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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 5. Oktober 2026

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§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Icecream Cloud Software UG, Robert-Bosch-Straße 7, 64293 Darmstadt, eingetragen im Handelsregister des Amtsgericht Darmstadt unter HRB 93863, (nachfolgend "Anbieter") und dem Kunden (nachfolgend "Kunde") über die Erstellung und Bereitstellung von Energieausweisen für Wohn- und Nichtwohngebäude über die Website energieausweisapp.de.

(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

(3) Die AGB gelten sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer im Sinne des §14 BGB.

§2 Vertragsschluss und Bestellvorgang

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung (invitatio ad offerendum).

(2) Der Bestellvorgang gliedert sich in folgende Schritte:

  1. Gebäudedaten eingeben: Der Kunde gibt die Daten zum Gebäude ein (Adresse, Baujahr, Gebäudetyp, Flächen, Heizung, Dämmung etc.).

  2. Verbrauchsdaten eingeben: Bei Verbrauchsausweisen gibt der Kunde die Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre ein.

  3. Gebäudebild hochladen (optional): Der Kunde kann ein Foto des Gebäudes hochladen.

  4. Vorschau anfordern: Der Kunde kann eine kostenlose Vorschau des Energieausweises anfordern. Die Vorschau dient zur Prüfung der eingegebenen Daten und ist mit einem Wasserzeichen versehen.

  5. Daten korrigieren: Der Kunde kann seine Eingaben jederzeit vor der Bezahlung ändern und eine neue Vorschau anfordern.

  6. Bezahlung: Der Kunde gibt seine Rechnungsadresse ein und schließt die Bestellung durch Bezahlung über den Zahlungsdienstleister ab. Mit Klick auf den Kaufen-Button gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab.

(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Bestellung durch eine Bestätigungs-E-Mail annimmt.

(4) Nach Vertragsschluss erstellt der Anbieter den Energieausweis auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Daten. Der fertige Energieausweis wird dem Kunden per E-Mail zugestellt.

(5) Stellt der Kunde nach Erhalt des Energieausweises Fehler in seinen eigenen Angaben fest, ist eine nachträgliche Korrektur grundsätzlich nur durch den kostenpflichtigen Neuerwerb eines Energieausweises möglich. Hat der Kunde beim Kauf die kostenpflichtige Zusatzleistung „Korrektur-Schutz" erworben, richtet sich die Neuausstellung nach §11a. Korrekturen von Fehlern, die auf einem Versehen des Anbieters beruhen, richten sich unverändert nach §11.

(6) Nach Ablauf der Gültigkeit eines Energieausweises (10 Jahre) kann der Kunde seine gespeicherten Daten erneut laden, aktualisieren und einen neuen Energieausweis bestellen.

(7) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Mündliche Vereinbarungen, Zusagen oder Nebenabreden sind nicht wirksam und begründen keine Rechte oder Pflichten, auch wenn sie von Mitarbeitern oder Vertretern des Anbieters getroffen werden.

§3 Leistungsbeschreibung

(1) Der Anbieter erstellt auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Daten und Unterlagen Energieausweise gemäß den Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG, früher GEG).

(2) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Beschreibung auf der Website zum Zeitpunkt der Bestellung. Dies umfasst:

  • Die Berechnung und Erstellung des Energieausweises

  • Die Registrierung beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt)

  • Die Bereitstellung als PDF-Dokument

(3) Der Anbieter setzt zur Berechnung der Energieausweise zertifizierte Software ein. Die Berechnungen basieren auf den vom Kunden übermittelten Angaben und Unterlagen.

(4) Der Anbieter setzt zur Qualitätssicherung technische Prüfverfahren ein, die auf Servern in der EU betrieben werden.

(5) Die vor dem Kauf bereitgestellte Vorschau des Energieausweises wird so genau wie möglich auf Grundlage der vom Kunden eingegebenen Daten erstellt. Eine Garantie für die vollständige Übereinstimmung der Vorschau mit dem endgültigen Energieausweis besteht nicht. Der Anbieter prüft die vom Kunden übermittelten Unterlagen und behält sich vor, Angaben anzupassen, wenn die erforderlichen Nachweise fehlen oder unvollständig sind (siehe §4 Abs. 5).

§4 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Erstellung des Energieausweises erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen.

(2) Der Kunde versichert mit Absenden der Bestellung, dass er die Angaben zu den Gebäudedaten nach bestem Wissen und Gewissen gemacht hat. Er ist sich bewusst, dass die Qualität und Richtigkeit des Energieausweises unmittelbar von der Richtigkeit seiner Angaben abhängt.

(3) Bereitgestellte Fotos müssen das Gebäude und die relevanten Gebäudedetails erkennbar abbilden. Der Kunde räumt dem Anbieter das Recht ein, die übermittelten Fotos ausschließlich zum Zweck der Ausweiserstellung und Qualitätssicherung zu verwenden.

(4) Zur Gewährleistung der technischen und rechtlichen Korrektheit des Energieausweises ist der Anbieter berechtigt, den Kunden bei Rückfragen zu den übermittelten Gebäudedaten per E-Mail oder Telefon zu kontaktieren, sofern der Kunde die jeweiligen Kontaktdaten bei der Bestellung angegeben hat. Der Kunde ist verpflichtet, auf solche Rückfragen zeitnah zu antworten.

(5) Hat der Kunde mit der Erfassung der Gebäude- und Anlagendaten begonnen, sind diese Daten regelmäßig zunächst unvollständig oder bedürfen einer Klärung, um daraus einen rechtssicheren Energieausweis zu erstellen. In diesem Rahmen ist der Anbieter berechtigt, den Kunden per E-Mail zu kontaktieren, um fehlende Angaben nachzufragen oder Unklarheiten zu klären. Solche Nachfragen sind unmittelbarer Bestandteil der Leistungserbringung, stellen keine Werbung im Sinne des § 7 UWG dar und enthalten weder Marketing-Inhalte noch Angebote zu weiteren Produkten. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung bzw. Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen auf Anfrage des Kunden). Der Kunde kann formlos per E-Mail an info@energieausweisapp.de mitteilen, dass er keine weiteren Nachfragen wünscht; in diesem Fall kann der Auftrag mangels erforderlicher Daten nicht abgeschlossen werden und der Kunde erhält bereits gezahlte Beträge erstattet.

(6) Gibt der Kunde Gebäudeeigenschaften an, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen, ist der Kunde verpflichtet, diese durch geeignete Nachweise zu belegen. Dies betrifft insbesondere:

  • Heizungsanlage: Austausch oder Modernisierung der Heizung (z.B. neue Brennwerttechnik, Wärmepumpe)

  • Gebäudehülle / Mauerwerk: Nachträgliche Dämmung von Außenwänden, Kellerdecke, oberster Geschossdecke oder Dach

  • Fenster: Austausch von Fenstern (auch teilweiser Austausch einzelner Fenster oder bestimmter Gebäudeseiten)

  • Sonstige energetische Ertüchtigungen: z.B. Einbau einer Lüftungsanlage, Solarthermie, Photovoltaik

Als geeignete Nachweise gelten insbesondere:

  • Rechnungen oder Auftragsbestätigungen über durchgeführte Maßnahmen

  • Fotos der Maßnahmen bzw. des Gebäudes von allen Seiten (z.B. Fenster, Dämmung, Heizungsanlage)

  • Herstellerdatenblätter oder technische Dokumentation

  • Bescheinigungen von Fachbetrieben

Werden die erforderlichen Nachweise nicht oder nicht vollständig erbracht, ist der Anbieter berechtigt, für die betreffenden Gebäudeeigenschaften die gesetzlichen Standardwerte gemäß GModG anzusetzen. Dies kann dazu führen, dass der endgültige Energieausweis von der zuvor erstellten Vorschau abweicht.

§5 Preise und Zahlung

(1) Alle auf der Website angegebenen Preise sind Endpreise in Euro und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.

(2) Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Es stehen die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website angegebenen Zahlungsmethoden zur Verfügung.

(3) Die Leistungserbringung erfolgt erst nach Eingang der vollständigen Zahlung.

(4) Die Rechnung wird dem Kunden in elektronischer Form (PDF) per E-Mail oder zum Download im Kundenbereich bereitgestellt.

§6 Lieferung und Bereitstellung

(1) Die Bereitstellung des Energieausweises erfolgt innerhalb der auf der Website angegebenen Frist nach Eingang der Zahlung und aller erforderlichen Unterlagen.

(2) Die Bereitstellung erfolgt in elektronischer Form als PDF per E-Mail und/oder zum Download im Kundenbereich.

(3) Auf Wunsch kann der Energieausweis zusätzlich per Post zugesandt werden, sofern diese Option auf der Website angeboten wird. Hierfür können zusätzliche Versandkosten anfallen.

(4) Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn der Kunde erforderliche Angaben oder Unterlagen nicht oder nicht vollständig bereitstellt.

§7 Komplexe Gebäude und Zusatzkosten

(1) Bei Gebäuden mit besonderer bauphysikalischer oder geometrischer Komplexität (z.B. ungewöhnliche Gebäudegeometrie, Denkmalschutz, mehrere Gebäudeteile mit unterschiedlichen Baujahren) behält sich der Anbieter vor:

  • a) einen angemessenen Aufpreis zu berechnen, oder

  • b) den Auftrag abzulehnen.

(2) In beiden Fällen wird der Kunde unverzüglich nach Feststellung der Komplexität informiert. Bei einem Aufpreis kann der Kunde den Auftrag kostenfrei stornieren. Bei Ablehnung wird der bereits gezahlte Betrag vollständig erstattet.

(3) Abweichungen zwischen den vom Kunden gemachten Angaben zur Gebäudegeometrie und den aus den Fotos erkennbaren tatsächlichen Verhältnissen werden vom Anbieter dokumentiert und dem Kunden mitgeteilt.

§8 Widerrufsrecht

(1) Weil der Energieausweis eigens für das Gebäude des Kunden erstellt wird, besteht nach Beginn der Erstellung kein Widerrufsrecht.

(2) Vor dem Absenden der Bestellung wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die Erstellung sofort beginnt und deshalb nach Beginn der Erstellung kein Widerrufsrecht besteht. Bis zur Versendung des fertigen Ausweises kann er kostenfrei stornieren (§9).

(3) Solange der fertige Energieausweis noch nicht versendet wurde, kann der Kunde die Bestellung jederzeit kostenfrei stornieren (siehe §9).

§9 Stornierung und Erstattung

(1) Der Kunde kann die Bestellung kostenfrei stornieren, solange der fertige Energieausweis noch nicht an ihn versendet wurde. In diesem Fall wird der vollständige Kaufpreis erstattet (100 % Erstattung). Maßgeblich ist der Versandzeitpunkt, den der Anbieter protokolliert.

(2) Nach Erstellung und Zustellung des Energieausweises ist eine Erstattung ausgeschlossen. Da es sich um eine individuell auf den Kunden zugeschnittene digitale Dienstleistung handelt, die unmittelbar nach Erstellung vollständig erbracht ist, besteht nach Zustellung kein Anspruch auf Rückerstattung.

(3) Die Erstattung erfolgt über den ursprünglichen Zahlungsweg. Bearbeitungsgebühren des Zahlungsdienstleisters, die dem Anbieter nicht erstattet werden, können vom Erstattungsbetrag abgezogen werden.

(4) Bereits an das DIBt entrichtete Registrierungsgebühren sind nicht erstattungsfähig.

§10 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(2) Die Haftung für Schäden, die auf falschen oder unvollständigen Angaben des Kunden beruhen, ist ausgeschlossen. Der Energieausweis basiert auf den vom Kunden bereitgestellten Daten und Fotos. Es handelt sich um Schätzwerte, die auf diesen Angaben beruhen.

(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

(4) Der Anbieter haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit der Kundenangaben oder für Folgeschäden, die aus der Verwendung eines auf fehlerhaften Kundenangaben basierenden Energieausweises entstehen.

§11 Gewährleistung und Korrekturen

(1) Der Anbieter gewährleistet, dass der Energieausweis den gesetzlichen Anforderungen des GModG entspricht, sofern die vom Kunden bereitgestellten Daten korrekt und vollständig sind.

(2) Stellt der Kunde nach Erhalt des Energieausweises Fehler fest, die auf einem Versehen des Anbieters beruhen (und nicht auf falschen Kundenangaben), wird der Anbieter den Ausweis kostenfrei korrigieren und bei Bedarf erneut beim DIBt registrieren.

(3) Reklamationen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Energieausweises per E-Mail an info@energieausweisapp.de zu melden.

§11a Korrektur-Schutz

(1) Bucht der Kunde im Bestellprozess die kostenpflichtige Zusatzleistung „Korrektur-Schutz", erhält er das Recht, einen bereits erstellten Energieausweis einmalig aufgrund nachträglich festgestellter Fehler in seinen eigenen Angaben korrigieren zu lassen.

(2) Die Ausübung dieses Rechts muss innerhalb von vier Wochen ab Zustellung des ursprünglichen Energieausweises erfolgen. Als Zustellung gilt der Versand der E-Mail mit dem fertigen Energieausweis.

(3) Nach Ausübung wird auf Grundlage der korrigierten Angaben ohne weitere Kostenberechnung ein neuer Energieausweis ausgestellt. Etwaige erneut anfallende Registrierungsgebühren des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) trägt abweichend von §9 Abs. 4 der Anbieter.

(4) Die Korrektur-Schutz gilt ausschließlich für Fehler, die auf unrichtigen Eingaben des Kunden beruhen. Die gesetzlichen Mängelrechte sowie die kostenfreie Korrektur bei Fehlern des Anbieters nach §11 Abs. 2 und 3 bleiben unberührt.

§12 Aufbewahrung und Daten

(1) Der Anbieter ist gesetzlich verpflichtet, die Berechnungsgrundlagen und den erstellten Energieausweis zwei Jahre ab Ausstellung aufzubewahren (§ 99 Abs. 5 GModG), und bewahrt sie darüber hinaus für die Gültigkeitsdauer des Ausweises von zehn Jahren zur Beweissicherung auf.

(2) Der Kunde räumt dem Anbieter das Recht ein, die übermittelten Daten und Fotos für die in Absatz 1 genannte Dauer zu speichern, auch wenn der Kunde sein Konto löscht.

(3) Nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht werden die Daten gelöscht, sofern kein anderer Rechtsgrund für die weitere Speicherung besteht.

(4) Näheres zur Verarbeitung personenbezogener Daten regelt die Datenschutzerklärung.

§13 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält mit Bezahlung das einfache, nicht übertragbare Nutzungsrecht am erstellten Energieausweis für den vorgesehenen Verwendungszweck (Vorlage bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung gemäß GModG).

(2) Der Anbieter behält das Recht, die Berechnungsmethoden und -ergebnisse in anonymisierter Form zur Verbesserung seiner Dienstleistungen zu verwenden.

§14 Datenschutz

Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden gemäß der Datenschutzerklärung, die unter energieausweisapp.de/datenschutz abrufbar ist.

§15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

(4) Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit angemessener Vorankündigung zu ändern. Bestehende Verträge bleiben von Änderungen unberührt.

(5) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

Stand: 5. Oktober 2026

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