Heizverbrauchsdaten Ablesen Anleitung 2026: Ausweis-Guide
Auf einen Blick
Wie lese ich als Eigentümer richtig die Heizverbrauchsdaten für meinen Energieausweis ab?
- Für einen Verbrauchsausweis brauchst du die Verbrauchsdaten des ganzen Gebäudes über mindestens 36 zusammenhängende Monate, nicht deine persönlichen Heizkosten.
- Die Heizkostenabrechnung ist oft die beste Quelle, wobei du auf den Gesamtverbrauch des Gebäudes achten musst, nicht auf deinen Kostenanteil oder Eurobeträge.
- Heizkostenverteiler zeigen meist Verteilungseinheiten, keine Kilowattstunden, und sind für den Verbrauchsausweis in der Regel nicht direkt verwendbar.
Rechtsgrundlage heute: Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, vormals GEG). Die Regeln zum Energieausweis sind gleich geblieben.
Mini-Check: Brauche ich einen? 3 Fragen, 20 Sekunden
Du brauchst keinen. Die Pflicht greift erst, wenn du verkaufst oder neu vermietest.
Dein vorhandener Ausweis reicht, solange er gültig ist. Das Datum steht oben rechts auf Seite 1.
Wahrscheinlich keine Pflicht. Für Baudenkmäler und sehr kleine Gebäude gilt eine Ausnahme. Unsicher? Frag uns kurz im Chat (unten rechts).
Beim Neubau oder großen Umbau gehört der Ausweis zur Bauplanung. Das klärt in der Regel dein Planer.
Kein Stress: Solange du nicht verkaufst oder vermietest, besteht keine Pflicht. Wenn es so weit ist, reicht der Ausweis zur ersten Besichtigung.
Für Gewerbegebäude gelten eigene Regeln. Sprich uns an, wir sagen dir, was du brauchst.
Ja, du brauchst einen. Für die meisten bestehenden Wohnhäuser reicht der Verbrauchsausweis: in rund 5 Minuten ausgefüllt, 59,90 €, als PDF in 1–2 Werktagen.
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Inhalt dieses Artikels · 13 Abschnitte
- Was sind Heizverbrauchsdaten?
- Welche Heizverbrauchsdaten brauchst du für den Verbrauchsausweis?
- Wo findest du die richtigen Werte?
- Heizkostenverteiler richtig ablesen: aktueller Wert, Stichtagswert, Gerätenummer
- Schritt-für-Schritt-Anleitung: Heizverbrauchsdaten für den Verbrauchsausweis vorbereiten
- Welche Quelle ist richtig? Übersichtstabelle
- Typische Fehler beim Ablesen von Heizverbrauchsdaten
- Was passiert danach mit den Heizverbrauchsdaten?
- Wann reichen Verbrauchsdaten nicht aus?
- Praktisches Beispiel: Welche Zahl ist richtig?
- Noch gut zu wissen: Funkablesung und monatliche Verbrauchsinformation
- Häufige Fragen zum Ablesen von Heizverbrauchsdaten
- Heizverbrauchsdaten bereit? Dann kann es losgehen.
Kurzfassung: Für einen Verbrauchsausweis brauchst du nicht irgendeine Zahl vom Heizkörper, sondern die Verbrauchsdaten des ganzen Gebäudes über mindestens 36 zusammenhängende Monate. Diese Anleitung zeigt dir, wo du die richtigen Heizverbrauchsdaten findest, welche Werte du aus Rechnung, Abrechnung oder Zähler übernimmst und welche typischen Fehler du vermeiden solltest. Am Ende weißt du genau, was du für deinen Energieausweis vorbereiten musst.
Wer „Heizverbrauchsdaten ablesen" in eine Suchmaschine eingibt, hat meistens ein konkretes Problem: Eine Zahl wird gebraucht, aber welche? Auf der Gasrechnung stehen m³ und kWh, auf dem Heizkostenverteiler blinkt eine dreistellige Zahl neben einem Datum, und die Heizkostenabrechnung zeigt Eurobeträge und „Verbrauchseinheiten" nebeneinander.
Für eine Heizkostenabrechnung können die Werte am Heizkostenverteiler relevant sein. Für einen Verbrauchsausweis brauchst du dagegen in der Regel die Verbrauchsdaten des ganzen Gebäudes, mit Energieträger, Zeitraum und Einheit. Diese Anleitung zum Ablesen von Heizverbrauchsdaten erklärt dir Schritt für Schritt, welche Zahl du aus welcher Quelle übernimmst und was du lieber nicht verwechselst.
Du möchtest direkt loslegen? Dann kannst du deinen Verbrauchsausweis online erstellen, mit kostenloser Vorschau von Kennwert und Effizienzklasse, bevor du zahlst.
Was sind Heizverbrauchsdaten?
Heizverbrauchsdaten sind die Angaben zum gemessenen oder abgerechneten Energieverbrauch eines Gebäudes für Heizung und gegebenenfalls Warmwasser. Sie können in verschiedenen Einheiten vorliegen: kWh, MWh, m³ Gas, Liter Heizöl oder Kilogramm Pellets.
Für einen Verbrauchsausweis werden diese Rohdaten genutzt, um den witterungsbereinigten Endenergieverbrauch zu ermitteln. Der Endenergieverbrauch erscheint dann als Kennwert in kWh pro Quadratmeter und Jahr auf dem fertigen Ausweis. Das ist also nicht einfach die Summe deiner Rechnungsbeträge, sondern ein rechnerisch aufbereiteter Wert.
Welche Heizverbrauchsdaten brauchst du für den Verbrauchsausweis?
Hier liegt der häufigste Irrtum: Viele denken, drei Kalenderjahre seien nötig. Tatsächlich verlangt § 82 GModG (ehemals GEG) mindestens 36 zusammenhängende Monate Verbrauchsdaten, inklusive der jüngsten Abrechnungsperiode. Deren Ende darf zum Zeitpunkt der Ausstellung nicht länger als 18 Monate zurückliegen.
Der Abrechnungszeitraum muss also nicht vom 1. Januar bis 31. Dezember laufen. Drei Heizkostenabrechnungen von Juli bis Juni sind genauso zulässig, solange sie lückenlos aneinander anschließen.
Checkliste: Diese Angaben legst du bereit
- Adresse des Gebäudes
- Art des Gebäudes und Anzahl der Wohneinheiten
- Abrechnungszeiträume (von/bis) für mindestens 36 zusammenhängende Monate
- Verbrauchswerte pro Zeitraum
- Energieträger: Gas, Öl, Fernwärme, Pellets, Strom usw.
- Einheit: kWh, MWh, m³, Liter, kg oder Tonnen
- Warmwasser: zentral oder dezentral? Anteil bekannt?
- Hinweise zu längerem Leerstand (Zeitraum und betroffene Fläche)
- Quellendokument: Heizkostenabrechnung, Lieferrechnung, Zählerablesung
Welche Unterlagen du sonst noch brauchst, erfährst du im Ratgeber Unterlagen für den Energieausweis.
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Alles da? Verbrauchsausweis erstellen →Wo findest du die richtigen Werte?
Die Anleitung zum Ablesen deiner Heizverbrauchsdaten hängt davon ab, welche Quelle du vor dir hast. § 82 GModG erlaubt mehrere Datenquellen: Heizkostenabrechnungen, Energielieferantenrechnungen, sachgerechte eigene Messungen oder eine Kombination daraus.
In der Heizkostenabrechnung
Die Heizkostenabrechnung ist bei Mehrfamilienhäusern mit Zentralheizung oft die beste Quelle. Achte auf den Gesamtverbrauch des Gebäudes, nicht nur auf deinen persönlichen Kostenanteil.
Heizkostenabrechnungen enthalten typischerweise beides: Verbrauchswerte und Eurobeträge. Für den Verbrauchsausweis zählt nur der Verbrauch, nicht der Preis. Wenn die Abrechnung nur deinen Wohnungsanteil zeigt, frage bei der Hausverwaltung nach den Gebäudewerten.
Gut zu wissen: Nach § 7 der Heizkostenverordnung werden bei zentralen Heizungen nur 50 bis 70 Prozent der Kosten nach Verbrauch verteilt. Der Rest läuft über Fläche oder ähnliche Schlüssel. Deshalb steht dein Heizkostenverteiler-Wert nie allein für die Gesamtkosten oder den Gebäudeverbrauch.
In der Gas- oder Fernwärmerechnung
Gasrechnungen zeigen den Verbrauch meist in kWh oder m³. Wenn kWh angegeben sind, prüfe, ob der Wert auf dem Brennwert (Hs) oder dem Heizwert (Hi) basiert. Das ist ein wichtiger Unterschied: Für den Verbrauchsausweis wird grundsätzlich mit dem Heizwert Hi gearbeitet. Gasrechnungen verwenden oft den höheren Brennwert Hs. Der dena-Leitfaden Energieausweis erklärt die Umrechnung und gibt Standardfaktoren an.
Fernwärmerechnungen zeigen den Verbrauch üblicherweise in kWh oder MWh. Bei MWh einfach mit 1.000 multiplizieren, um auf kWh zu kommen.
Bei Heizöl, Pellets oder Flüssiggas
Bei Öl- oder Pelletheizungen liegen oft nur Lieferscheine vor. Das Problem: Eine Lieferung ist nicht automatisch der Verbrauch, wenn sich der Tankfüllstand verändert hat. Im Idealfall notierst du den Tankstand am Anfang und Ende jedes Abrechnungszeitraums.
Gängige Umrechnungsfaktoren (Heizwert Hi) laut dena:
| Energieträger | Heizwert Hi |
|---|---|
| Heizöl EL | 10,0 kWh/Liter |
| Erdgas H | 10,0 kWh/m³ |
| Erdgas L | 9,0 kWh/m³ |
| Flüssiggas | 13,0 kWh/kg |
| Holzpellets | 5,0 kWh/kg |
Am Wärmemengenzähler
Ein Wärmemengenzähler (auch Wärmezähler genannt) misst die tatsächlich abgegebene Wärmemenge, meist in kWh oder MWh. Das ist oft eine brauchbare Quelle. Aber Vorsicht: Ein einzelner Wohnungs-Wärmezähler bildet nicht automatisch den Gesamtverbrauch des Gebäudes ab.
Am Heizkostenverteiler
Und hier wird es für viele verwirrend. Ein Heizkostenverteiler ist kein Energiezähler. Er sitzt am Heizkörper und ermittelt anteilige Verbrauchseinheiten, die zur Kostenverteilung innerhalb des Gebäudes dienen. Wie Techem erklärt, messen elektronische Heizkostenverteiler Temperaturunterschiede und berechnen daraus einen anteiligen Wärmeverbrauch, der aber keine Kilowattstunde ist.
Die Zahl am Heizkostenverteiler ist eher ein Verteilungsschlüssel als ein Energiezähler. Für den Verbrauchsausweis reicht sie in der Regel nicht aus.
Heizkostenverteiler richtig ablesen: aktueller Wert, Stichtagswert, Gerätenummer
Auch wenn Heizkostenverteiler-Werte für den Verbrauchsausweis meistens nicht direkt verwendbar sind, willst du sie vielleicht trotzdem verstehen, etwa um deine Heizkostenabrechnung zu prüfen. Hier ist die Anleitung zum Ablesen der Heizverbrauchsdaten am Gerät.
Elektronische Heizkostenverteiler zeigen im Display nacheinander verschiedene Informationen. Laut KALO und Techem sind das typischerweise:
- Aktueller Wert: der laufende Verbrauch seit Beginn des aktuellen Abrechnungszeitraums. Nützlich für Selbstkontrollen.
- Stichtagswert (Vorjahreswert): der gespeicherte Wert zum Ende der letzten Abrechnungsperiode, zum Beispiel zum 31.12.
- Gerätenummer: eine Identifikationsnummer, kein Verbrauch.
- Segmenttest: eine Display-Funktionsprüfung, bei der alle Segmente kurz aufleuchten.
Der häufigste Ablesefehler
Nutzer auf Reddit und in Foren berichten immer wieder vom gleichen Problem: Sie lesen den gespeicherten Stichtagswert ab und halten ihn für den aktuellen Verbrauch. In einem Thread auf r/wohnen beschrieb ein Nutzer, dass der angezeigte Wert sich seit der letzten Abrechnung nicht verändert hatte, obwohl die Heizung lief. Die Erklärung: Das Gerät zeigte den gespeicherten Wert vom 31.12., nicht den laufenden Verbrauch.
Faustregel: Wenn eine Zahl zusammen mit einem Datum wie „31.12." erscheint oder blinkt, handelt es sich sehr wahrscheinlich um den Stichtagswert der letzten Abrechnung.
In Vermieter-Foren wird außerdem häufig gefragt, ob die Werte bei elektronischen Geräten nach dem Stichtag auf null zurückgesetzt werden. Die Antwort: Bei vielen Herstellern ja, aber der Vorjahreswert bleibt separat gespeichert und abrufbar.
Wenn du keine Taste findest oder das Display nicht verstehst, suche nach Hersteller und Modellnummer oder frage deinen Abrechnungsdienst bzw. die Hausverwaltung. Nicht jedes Gerät ist für einfache Selbstablesung gedacht.
Klasse A+: ≤ 30 kWh je m² und Jahr (Endenergie), typisch für Passivhaus oder sehr guter Neubau.
Klasse A: 30–50 kWh je m² und Jahr (Endenergie), typisch für Neubau-Standard.
Klasse B: 50–75 kWh je m² und Jahr (Endenergie), typisch für guter Neubau oder gut sanierter Bestand.
Klasse C: 75–100 kWh je m² und Jahr (Endenergie), typisch für sanierter Bestand.
Klasse D: 100–130 kWh je m² und Jahr (Endenergie), typisch für teilsanierter Bestand.
Klasse E: 130–160 kWh je m² und Jahr (Endenergie), typisch für unsanierter Bestand der 80er/90er.
Klasse F: 160–200 kWh je m² und Jahr (Endenergie), typisch für älterer Bestand.
Klasse G: 200–250 kWh je m² und Jahr (Endenergie), typisch für unsaniertes Haus aus Vorkriegszeit oder 50ern.
Klasse H: > 250 kWh je m² und Jahr (Endenergie), typisch für sehr hoher Energiebedarf.
Die Klasse steht auf Seite 1 deines Ausweises und gehört bei Verkauf oder Vermietung in die Anzeige.
Deine Klasse herausfinden: Verbrauchsausweis erstellen →Schritt-für-Schritt-Anleitung: Heizverbrauchsdaten für den Verbrauchsausweis vorbereiten
Du weißt jetzt, wo die Werte stehen. Hier ist der konkrete Ablauf, damit du deine Heizverbrauchsdaten richtig abliest und für den Verbrauchsausweis vorbereitest.
Schritt 1: Richtige Quelle wählen
Nimm bevorzugt die Heizkostenabrechnung für das gesamte Gebäude oder die Energielieferantenrechnung. Bei Eigentumswohnungen frage die Hausverwaltung nach den Gebäudedaten. Mehr dazu findest du im Ratgeber Energieausweis für die Wohnung.
Schritt 2: Zeitraum prüfen
Stelle sicher, dass du mindestens 36 zusammenhängende Monate abdeckst. Die jüngste Abrechnungsperiode darf nicht länger als 18 Monate zurückliegen.
Schritt 3: Werte je Zeitraum notieren
Für jeden Abrechnungszeitraum hältst du fest:
| Angabe | Beispiel |
|---|---|
| Zeitraum von/bis | 01.07.2023 bis 30.06.2024 |
| Energieträger | Erdgas H |
| Verbrauch | 18.500 kWh |
| Einheit | kWh (Heizwert) |
| Warmwasser enthalten? | Ja, zentral |
| Leerstand? | Nein |
| Quellendokument | Gasrechnung Stadtwerke |
Schritt 4: Einheiten prüfen
Wenn deine Rechnung m³ Gas, Liter Heizöl oder kg Pellets ausweist, kannst du die Werte mit den oben genannten Heizwert-Faktoren in kWh umrechnen. Prüfe bei Gasrechnungen, ob Brennwert (Hs) oder Heizwert (Hi) angegeben ist.
Schritt 5: Warmwasser klären
Bei Wohngebäuden gehört Warmwasser zum Verbrauchsausweis. Wenn die Warmwasserbereitung zentral erfolgt und der Anteil bekannt ist, notiere ihn. Bei dezentraler Warmwasserbereitung (z. B. Durchlauferhitzer) ohne bekannten Verbrauch kann gemäß § 82 GModG ein pauschaler Zuschlag von 20 kWh pro Quadratmeter und Jahr angesetzt werden.
Schritt 6: Leerstand dokumentieren
Längerer Leerstand muss laut § 82 GModG angemessen berücksichtigt werden. Notiere den Zeitraum und die betroffene Fläche. Den rechnerischen Ausgleich übernimmt der Aussteller.
Schritt 7: Plausibilität prüfen
Bevor du die Daten weitergibst, prüfe:
- Keine Lücken zwischen den Abrechnungszeiträumen?
- Gebäudedaten statt nur Wohnungsdaten?
- kWh nicht mit MWh verwechselt?
- m³ Gas nicht mit m³ Warmwasser verwechselt?
- Gerätenummer nicht als Verbrauch notiert?
- Stichtagswert nicht mit aktuellem Wert verwechselt?
Schritt 8: Daten in den Ausweisprozess übertragen
Wenn du alles beisammen hast, kannst du die Werte direkt online eingeben. Falls du dich fragst, wie der Ablauf funktioniert: Bei EnergieausweisApp führt dich der Energie-Assistent Schritt für Schritt durch die Angaben, hilft bei jedem Formularfeld und zeigt dir eine kostenlose Vorschau, bevor du zahlst.
Welche Quelle ist richtig? Übersichtstabelle
Diese Tabelle zeigt dir auf einen Blick, welche Werte du aus welcher Quelle übernimmst, wenn du Heizverbrauchsdaten für den Verbrauchsausweis abliest.
| Du hast vor dir | Übernimm | Nicht verwechseln mit |
|---|---|---|
| Gasrechnung | Verbrauch in kWh oder m³, Zeitraum, Hi/Hs | Abschlag, Rechnungsbetrag in Euro |
| Öllieferung | Liter, Lieferdatum, Tankstand Anfang/Ende | Einkauf = Verbrauch (Tankstand beachten) |
| Pelletsrechnung | kg oder Tonnen, Liefermenge, Zeitraum | Lagerbestand |
| Fernwärmerechnung | kWh oder MWh, Abrechnungszeitraum | Nur den Eurobetrag |
| Heizkostenabrechnung | Gesamtverbrauch Gebäude, Energieträger, Warmwasseranteil | Nur deinen persönlichen Kostenanteil |
| Wärmemengenzähler | kWh/MWh mit Ablesedatum | m³ Wasservolumen |
| Heizkostenverteiler | Stichtagswert / Verbrauchseinheiten | kWh für den Verbrauchsausweis |
Typische Fehler beim Ablesen von Heizverbrauchsdaten
Diese Fehler begegnen in Foren, auf Reddit und in der Praxis immer wieder. Wenn du sie kennst, sparst du dir Rückfragen und Verzögerungen.
1. Nur den Eurobetrag aus der Rechnung übernehmen.
Der Verbrauchsausweis basiert auf Energieverbrauch, nicht auf Kosten. Der Gaspreis sagt nichts über den Energiekennwert deines Gebäudes.
2. Heizkostenverteiler-Einheiten als kWh behandeln.
Ein Heizkostenverteiler verteilt Kosten. Die Anzeige ist eine interne Verbrauchseinheit, keine Kilowattstunde. Nutzer auf Reddit beschreiben wiederholt, dass die Werte „dimensionslos" sind und erst im Verhältnis zu den Gesamtkosten und Gesamteinheiten des Gebäudes eine Bedeutung bekommen.
3. Aktuellen Wert und Stichtagswert verwechseln.
Elektronische Heizkostenverteiler zeigen oft beide Werte nacheinander. Den Unterschied erkennst du am blinkenden Display oder an einem eingeblendeten Datum.
4. Nur die eigene Wohnung statt das Gebäude betrachten.
Der Energieausweis wird in der Regel für das ganze Gebäude erstellt, nicht für eine einzelne Wohnung. Deine persönlichen Heizkörperwerte reichen normalerweise nicht aus. Das regelt § 79 GModG.
5. MWh nicht in kWh umrechnen.
1 MWh = 1.000 kWh. Dieser Fehler verfälscht den Kennwert um den Faktor 1.000.
6. Brennwert und Heizwert vermischen.
Für den Verbrauchsausweis zählt der Heizwert Hi. Gasrechnungen geben aber oft den höheren Brennwert Hs an. Die Differenz liegt je nach Gasart bei rund 10 Prozent.
7. Drei Kalenderjahre statt 36 zusammenhängende Monate verlangen.
Das Gesetz spricht nicht von „drei Kalenderjahren", sondern von 36 zusammenhängenden Monaten. Ein Abrechnungszeitraum von Juli bis Juni ist genauso gültig.
8. Leerstand ignorieren.
Wenn Wohnungen längere Zeit leer standen, muss das rechnerisch berücksichtigt werden. Andernfalls erscheint der Verbrauch künstlich niedrig.
Was passiert danach mit den Heizverbrauchsdaten?
Wenn deine Heizverbrauchsdaten vollständig vorliegen, werden sie für den Verbrauchsausweis rechnerisch aufbereitet:
- Umrechnung in kWh auf Basis des Heizwerts Hi, falls die Rohdaten in anderen Einheiten vorliegen.
- Trennung von Heizung und Warmwasser, wenn beides zentral versorgt wird.
- Witterungsbereinigung des Heizanteils mit Klimafaktoren des Deutschen Wetterdienstes. Ein kalter Winter soll dein Gebäude nicht schlechter aussehen lassen und ein milder Winter nicht künstlich besser. Warmwasser wird dabei nicht witterungsbereinigt.
- Leerstandsbereinigung, falls relevant.
- Berechnung des Energiekennwerts in kWh pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche und Jahr.
- Zuordnung der Effizienzklasse von A+ bis H.
Du musst diese Berechnung nicht selbst machen. Wichtig ist, dass deine Ausgangsdaten vollständig und plausibel sind. Alles Weitere erledigt der Aussteller.
Falls du wissen möchtest, wie aus deinen Daten der Kennwert entsteht, hilft dir der Beitrag Heizkostenabrechnung für den Verbrauchsausweis nutzen.
Wann reichen Verbrauchsdaten nicht aus?
Nicht für jedes Gebäude darfst du einen Verbrauchsausweis erstellen. Das betrifft vor allem ältere, kleinere Wohngebäude.
Laut § 80 GModG gilt: Bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, ist ein Bedarfsausweis erforderlich, es sei denn, das Gebäude hat bereits bei Fertigstellung das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 eingehalten oder wurde nachträglich auf diesen Stand gebracht.
„Baujahr vor 1977" bedeutet also nicht automatisch „Bedarfsausweis Pflicht". Die Ausnahme über den energetischen Stand ist wichtig und wird oft übersehen. Ob dein Gebäude betroffen ist, erfährst du im Ratgeber welcher Ausweis oder im Beitrag zu Altbauten vor 1977.
Praktisches Beispiel: Welche Zahl ist richtig?
Beispiel 1: Gasrechnung
Deine Gasrechnung sagt: Abrechnungszeitraum 01.07.2024 bis 30.06.2025, Verbrauch 18.500 kWh, Erdgas H, Zentralheizung mit zentraler Warmwasserbereitung.
So trägst du es ein: Zeitraum 01.07.2024 bis 30.06.2025, 18.500 kWh, Erdgas H, Warmwasser enthalten, Quelle = Gasrechnung.
Nicht eintragen: den monatlichen Abschlag oder den Rechnungsbetrag in Euro.
Beispiel 2: Heizkostenverteiler
Das Display wechselt zwischen drei Anzeigen: „n 1234", „84", „31.12 / 76".
- „n 1234" ist die Gerätenummer, kein Verbrauch.
- „84" ist vermutlich der laufende Wert seit dem aktuellen Abrechnungsbeginn.
- „31.12 / 76" ist höchstwahrscheinlich der gespeicherte Stichtagswert der letzten Periode.
Für den Verbrauchsausweis: Frage nach den Gebäudedaten. Trage „84" nicht als kWh ein.
Die Anzeige kann je nach Hersteller abweichen. Im Zweifel hilft ein Blick in die Herstelleranleitung oder eine Nachfrage beim Abrechnungsdienst.
Noch gut zu wissen: Funkablesung und monatliche Verbrauchsinformation
Auch bei Funkablesung lohnt es sich, die Begriffe zu kennen. Seit Januar 2022 müssen Vermieter bei fernablesbaren Geräten monatliche Verbrauchsinformationen bereitstellen. Und bis Ende 2026 müssen ältere, nicht fernablesbare Geräte laut § 5 HeizkostenV grundsätzlich nachgerüstet oder ersetzt werden.
Für dich als Eigentümer ändert sich an der Anleitung zum Ablesen der Heizverbrauchsdaten dadurch wenig. Die Werte kommen zwar automatisch, aber Abrechnung, App und Gerät zeigen weiterhin oft mehrere Werte, die unterschiedliche Zwecke haben.
Kurz getestet: 3 Fragen
Häufige Fragen zum Ablesen von Heizverbrauchsdaten
Welche Heizverbrauchsdaten brauche ich für einen Verbrauchsausweis?
Du brauchst Verbrauchsdaten für Heizung und gegebenenfalls Warmwasser für das gesamte Gebäude über mindestens 36 zusammenhängende Monate. Die jüngste Abrechnungsperiode darf zum Ausstellungszeitpunkt nicht älter als 18 Monate sein. Erforderlich sind Energieträger, Zeitraum, Einheit und Verbrauchsmenge (§ 82 GModG).
Muss der Abrechnungszeitraum ein Kalenderjahr sein?
Nein. Entscheidend ist, dass die Zeiträume lückenlos aneinander anschließen und zusammen mindestens 36 Monate ergeben. Ein Zeitraum von Juli bis Juni ist genauso zulässig wie ein Kalenderjahr.
Kann ich die Werte am Heizkostenverteiler für den Energieausweis nehmen?
In der Regel nicht. Heizkostenverteiler zeigen meistens Verbrauchseinheiten zur Kostenverteilung innerhalb des Gebäudes, nicht den Gesamtenergieverbrauch in kWh. Verwende stattdessen Gebäude-Heizkostenabrechnungen oder Energielieferantenrechnungen.
Was ist der Unterschied zwischen Heizkostenverteiler und Wärmemengenzähler?
Ein Heizkostenverteiler erfasst Verteilungseinheiten an einem einzelnen Heizkörper. Ein Wärmemengenzähler misst die tatsächlich übertragene Wärmemenge in kWh oder MWh. Für den Energieausweis kommt es darauf an, ob die Daten den vollständigen Gebäudeverbrauch abbilden.
Was bedeutet Stichtagswert?
Der Stichtagswert ist der am Ende eines Abrechnungszeitraums gespeicherte Wert. Viele Geräte zeigen ihn neben dem laufenden Wert und der Gerätenummer an. Wenn ein Datum wie „31.12." im Display erscheint, handelt es sich meist um diesen gespeicherten Wert.
Was mache ich, wenn meine Rechnung nur m³ Gas oder Liter Heizöl zeigt?
Die Werte lassen sich mit Heizwert-Faktoren in kWh umrechnen. Zum Beispiel: 10 kWh pro Liter Heizöl EL oder 10 kWh pro m³ Erdgas H. Wenn die Rechnung bereits kWh ausweist, prüfe, ob Brennwert (Hs) oder Heizwert (Hi) zugrunde liegt.
Zählt Warmwasser mit?
Ja. Beim Verbrauchsausweis für Wohngebäude wird Heizung und Warmwasser berücksichtigt. Wenn der Warmwasserverbrauch bei dezentraler Bereitung nicht bekannt ist, kann pauschal 20 kWh pro Quadratmeter und Jahr angesetzt werden (§ 82 GModG).
Wer hilft, wenn mir Werte fehlen?
Bei Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäusern sind Hausverwaltung, WEG-Verwaltung, Vermieter oder Abrechnungsdienst die richtigen Ansprechpartner. Wenn du Fragen zum Ausfüllen hast, kannst du dich auch direkt an EnergieausweisApp wenden. Jeder Ausweis wird dort fachlich geprüft und von einem Dipl.-Ing. unterschrieben.
Heizverbrauchsdaten bereit? Dann kann es losgehen.
Wenn du deine Heizverbrauchsdaten nach dieser Anleitung zusammengestellt hast, ist der aufwändigste Teil geschafft. Den Rest erledigt das Online-Formular in wenigen Minuten.
Bei EnergieausweisApp siehst du vor der Bezahlung eine kostenlose Vorschau deines Energiekennwerts und deiner Effizienzklasse. Jeder Ausweis wird von einem Dipl.-Ing. geprüft, offiziell registriert und ist 10 Jahre gültig.
Energieausweis in 5 Minuten online erstellen
GModG-konform, DIBt-registriert, als PDF in 1–2 Werktagen.
Verbrauchsausweis 59,90 €