnung, Netzbetreiberabrechnung
Ölverbrauch Öllieferrechnungen, Tankbuch
Fernwärme Versorgerabrechnung
Fensterdaten Rechnung, Herstellerunterlagen, Baujahr am Abstandhalter
Dämmung Handwerkerrechnung, Sanierungsnachweis, Fotos, Bauakte
Leerstand Mietverlauf, Übergabeprotokolle, eigene Aufzeichnungen
WEG-Gebäudedaten Hausverwaltung, Wirtschaftsplan, Heizkostenabrechnung

Was tun, wenn Daten fehlen?

Nicht alle Unterlagen sind sofort greifbar. Hier die häufigsten Szenarien und was du tun kannst.

Verbrauchsdaten fehlen komplett: Wenn die 36-Monate-Grundlage nach GEG § 82 nicht erfüllt wird, ist ein Verbrauchsausweis nicht möglich. In diesem Fall brauchst du einen Bedarfsausweis.

Baupläne sind nicht auffindbar: Fotos, eigene Maße, Gebäudebeschreibungen und vorhandene Unterlagen können Pläne oft ersetzen. Der Aussteller muss die Angaben allerdings auf Plausibilität prüfen und darf sie nicht verwenden, wenn Zweifel bestehen. Das regelt GEG § 83.

Sanierung wurde gemacht, aber kein Nachweis vorhanden: Frag nach Handwerkerrechnungen, Fotos vom Einbau oder alten Berechnungen. Ohne Belege kann es passieren, dass die Verbesserung nicht oder nur eingeschränkt berücksichtigt wird.

Nur Wohnungsdaten vorhanden, kein Gebäudezugang: Bei einer Eigentumswohnung brauchst du in der Regel die Daten des gesamten Gebäudes. Der Energieausweis bezieht sich auf das Gebäude, nicht auf einzelne Wohnungen. Frag deshalb früh bei der Hausverwaltung oder WEG nach. Practitioners on Reddit betonen regelmäßig, dass diese Verwechslung zwischen Wohnungs- und Gebäudedaten einer der häufigsten Stolpersteine ist.

Öl, Holz und gemischter Energieträgereinsatz: Sammle Mengen pro Zeitraum und Energieträger getrennt. Wenn ein Kaminofen einen erheblichen Teil der Heizwärme liefert, aber nur die Gasrechnung vorliegt, fehlt dem Verbrauchsausweis ein wesentlicher Datenbaustein.


Verbrauch oder Bedarf: Welche Daten entscheiden?

Ob du einen Verbrauchsausweis erstellen darfst oder einen Bedarfsausweis brauchst, hängt von der gesetzlichen Zulässigkeit und der Datenlage ab.

Verbrauchsausweis ist möglich, wenn er gesetzlich erlaubt ist und du vollständige, plausible Verbrauchsdaten für 36 zusammenhängende Monate hast, deren jüngste Abrechnungsperiode höchstens 18 Monate zurückliegt.

Bedarfsausweis ist nötig oder sinnvoll, wenn Verbrauchsdaten fehlen oder unzureichend sind, bei Neubauten, oder wenn das Gesetz ihn vorschreibt.

Die Baujahr-vor-1977-Regel richtig verstanden

Bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben, wenn das Gebäude nicht mindestens das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt. Gebäude mit fünf oder mehr Wohneinheiten sind von dieser Einschränkung nicht betroffen. Ebenso gilt die Pflicht nicht, wenn das Gebäude nachträglich auf WSchV-1977-Niveau gebracht wurde. Die genauen Ausnahmen stehen in GEG § 80.

Die Wahlfreiheit zwischen beiden Ausweisarten ist oft größer als gedacht. Eine differenzierte Darstellung der Regeln findest du im Ratgeber zur Wahlfreiheit beim Verbrauchsausweis.

Welche Variante ist “besser”?

Keine pauschal. Der Verbrauchsausweis ist praktisch, wenn die Verbrauchsdaten vollständig und plausibel sind. Der Bedarfsausweis ist sinnvoll oder vorgeschrieben, wenn Verbrauchsdaten fehlen, nicht erlaubt sind oder die Gebäudesubstanz genauer betrachtet werden soll.

LinkedIn-Beiträge von Energieberatern zeigen, dass die Ergebnisse in der Praxis stark auseinandergehen können, wobei beide Ausweistypen nur so gut sind wie ihre Datengrundlage. Das deckt sich mit der Einschätzung in Fachforen: Ein günstiger Bedarfsausweis auf Basis von Standardannahmen kann genauso wenig aussagekräftig sein wie ein Verbrauchsausweis mit lückenhaften Daten.


So prüfst du, ob deine Daten plausibel sind

Bevor du deine Angaben abschickst, lohnt sich ein kurzer Plausibilitätscheck:

  • Passen Baujahr, Sanierungsstand und Effizienzklasse grob zusammen?
  • Sind die drei Verbrauchsperioden ähnlich oder gibt es extreme Ausreißer?
  • War das Haus zwischenzeitlich leer oder kaum bewohnt?
  • Wurde ein Holzofen oder Kamin stark genutzt?
  • Wurde die Heizung während des Erfassungszeitraums gewechselt?
  • Sind Wohnfläche und Gebäudenutzfläche plausibel?
  • Betrifft der Verbrauch das gesamte Gebäude oder nur eine Wohnung?
  • Hat ein vorhandener alter Ausweis eine Registriernummer und eine Unterschrift?

In Diskussionen auf HaustechnikDialog und Reddit warnen erfahrene Nutzer davor, Verbrauchsausweise mit auffällig niedrigen Werten ungeprüft zu akzeptieren, etwa weil Vorbesitzer nur einen Raum beheizt oder falsche Zählerstände gemeldet hatten.

Der Energieausweis ist ein Vergleichsdokument, keine Heizkosten-Garantie. Dein späterer Verbrauch hängt von Nutzung, Personenzahl, Raumtemperatur, Warmwasserverhalten und dem Gebäudezustand ab. Bei EnergieausweisApp wird jeder Ausweis fachlich geprüft und von einem Dipl.-Ing. unterschrieben.

Mehr zur fachlichen Prüfung


Online vorbereiten: so geht es einfacher

Du kannst die Daten für deinen Energieausweis online eintragen und passende Fotos oder Nachweise hochladen. Die fachliche Prüfung erfolgt anschließend durch einen qualifizierten Aussteller. Laut GEG § 83 musst du als Eigentümer sicherstellen, dass deine Angaben korrekt sind. Der Aussteller ist verpflichtet, sie sorgfältig zu prüfen und sie nicht zu verwenden, wenn Zweifel bestehen.

Nur qualifizierte Personen dürfen Energieausweise ausstellen. GEG § 88 listet die zulässigen Berufsqualifikationen auf, darunter bauvorlageberechtigte Ingenieure, Absolventen bestimmter technischer Studiengänge und Fachkräfte mit BAFA-Qualifikation.

Typische Fotos, die online angefordert werden

  • Außenansichten mit Dachflächen
  • Sichtbare Dach- oder Dachbodendämmung
  • Kellerdeckendämmung, falls sichtbar
  • Fenster mit Rahmen und Verglasung
  • Heizungsanlage und Rohrleitungen
  • Typenschild der Heizung oder Schornsteinfegerprotokoll

Praktisch ist eine Vorschau, weil du vor der Bezahlung siehst, welcher Kennwert und welche Effizienzklasse sich aus deinen eingegebenen Daten ergeben. So erkennst du sofort, ob deine Angaben zum Haus plausibel aussehen.

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Häufige Fragen

Welche Daten brauche ich für den Energieausweis eines Hauses?

Immer nötig sind Adresse, Baujahr, Gebäudetyp, Anzahl der Wohneinheiten, Fläche, Heizungstyp und Heizungsbaujahr, Energieträger, Warmwasserbereitung und gegebenenfalls Lüftung oder Kühlung. Für einen Verbrauchsausweis kommen 36 Monate Verbrauchsdaten hinzu. Für einen Bedarfsausweis brauchst du zusätzlich Angaben zu Gebäudehülle und Anlagentechnik (GEG § 85).

Müssen die 3 Jahre beim Verbrauchsausweis Kalenderjahre sein?

Nein. Das Gesetz verlangt 36 zusammenhängende Monate, keine Kalenderjahre. Die jüngste Abrechnungsperiode darf höchstens 18 Monate zurückliegen (GEG § 82).

Welche Verbrauchsdaten brauche ich genau?

Heizenergieverbrauch für Heizung und Warmwasser, aufgeschlüsselt nach Energieträger: Gas in kWh oder m³, Öl in Litern, Fernwärme in kWh, Pellets oder Holz in kg oder Raummetern. Akzeptiert werden Heizkostenabrechnungen, Lieferantenrechnungen oder Messungen.

Was muss aus dem Energieausweis in die Immobilienanzeige?

Ausweisart, Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch, wesentlicher Energieträger der Heizung, und bei Wohngebäuden zusätzlich Baujahr und Effizienzklasse (GEG § 87).

Brauche ich für eine Eigentumswohnung meine eigenen Verbrauchsdaten?

In der Regel nicht. Der Energieausweis wird für das gesamte Gebäude ausgestellt. Die relevanten Daten kommen meist von der Hausverwaltung oder WEG, nicht aus deiner individuellen Abrechnung.

Was passiert, wenn mir Unterlagen fehlen?

Fehlende Verbrauchsdaten können bedeuten, dass ein Verbrauchsausweis nicht erstellt werden kann. Fehlende Pläne lassen sich oft durch Fotos, Maße und Beschreibungen ersetzen, allerdings muss der Aussteller die Plausibilität prüfen (GEG § 83).

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Ein Energieausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig, sofern nicht durch bestimmte Gebäudeänderungen ein neuer erforderlich wird.

Kann ich den Energieausweis online erstellen lassen?

Ja. Du gibst die Daten online ein, lädst Fotos und Nachweise hoch, und ein qualifizierter Aussteller prüft alles fachlich. Weitere Antworten findest du in den häufigen Fragen zum Energieausweis.


Wenn du die Daten schon griffbereit hast, kannst du deinen Energieausweis direkt online erstellen, mit kostenloser Vorschau deines Kennwerts und deiner Effizienzklasse, bevor du zahlst.

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