Energieausweis Effizienzklasse 2026: A+ bis H erklärt

Kurz zusammengefasst
Die Energieausweis Effizienzklasse ordnet ein Wohngebäude auf einer Skala von A+ (sehr sparsam) bis H (sehr hoher Verbrauch) ein. Sie leitet sich direkt aus dem Endenergiekennwert in kWh/(m²·a) ab und ist gesetzlich geregelt in GEG §86. In jeder Immobilienanzeige muss die Klasse angegeben werden, und sie beeinflusst den Verkaufspreis messbar: Häuser der Klasse A+ erzielen im Schnitt rund 25 Prozent mehr als solche der Klasse H.
Die Energieausweis Effizienzklasse funktioniert im Grunde wie das Energielabel auf einem Kühlschrank, nur dass sie ein ganzes Gebäude bewertet. Ein Buchstabe von A+ bis H zeigt auf einen Blick, wie viel Endenergie ein Wohnhaus pro Quadratmeter und Jahr verbraucht oder rechnerisch benötigt. Die Klasse ist keine freiwillige Angabe. Sie gehört nach GEG §87 in jede Immobilienanzeige und hat spürbaren Einfluss auf den Kaufpreis.
Ob gerade verkauft, vermietet oder ein Haus gekauft werden soll: Die Energieausweis Effizienzklasse zu verstehen, spart Geld und schützt vor Bußgeldern.
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Was ist ein Energieausweis? Definition und Zweck
Der Energieausweis ist ein standardisiertes Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes beschreibt. Er wurde mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) eingeführt und ist heute im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt. Sein Zweck: Käufer, Mieter und Eigentümer sollen auf einen Blick erkennen, wie energieeffizient ein Gebäude ist.
Der Ausweis enthält zwei zentrale Kennwerte (den Endenergiekennwert und den Primärenergiekennwert), Angaben zur Heizungsanlage, zum Baujahr und zu empfohlenen Modernisierungsmaßnahmen. Er wird für 10 Jahre ausgestellt und muss bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung vorgelegt werden.
Wichtig: Der Energieausweis bewertet immer das gesamte Gebäude, nicht einzelne Wohnungen. Bei einer Eigentumswohnung gilt der Ausweis des Gesamtgebäudes. Mehr dazu auf der Seite zum Energieausweis für Wohnungen.
Was ist die Energieausweis Effizienzklasse genau?
Die Energieausweis Effizienzklasse ist ein Buchstabe, der den Endenergiekennwert eines Wohngebäudes in eine von neun Stufen einordnet. Die Einheit dahinter: Kilowattstunden pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche und Jahr, kurz kWh/(m²·a). Je niedriger der Wert, desto besser die Klasse.
Gesetzliche Grundlage ist GEG §86 in Verbindung mit Anlage 10. Die Klassen gibt es seit der EnEV 2014. Vorher existierte nur der Bandtacho ohne Buchstaben.
Drei Punkte, die viele nicht wissen:
- Nur für Wohngebäude. Die Buchstabenskala A+ bis H gilt ausschließlich für Wohngebäude. Nichtwohngebäude zeigen stattdessen einen prozentualen Vergleich zum Referenzgebäude, ganz ohne Buchstaben.
- Automatische Ableitung. Die Effizienzklasse wird nicht separat eingegeben. Sie ergibt sich automatisch aus dem berechneten oder gemessenen Endenergiekennwert. Wer den Kennwert kennt, kennt die Klasse.
- Farbcodierung wie bei Haushaltsgeräten. A+, A und B sind grün, C bis E gelb, F und G orange, H rot. Auf dem Ausweis selbst sind diese Farben im sogenannten Bandtacho sichtbar.
Aufbau und Inhalt des Energieausweises
Ein Energieausweis für Wohngebäude umfasst in der Regel fünf Seiten. Wer das Dokument zum ersten Mal in der Hand hält, kann mit der Struktur wenig anfangen. Hier die wichtigsten Seiten im Überblick:
Seite 1: Allgemeine Gebäudedaten. Adresse, Baujahr, Gebäudetyp, Anzahl der Wohneinheiten, Gebäudenutzfläche (AN). Die AN weicht von der Wohnfläche ab, weil sie nach einer eigenen Formel berechnet wird. Details dazu stehen im Artikel zur Gebäudenutzfläche im Energieausweis.
Seite 2: Bedarfsausweis. Hier stehen der Endenergiebedarf und der Primärenergiebedarf, jeweils mit Bandtacho und Effizienzklasse. Diese Seite ist nur ausgefüllt, wenn ein Bedarfsausweis erstellt wurde.
Seite 3: Verbrauchsausweis. Zeigt den Endenergieverbrauch auf Basis der letzten drei Abrechnungsperioden. Auch hier: Bandtacho und Effizienzklasse.
Seite 4: Modernisierungsempfehlungen. Vorschläge, wie die energetische Qualität verbessert werden kann, zum Beispiel Fassadendämmung oder Heizungstausch.
Seite 5: Erläuterungen. Allgemeine Hinweise zur Interpretation der Werte.
Registriernummer: der digitale Fingerabdruck
Jeder Energieausweis erhält bei der Ausstellung eine Registriernummer vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt). Diese Nummer steht auf Seite 1 und ist nach GEG §98 Pflicht. Sie dient der behördlichen Überprüfbarkeit. Ohne gültige Registriernummer ist der Ausweis formal nicht korrekt ausgestellt. Bei EnergieausweisApp wird jeder Ausweis automatisch registriert, die Nummer erscheint auf dem fertigen Dokument.
Bandtacho und Vergleichswerte richtig interpretieren
Der farbige Bandtacho ist das Herzstück des Energieausweises. Er zeigt eine Skala von 0 bis über 250 kWh/(m²·a), unterteilt in die neun Stufen der Energieausweis Effizienzklasse. Ein schwarzer Pfeil markiert den Kennwert des Gebäudes.
Direkt unter dem Bandtacho stehen Vergleichswerte typischer Gebäudetypen: Passivhaus, Niedrigenergiehaus, durchschnittliches Wohnhaus. Diese Vergleichswerte helfen bei der Einordnung, sind aber keine verbindlichen Standards.
Was viele übersehen: Es gibt auf dem Bedarfsausweis zwei Bandtachos. Der obere zeigt den Endenergiebedarf (relevant für die Effizienzklasse und die Pflichtangabe in Anzeigen), der untere den Primärenergiebedarf.
Was ist der Primärenergiekennwert?
Der Primärenergiekennwert berücksichtigt nicht nur die Energie, die im Gebäude ankommt, sondern auch die Verluste bei Gewinnung, Umwandlung und Transport des Energieträgers. Gas hat beispielsweise einen Primärenergiefaktor von 1,1, Strom (allgemeiner Mix) liegt bei 1,8, Holzpellets bei 0,2. Eine Wärmepumpe schneidet beim Primärenergiebedarf deshalb oft besser ab als eine Gasheizung, selbst wenn der Endenergiebedarf ähnlich ist. Wer die Unterschiede zwischen Endenergie und Primärenergie genauer verstehen möchte, findet im verlinkten Artikel eine ausführliche Erklärung.
Für die Effizienzklasse auf dem Energieausweis zählt allerdings nur der Endenergiebedarf bzw. Endenergieverbrauch.
Alle 9 Effizienzklassen im Überblick
Die folgende Tabelle zeigt die Schwellenwerte jeder Energieausweis Effizienzklasse nach GEG Anlage 10 und typische Gebäudetypen je Stufe:
| Klasse | Endenergie kWh/(m²·a) | Typische Gebäude | Farbbereich |
|---|---|---|---|
| A+ | ≤ 30 | Passivhäuser mit Wärmerückgewinnung und hochwertiger Dämmung | Grün |
| A | > 30 bis 50 | Hocheffiziente Neubauten, sogenannte 3 Liter Häuser | Grün |
| B | > 50 bis 75 | Niedrigenergiehäuser mit moderner Haustechnik | Grün |
| C | > 75 bis 100 | Neubauten nach früheren Standards (z. B. EnEV 2009 bis 2013) | Gelb |
| D | > 100 bis 130 | Viele unsanierte Einfamilienhäuser | Gelb |
| E | > 130 bis 160 | Gebäude nach der zweiten Wärmeschutzverordnung (1982), ohne größere Sanierung | Gelb |
| F | > 160 bis 200 | Ältere, unzureichend sanierte Häuser | Orange |
| G | > 200 bis 250 | Altbauten, die nur der ersten Wärmeschutzverordnung (1977) entsprechen | Orange |
| H | > 250 | Sehr ineffiziente, unsanierte Gebäude, oft unter Denkmalschutz | Rot |
Wo steht der deutsche Durchschnitt? Bei rund 125 kWh/(m²·a), also gerade im Bereich der Effizienzklasse D. Das bedeutet: Ein typisches deutsches Wohnhaus ist energetisch Mittelmaß. Laut immowelt Daten haben rund 35,8 Prozent aller inserierten Wohnimmobilien eine Klasse schlechter als E.
Wenn ein Haus in Klasse G oder H fällt, lohnt es sich, die Details zu verstehen. Mehr dazu im Artikel zur Effizienzklasse H.
Wie wird die Energieausweis Effizienzklasse ermittelt?
Die Energieausweis Effizienzklasse kann auf zwei Wegen bestimmt werden: über den Verbrauchsausweis (gemessener Verbrauch) oder den Bedarfsausweis (berechneter Bedarf). Beide nutzen dieselbe Klassenskala, können aber für dasselbe Gebäude unterschiedliche Ergebnisse liefern.
Verbrauchsausweis: gemessene Daten
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten 36 zusammenhängenden Monate (GEG §82). Die Daten dürfen zum Zeitpunkt der Ausstellung höchstens 18 Monate alt sein.
Bevor der Kennwert feststeht, wird der Verbrauch witterungsbereinigt, also an ein durchschnittliches Klimajahr angepasst. Zusätzlich kommen Korrekturfaktoren hinzu:
- +20 kWh/(m²·a) bei dezentraler Warmwasserbereitung (z. B. Durchlauferhitzer), weil dieser Verbrauch in der Heizkostenabrechnung fehlt
- +6 kWh/(m²·a) bei vorhandener Kühlung
Diese Korrekturen sorgen dafür, dass Gebäude mit unterschiedlicher Technik vergleichbar werden. Die Details zur Nutzung der Heizkostenabrechnungen für den Verbrauchsausweis finden sich im separaten Ratgeber.
Bedarfsausweis: berechneter Bedarf
Der Bedarfsausweis ermittelt den Energiebedarf rechnerisch nach DIN V 18599, unabhängig vom Nutzerverhalten. Er berücksichtigt Bausubstanz, Dämmung, Fenster und Heizungstechnik. Das Ergebnis ist theoretisch und fällt in der Regel höher aus als der gemessene Verbrauch.
Gleiches Haus, andere Klasse
Weil die Datengrundlage unterschiedlich ist, kommt es regelmäßig vor, dass ein und dasselbe Gebäude je nach Ausweistyp in verschiedenen Klassen landet. In Foren auf Reddit berichten Eigentümer immer wieder von deutlichen Abweichungen: Ein Gebäude, das per Verbrauchsausweis in Klasse D fällt, kann im Bedarfsausweis als Klasse H eingestuft werden. Der Verbrauchsausweis sieht oft „freundlicher" aus, weil sparsames Heizverhalten den gemessenen Verbrauch drückt. Wer unsicher ist, welcher Typ passt, findet eine Entscheidungshilfe im Ratgeber.
Wann besteht Wahlfreiheit, wann nicht?
Grundsätzlich darf zwischen Verbrauchs und Bedarfsausweis gewählt werden. Die wichtige Ausnahme: Bei Wohngebäuden mit Baujahr vor 1977 und höchstens vier Wohneinheiten, die nicht mindestens auf den Standard der Wärmeschutzverordnung 1977 saniert wurden, ist der Bedarfsausweis Pflicht. Hat das Gebäude fünf oder mehr Wohneinheiten oder wurde es entsprechend saniert, besteht wieder Wahlfreiheit. Die genauen Regeln zur Wahlfreiheit sind im Detail erklärt.
Energieausweis: Pflicht, Kosten und Aussteller
Wann ist der Energieausweis Pflicht?
Ein gültiger Energieausweis muss vorliegen, wenn ein Wohngebäude verkauft, vermietet oder verpachtet wird. Das gilt auch für Eigentumsübertragungen durch Erbe, sobald das Gebäude weitervermietet oder verkauft werden soll. Bei Neubauten ist der Ausweis automatisch Teil der Bauunterlagen.
Keine Pflicht besteht dagegen für selbstgenutzte Immobilien, die weder zum Verkauf noch zur Vermietung stehen. Auch bei Gebäuden unter 50 m² Nutzfläche und bei bestimmten Baudenkmälern gibt es Ausnahmen, wobei Letzteres oft kommunal unterschiedlich gehandhabt wird. Der Artikel zu Pflichten und Fristen erklärt die Einzelheiten.
Was kostet ein Energieausweis?
Die Kosten hängen vom Ausweistyp ab. Ein Verbrauchsausweis ist günstiger, weil er auf vorhandenen Verbrauchsdaten basiert. Ein Bedarfsausweis erfordert eine aufwändigere Berechnung.
Typische Preisspannen:
- Verbrauchsausweis online: ab ca. 50 bis 100 Euro
- Bedarfsausweis online: ab ca. 80 bis 200 Euro
- Vor Ort Erstellung durch Energieberater: 200 bis 500 Euro, je nach Aufwand und Region
Bei EnergieausweisApp kostet der Verbrauchsausweis 49,90 Euro und der Bedarfsausweis 99,00 Euro, jeweils inklusive Mehrwertsteuer, Registrierung und Prüfung durch einen Dipl. Ing. Einen Preisvergleich gibt es auf der Preisseite.
Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
Nicht jeder darf Energieausweise erstellen. Nach GEG §88 sind nur Personen mit bestimmter Qualifikation berechtigt, darunter Architekten, Ingenieure, Schornsteinfeger mit Zusatzqualifikation und staatlich anerkannte Energieberater. Bei Online Anbietern wie EnergieausweisApp werden die Daten vom Eigentümer eingegeben, der fertige Ausweis wird aber von einem zugelassenen Ingenieur geprüft und unterschrieben. Dieser Prüfschritt ist entscheidend, denn ein Ausweis ohne qualifizierte Unterschrift ist nicht rechtsgültig.
Pflichtangabe in Immobilienanzeigen
Die Energieausweis Effizienzklasse ist eine von fünf Pflichtangaben, die nach GEG §87 in jede Immobilienanzeige gehören, sobald ein gültiger Energieausweis vorliegt. Konkret müssen in der Anzeige stehen:
- Art des Energieausweises (Verbrauchs oder Bedarfsausweis)
- Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch
- Wesentlicher Energieträger der Heizung
- Baujahr des Wohngebäudes
- Energieeffizienzklasse
Verantwortlich ist, wer die Anzeige verantwortet. Das kann der Eigentümer sein, der Vermieter oder der Makler. Einen detaillierten Leitfaden zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen gibt es hier.
Was passiert bei Verstößen? Fehlende Angaben sind eine Ordnungswidrigkeit nach GEG §108. Das Bußgeld kann bis zu 10.000 Euro betragen. In der Praxis liegen die Strafen bei Erstverstößen meist zwischen 200 und 3.000 Euro. Hinzu kommt ein wettbewerbsrechtliches Abmahnrisiko nach dem UWG, wenn Mitbewerber oder Verbände auf die fehlenden Angaben aufmerksam werden.
Die Lösung ist einfach: Energieausweis rechtzeitig erstellen, bevor die Anzeige online geht.
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Energieausweis bei der Besichtigung prüfen
Käufer und Mieter haben das Recht, den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung einzusehen. Verkäufer und Vermieter müssen ihn unaufgefordert vorlegen. Was sollte bei der Prüfung beachtet werden?
- Gültigkeit prüfen. Der Ausweis darf nicht älter als 10 Jahre sein. Das Ausstellungsdatum steht auf Seite 1.
- Registriernummer vorhanden? Ein Ausweis ohne Registriernummer ist formal fehlerhaft.
- Ausweistyp beachten. Bei einem Verbrauchsausweis beeinflusst das Nutzungsverhalten der Vormieter das Ergebnis. Ein niedriger Verbrauchskennwert kann bedeuten, dass wenig geheizt wurde, nicht dass das Gebäude gut gedämmt ist.
- Modernisierungsempfehlungen lesen. Sie geben Hinweise auf anstehende Investitionen.
Praktiker auf Reddit berichten, dass viele Verkäufer den Ausweis erst auf Nachfrage zeigen. Das ist nicht zulässig. Der Ausweis muss proaktiv vorgelegt werden. Ein ausführlicher Ratgeber zu den Pflichten bei der Besichtigung beschreibt, was Käufer und Vermieter konkret beachten müssen.
Energieausweis Effizienzklasse und Immobilienwert
Die Energieausweis Effizienzklasse ist nicht nur ein Pflichtfeld in der Anzeige. Sie wirkt sich messbar auf den Preis aus.
Eine immowelt Analyse aus 2024 zeigt klare Zusammenhänge:
- Klasse A+ erzielt im Schnitt rund 16 Prozent mehr als ein vergleichbares Haus der Klasse D.
- Klasse H wird durchschnittlich 14 Prozent unter dem Preisniveau von Klasse D angeboten.
- Insgesamt sind Häuser mit A+ rund 25 Prozent teurer als solche mit H.
- Bei Eigentumswohnungen liegt der Aufschlag für A+ gegenüber D bei etwa 11 Prozent.
Für Verkäufer heißt das: Die Effizienzklasse zu kennen ist nicht nur Pflicht, sondern strategisch sinnvoll. Ein guter Kennwert ist ein Verkaufsargument. Für Käufer ist die Klasse ein Verhandlungsinstrument, denn eine schlechte Einstufung signalisiert künftige Sanierungskosten.
Der Trend verstärkt sich. Mit steigenden Energiepreisen und strengeren gesetzlichen Anforderungen gewinnt die energetische Qualität eines Gebäudes weiter an Bedeutung.
Energieausweis Effizienzklasse verbessern: Welche Maßnahmen wirken?
Wer bei der Energieausweis Effizienzklasse in E, F, G oder H landet, fragt sich: Was bringt am meisten? Die Antwort hängt vom Gebäude ab, aber es gibt bewährte Maßnahmen mit typischen Einsparpotentialen.
Heizungstausch
Der Wechsel von einer alten Öl oder Gasheizung auf eine Wärmepumpe oder Pelletheizung kann den Endenergiebedarf um 20 bis 40 Prozent senken. Der Effekt ist besonders groß, wenn gleichzeitig die Warmwasserbereitung umgestellt wird. Für Neueinbauten ab 2024 schreibt das GEG ohnehin einen Anteil erneuerbarer Energien vor.
Fassadendämmung
Eine nachträgliche Fassadendämmung (z. B. Wärmedämmverbundsystem mit 14 bis 16 cm Dämmstärke) kann den Wärmeverlust durch die Außenwände um 50 bis 70 Prozent reduzieren. In der Praxis berichten Energieberater auf YouTube, dass die Fassadendämmung bei unsanierten Gebäuden der 1960er bis 1980er Jahre oft die einzelne Maßnahme mit dem größten Effekt auf den Endenergiekennwert ist.
Fensteraustausch
Alte Einfachverglasung (U Wert um 5,0 W/(m²·K)) durch Dreifachverglasung (U Wert 0,6 bis 0,8) zu ersetzen, macht einen spürbaren Unterschied. Allerdings lohnt sich der Fenstertausch allein oft weniger als in Kombination mit Fassadendämmung, weil sonst Wärmebrücken an den Anschlüssen entstehen.
Dachdämmung
Über ein ungedämmtes Dach gehen bis zu 30 Prozent der Heizenergie verloren. Die Dämmung der obersten Geschossdecke ist oft die günstigste Maßnahme und kann bei einfachen Verhältnissen sogar in Eigenleistung umgesetzt werden.
Realistische Klassensprünge
Ein typisches unsaniertes Einfamilienhaus der 1970er Jahre (Klasse G, ca. 220 kWh/(m²·a)) kann durch eine Kombination aus Fassadendämmung, Dachdämmung und Heizungstausch auf Klasse C oder sogar B gebracht werden. Der Kennwert sinkt dann auf 60 bis 90 kWh/(m²·a). Einzelmaßnahmen bringen erfahrungsgemäß einen Sprung um ein bis zwei Klassen, eine Vollsanierung drei bis vier.
Ausblick: GModG und die mögliche Umstellung von A+ bis H auf A bis G
Was sich durch das GModG ändert
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde am 10. Juli 2026 vom Bundestag beschlossen und löst das bisherige GEG ab. Für die Energieausweis Effizienzklasse bei Wohngebäuden ändert sich zunächst wenig: Die Skala von A+ bis H bleibt bestehen, Anlage 10 wurde unverändert übernommen.
Die größte Neuerung betrifft Nichtwohngebäude. Sie erhalten erstmals eine eigene Buchstabenskala (A bis G), nachdem sie bisher nur den prozentualen Vergleich zum Referenzgebäude zeigten.
EU Gebäuderichtlinie: kommt die Skala A bis G für alle?
Eine weitergehende Harmonisierung der Wohngebäude Klassen auf EU Ebene ist im Rahmen der EPBD (EU Gebäuderichtlinie 2024/1275) vorgesehen. Die Richtlinie sieht eine einheitliche Skala von A bis G für alle Mitgliedstaaten vor, wobei die Klasse A einem Nullemissionsgebäude entsprechen soll und Klasse G die schlechtesten 15 Prozent des nationalen Gebäudebestands umfasst.
Was das konkret für Deutschland bedeutet: Die jetzige A+ bis H Skala müsste in eine A bis G Skala überführt werden. Die Schwellenwerte würden sich ändern. Ein Gebäude, das heute Klasse D hat, könnte nach der Umstellung anders eingestuft werden. Die Umsetzung wird frühestens Ende 2029 erwartet.
Bestehende Energieausweise behalten ihre 10 Jahres Gültigkeit. Wer heute einen Ausweis erstellt, muss ihn also nicht vorzeitig erneuern. Mehr zum neuen Energieausweis und den Änderungen gibt es im Überblicksartikel.
So findest du die Energieausweis Effizienzklasse deines Hauses
Es gibt zwei Wege:
Variante 1: Im bestehenden Energieausweis ablesen. Die Energieausweis Effizienzklasse steht auf Seite 2 (Bedarfsausweis) oder Seite 3 (Verbrauchsausweis) im farbigen Bandtacho. Hat der Ausweis keinen Buchstaben, stammt er aus der Zeit vor 2014 und ist möglicherweise ohnehin abgelaufen. Ob ein Ausweis noch gültig ist, erklärt die Seite zur Gültigkeit des Energieausweises.
Variante 2: Einen neuen Energieausweis erstellen. Kein Termin vor Ort nötig. Bei EnergieausweisApp erscheint in der kostenlosen Vorschau sofort, welchen Endenergiekennwert das Gebäude erreicht und in welche Effizienzklasse es fällt, bevor bezahlt wird. Jeder Ausweis wird von einem Dipl. Ing. geprüft und unterschrieben, ist GEG konform und 10 Jahre gültig.
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FAQ zur Energieausweis Effizienzklasse
Was ist die Energieeffizienzklasse im Energieausweis?
Die Energieeffizienzklasse ist ein Buchstabe von A+ bis H, der den Endenergiekennwert eines Wohngebäudes in eine Stufe einordnet. Gesetzliche Grundlage ist GEG §86. Je niedriger der Kennwert in kWh/(m²·a), desto besser die Klasse.
Welche Effizienzklasse ist gut?
A+ bis B gelten als sehr gut und entsprechen modernem Neubaustandard. C ist gut, D ist der deutsche Durchschnitt. Ab Klasse E sollte geprüft werden, ob sich eine energetische Sanierung lohnt. Klasse H kennzeichnet die ineffizientesten Gebäude.
Muss die Effizienzklasse in der Immobilienanzeige stehen?
Ja. Nach GEG §87 ist die Energieeffizienzklasse eine von fünf Pflichtangaben in jeder kommerziellen Immobilienanzeige. Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro.
Können Verbrauchs und Bedarfsausweis unterschiedliche Klassen zeigen?
Ja. Weil der Verbrauchsausweis auf gemessenen Daten und der Bedarfsausweis auf berechneten Werten basiert, kann dasselbe Gebäude in unterschiedliche Klassen fallen. Der Verbrauchsausweis zeigt oft eine bessere Klasse, weil sparsames Heizverhalten den Messwert senkt.
Was ist der Unterschied zwischen Endenergie und Primärenergie?
Die Endenergie ist die Energiemenge, die tatsächlich an der Gebäudegrenze ankommt (z. B. Gas am Zähler). Die Primärenergie berücksichtigt zusätzlich die vorgelagerten Verluste bei Förderung, Transport und Umwandlung. Für die Effizienzklasse zählt der Endenergiebedarf.
Gibt es die Effizienzklasse auch für Nichtwohngebäude?
Aktuell nicht. Nichtwohngebäude zeigen einen prozentualen Vergleich zum Referenzgebäude statt einer Buchstabenskala. Mit dem GModG 2026 erhalten Nichtwohngebäude erstmals eigene Effizienzklassen von A bis G.
Was kostet ein Energieausweis?
Ein Verbrauchsausweis ist online ab ca. 50 bis 100 Euro erhältlich, ein Bedarfsausweis ab ca. 80 bis 200 Euro. Bei einer Vor Ort Erstellung durch einen Energieberater liegen die Kosten bei 200 bis 500 Euro. Alle Preise bei EnergieausweisApp sind transparent auf der Website aufgeführt.
Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
Nur qualifizierte Fachleute nach GEG §88: Architekten, Ingenieure, Schornsteinfeger mit Zusatzqualifikation und staatlich anerkannte Energieberater. Bei Online Diensten erfolgt die Prüfung und Unterschrift durch einen zugelassenen Ingenieur.
Wie lange ist der Energieausweis mit der Effizienzklasse gültig?
Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig (GEG §80 Abs. 3). Nach Ablauf muss bei Verkauf oder Neuvermietung ein neuer Ausweis erstellt werden. Die aktuelle Effizienzklasse bleibt über die gesamte Gültigkeitsdauer bestehen.
Wird die Effizienzklasse separat festgelegt?
Nein. Die Klasse wird automatisch aus dem Endenergiekennwert abgeleitet. Es gibt kein separates Eingabefeld. Wer den Kennwert kennt, kann die Klasse anhand der Schwellenwerte in GEG Anlage 10 direkt ablesen.
Kommt eine neue Skala von A bis G?
Die EU Gebäuderichtlinie (EPBD) sieht eine einheitliche A bis G Skala vor. Die Umsetzung in deutsches Recht wird frühestens Ende 2029 erwartet. Bis dahin bleibt die Skala A+ bis H in Kraft. Bestehende Ausweise behalten ihre Gültigkeit.
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