Heizkostenabrechnung: Verbrauchswerte Für Energieausweis
Kurz zusammengefasst
Für den Verbrauchsausweis brauchst du den Gesamtenergieverbrauch deines Gebäudes aus mindestens 36 Monaten, den du aus der Heizkostenabrechnung oder der Rechnung deines Energieversorgers ablesen kannst. Wichtig: Gasabrechnungen weisen fast immer den Brennwert aus, der Energieausweis verlangt aber den Heizwert. Zusätzlich werden die Werte per Witterungsbereinigung auf den Referenzstandort Potsdam umgerechnet. Klingt kompliziert, erledigen professionelle Online-Tools aber automatisch.
Was ist ein Verbrauchsausweis, und wann darfst du ihn nutzen?
Der Verbrauchsausweis (auch Energieverbrauchsausweis genannt) ist eine der zwei Varianten des Energieausweises für Wohngebäude. Er basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der vergangenen Jahre, nicht auf einer rechnerischen Bedarfsanalyse.
Ob du einen Verbrauchsausweis erstellen darfst, hängt vom Gebäude ab. Die Grundregel aus GEG § 80:
Fünf oder mehr Wohnungen: Verbrauchsausweis ist immer zulässig.
Weniger als fünf Wohnungen, Bauantrag vor dem 1. November 1977: Grundsätzlich ist ein Bedarfsausweis erforderlich. Aber: Hat das Gebäude schon bei Fertigstellung das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht oder wurde es nachträglich auf dieses Niveau gebracht, ist der Verbrauchsausweis ebenfalls erlaubt.
Weniger als fünf Wohnungen, Bauantrag ab 1. November 1977: Verbrauchsausweis zulässig.
Diese Ausnahmen werden in der Praxis oft übersehen. Schreib deinen Altbau also nicht vorschnell ab.
Die 36-Monate-Regel
GEG § 82 Abs. 4 legt fest: Die Verbrauchsdaten müssen mindestens einen zusammenhängenden Zeitraum von 36 Monaten abdecken, der die jüngste vorliegende Abrechnungsperiode einschließt. Deren Ende darf nicht länger als 18 Monate zurückliegen. Drei aufeinanderfolgende Abrechnungsjahre, von denen das letzte nicht älter als anderthalb Jahre ist, das ist die Faustregel.
Wichtig: Abrechnungszeiträume müssen keine Kalenderjahre sein. Wenn deine Heizkostenabrechnung von Juli bis Juni läuft, zählt das genauso.
Du hast deine Verbrauchswerte aus der Heizkostenabrechnung für den Energieausweis bereits zusammen? Dann kannst du deinen Verbrauchsausweis direkt online erstellen und siehst kostenlos eine Vorschau deines Kennwerts, bevor du zahlst.
Welche Daten aus der Heizkostenabrechnung brauchst du?
Der Verbrauchsausweis braucht den Gesamtenergieverbrauch des kompletten Gebäudes für Heizung und Warmwasserbereitung, ausgedrückt in kWh pro Quadratmeter und Jahr. Nicht den Verbrauch einer einzelnen Wohnung, sondern die Summe für das ganze Haus.
Checkliste: Das suchst du auf deiner Heizkostenabrechnung
Abrechnungszeitraum (Startdatum und Enddatum, z. B. 01.01.2022 bis 31.12.2022)
Gesamtverbrauch des Gebäudes in kWh, m³ oder Litern
Energieträger (Erdgas, Heizöl, Fernwärme, Strom, Pellets etc.)
Warmwasseranteil, falls separat ausgewiesen
Brennwert- oder Heizwert-Angabe, falls auf der Rechnung vermerkt
Diese Angaben brauchst du für jedes der drei Abrechnungsjahre.
Drei zulässige Datenquellen
Das GEG erlaubt nicht nur die Heizkostenabrechnung als Quelle. Laut § 82 Abs. 4 kannst du auch Rechnungen deines Energielieferanten verwenden oder beide Quellen kombinieren. Wer also keine Heizkostenabrechnung hat (etwa bei einem selbstgenutzten Einfamilienhaus ohne Hausverwaltung), nimmt einfach die Jahresrechnungen des Gasversorgers oder die Lieferscheine des Ölhändlers.
Brennwert oder Heizwert: Der häufigste Fehler bei den Verbrauchswerten für den Energieausweis
Dieser Punkt sorgt für die meiste Verwirrung, nicht nur bei Eigentümern, sondern auch bei Fachleuten. In Energieberater-Foren berichten Praktiker regelmäßig, dass selbst erfahrene Kollegen hier stolpern.
Das Problem: Gasversorger weisen den Verbrauch auf der Abrechnung in kWh-Brennwert (Hs) aus. Der Energieausweis verlangt aber den Heizwert (Hi). Der Brennwert ist höher als der Heizwert, weil er die Kondensationswärme des Wasserdampfs im Abgas einschließt.
Wer den Brennwert unkorrigiert in den Energieausweis einträgt, bekommt einen künstlich erhöhten Kennwert und damit eine schlechtere Effizienzklasse.
Der Umrechnungsfaktor
Für Erdgas liegt der Standardfaktor laut DIN V 18599-1 bei etwa 1,11. Das heißt: kWh-Brennwert geteilt durch 1,11 ergibt den Heizwert.
Ein Praxisbeispiel: Deine Gasrechnung zeigt 22.200 kWh (Brennwert). Geteilt durch 1,11 ergibt das ca. 20.000 kWh Heizwert für den Energieausweis.
Und noch ein Detail, das in Foren immer wieder hochkommt: Wenn dein Gasversorger den Verbrauch in m³ angibt und dann mit einem Umrechnungsfaktor in kWh umrechnet, handelt es sich dabei ebenfalls um den Brennwert, nicht um den Heizwert. Die Umrechnung von m³ in kWh über den Faktor des Versorgers liefert also Brennwert-kWh.
Bei Heizöl oder Fernwärme gelten andere Faktoren. Wenn du deinen Energieausweis online erstellst, kannst du die Verbrauchswerte in der Einheit eingeben, die auf deiner Abrechnung steht. Die Umrechnung übernimmt das Tool.
So funktioniert die Witterungsbereinigung
Winter ist nicht gleich Winter. Ein milder Winter drückt den Verbrauch, ein strenger hebt ihn. Damit der Energieausweis trotzdem vergleichbare Werte zeigt, werden die Heizverbrauchsdaten per Witterungsbereinigung auf einen einheitlichen Referenzstandort umgerechnet: Potsdam (Testreferenzjahr TRY 2011).
Die Klimafaktoren dafür stellt der Deutsche Wetterdienst (DWD) für jedes Postleitzahlgebiet in Deutschland bereit. Der gemessene Jahresheizverbrauch wird mit dem entsprechenden Klimafaktor multipliziert.
Zwei wichtige Details:
Nur der Heizanteil wird witterungsbereinigt. Der Warmwasserverbrauch bleibt unverändert, weil warmes Wasser unabhängig von der Außentemperatur gebraucht wird.
Du musst die Berechnung nicht selbst durchführen. Professionelle Erstellungstools wenden die DWD-Klimafaktoren automatisch an.
Warmwasser im Verbrauchsausweis: Wann gilt die 20-kWh-Pauschale?
Der Energieausweis muss den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser zusammen darstellen. Wie der Warmwasseranteil ermittelt wird, hängt davon ab, wie das Gebäude ausgestattet ist.
Zentrale Warmwasserbereitung: Bei einer zentralen Anlage (Heizkessel erwärmt auch das Wasser) ist der Warmwasserverbrauch meist in der Heizkostenabrechnung enthalten oder separat gemessen. Du kannst die Werte direkt übernehmen.
Dezentrale Warmwasserbereitung: Wird das Warmwasser dezentral erzeugt (z. B. durch Durchlauferhitzer oder Boiler in den einzelnen Wohnungen), liegt oft kein gemessener Verbrauchswert vor. Für diesen Fall sieht GEG § 82 Abs. 2 eine Pauschale vor: Der Endenergieverbrauch wird um 20 kWh pro Quadratmeter und Jahr erhöht.
Diese Pauschale ist kein Schätzwert, den du selbst wählst, sondern eine gesetzlich definierte Rechengröße. Sie wird auf die Gebäudenutzfläche bezogen, nicht auf die Wohnfläche.
Wohnfläche vs. Gebäudenutzfläche (AN): Warum die Zahlen abweichen
Ein weiterer Stolperstein bei der Heizkostenabrechnung und den Verbrauchswerten für den Energieausweis: Die Bezugsfläche.
Im Alltag denkst du in Wohnfläche. Der Energieausweis rechnet aber mit der Gebäudenutzfläche AN, die auch Treppenhäuser, Heizungsräume und ähnliche Flächen einschließt. Da diese Flächen selten exakt vermessen sind, wird die AN bei Wohngebäuden pauschal aus der Wohnfläche abgeleitet:
Einfamilien- und Zweifamilienhäuser mit beheiztem Keller: Wohnfläche × 1,35
Alle anderen Wohngebäude: Wohnfläche × 1,2
Beim Erstellen eines Verbrauchsausweises gibst du einfach die Wohnfläche ein. Die Umrechnung auf AN erledigt das System. Das Ergebnis (kWh/m²·a) bezieht sich dann auf diese berechnete Gebäudenutzfläche.
Sonderfälle: Gasetagenheizung, Leerstand und fehlende Abrechnungen
Dezentrale Heizungen (Gasetagenheizung, Nachtspeicheröfen)
Bei dezentral beheizten Gebäuden, also etwa bei Gasetagenheizungen, gibt es keine zentrale Heizkostenabrechnung für das ganze Haus. Stattdessen müssen die Verbrauchsdaten aller Wohnungen zusammengetragen werden.
Bei vermieteten Wohnungen ist das oft schwierig. Die meisten Energieversorger bieten für diesen Zweck eine sogenannte Verbrauchsanalyse an, bei der sie die Einzelverbräuche aller Zähler im Gebäude zusammenfassen. Das spart dir das mühsame Einsammeln bei den Mietern.
Leerstand
Stand eine oder mehrere Wohnungen über einen längeren Zeitraum leer, verzerrt das die Verbrauchswerte nach unten. Das Gebäude wirkt sparsamer, als es tatsächlich ist. Laut GEG § 82 müssen solche Leerstände rechnerisch angemessen berücksichtigt werden.
COVID-Jahrgänge
Die Pandemiejahre 2020 und 2021 haben in vielen Gebäuden zu untypischen Verbrauchswerten geführt. Homeoffice bedeutete mehr Heizverbrauch tagsüber, weniger Leerstand in Wohnungen. Je nach Gebäude kann das den Kennwert nach oben oder nach unten verzerren. Wenn möglich, lohnt es sich, Abrechnungsjahre zu wählen, die repräsentativer für den Normalbetrieb sind, sofern die 36-Monate-Regel und die 18-Monate-Aktualität eingehalten werden.
Fehlende Abrechnungen
Fehlt dir ein Abrechnungsjahr komplett, ist der Verbrauchsausweis auf dieser Basis grundsätzlich nicht erstellbar. In manchen Fällen können fehlende Monate per Gradtagszahlen hochgerechnet werden, das erfordert aber fachliche Beurteilung. Alternativ kann die Rechnung des Energielieferanten als Ersatzquelle dienen, wenn die Heizkostenabrechnung nicht vorliegt.
Wer prüft die Verbrauchswerte?
Der Aussteller des Energieausweises ist gesetzlich verpflichtet, die eingereichten Verbrauchsdaten auf Plausibilität zu prüfen. Das bedeutet: Die Person, die den Ausweis unterschreibt, muss bewerten, ob die angegebenen Werte zum Gebäude passen. Bei der EnergieausweisApp übernimmt das ein qualifizierter Ingenieur (Dipl.-Ing.), der jeden Ausweis vor der Ausstellung kontrolliert und unterschreibt.
Trotzdem bist du als Eigentümer für die Richtigkeit der Eingangsdaten verantwortlich. Kontrolliere also doppelt, ob du die richtigen Werte von der Heizkostenabrechnung abgelesen hast.
Bedarfsausweis vs. Verbrauchsausweis: Wie stark weichen die Kennwerte ab?
Wer sowohl einen Bedarfs- als auch einen Verbrauchsausweis für dasselbe Gebäude kennt, wundert sich oft über die Differenz. Nach Brancheneinschätzungen liegt der Kennwert im Bedarfsausweis typischerweise rund 25 % über dem des Verbrauchsausweises. Das liegt daran, dass der Bedarfsausweis mit standardisierten Nutzungsbedingungen rechnet (z. B. Innentemperatur 19 °C), während der Verbrauchsausweis das reale Nutzerverhalten spiegelt, inklusive sparsamer Bewohner, die weniger heizen.
Beide Ausweisarten haben ihre Berechtigung. Der Verbrauchsausweis ist einfacher zu erstellen, weil er auf vorhandenen Abrechnungen basiert. Der Bedarfsausweis liefert eine nutzerunabhängige Bewertung der Gebäudehülle und Anlagentechnik.
FAQ
Welche drei Jahre brauche ich für den Verbrauchsausweis?
Du brauchst Verbrauchsdaten aus mindestens 36 zusammenhängenden Monaten. Das letzte Abrechnungsjahr darf maximal 18 Monate zurückliegen. Typisch wären etwa die Abrechnungsjahre 2022, 2023 und 2024, wenn du den Ausweis im Jahr 2025 oder Anfang 2026 erstellst.
Kann ich Energielieferanten-Rechnungen statt der Heizkostenabrechnung nutzen?
Ja. GEG § 82 erlaubt ausdrücklich drei Datenquellen: Heizkostenabrechnungen, Rechnungen des Energielieferanten oder eine Kombination aus beiden. Das ist besonders praktisch für Einfamilienhäuser ohne Hausverwaltung.
Was ist, wenn meine Heizkostenabrechnung in Litern oder m³ angegeben ist?
Das ist kein Problem. Die Verbrauchswerte aus der Heizkostenabrechnung können in Litern, Kubikmetern oder Kilowattstunden vorliegen und werden dann für den Energieausweis umgerechnet. Bei Gasabrechnungen in m³ ist der vom Versorger angegebene kWh-Wert in der Regel der Brennwert, der noch in den Heizwert umgerechnet werden muss.
Was passiert, wenn mir eine Abrechnung fehlt?
Ohne vollständige Daten für 36 Monate ist ein Verbrauchsausweis auf dieser Grundlage nicht möglich. Prüfe, ob dein Energieversorger eine Verbrauchsanalyse nachliefern kann. Alternativ kann ein Bedarfsausweis die bessere Wahl sein.
Wer prüft, ob meine Verbrauchswerte stimmen?
Der Aussteller des Energieausweises ist zur Plausibilitätsprüfung verpflichtet. Bei der EnergieausweisApp wird jeder Ausweis durch einen Dipl.-Ing. geprüft und unterschrieben. Du als Eigentümer bist für die Richtigkeit der gelieferten Daten verantwortlich.
Muss ich den Warmwasserverbrauch separat angeben?
Wenn dein Gebäude eine zentrale Warmwasserbereitung hat und der Verbrauch separat gemessen wird, gibst du ihn an. Bei dezentraler Warmwasserbereitung (Durchlauferhitzer, Elektroboiler) ohne bekannten Verbrauch greift die gesetzliche Pauschale von 20 kWh/m²a.
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