JavaScript muss aktiviert werden, um die App zu verwenden. Energieklasse Wohnung Vermieten 2026: Pflichtangaben

Energieklasse Wohnung Vermieten 2026: Pflichtangaben

Energieklasse Wohnung Vermieten 2026: Pflichtangaben
ca. 11 Min. Lesezeit

Auf einen Blick

Was muss ich als Vermieter 2026 bei der Energieklasse meiner Wohnung in der Anzeige beachten?

  1. Für die Energieeffizienzklasse deiner Wohnung musst du die Skala A+ bis H aus dem gültigen Energieausweis des gesamten Gebäudes exakt in die Anzeige übernehmen, zusammen mit vier weiteren Pflichtangaben nach § 87 GModG, vormals GEG.
  2. Ein Energieausweis gilt grundsätzlich zehn Jahre und wird für das gesamte Wohngebäude ausgestellt, weshalb du bei einer Eigentumswohnung den Ausweis von der Hausverwaltung oder WEG benötigst.
  3. Wenn du in kommerziellen Medien inserierst und ein Energieausweis vorliegt, gehören Ausweisart, Endenergiekennwert, Energieträger, Baujahr und Energieklasse verpflichtend in die Anzeige, sonst droht ein Bußgeld bis 10.000 €.

Rechtsgrundlage heute: Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, vormals GEG). Die Regeln zum Energieausweis sind gleich geblieben.

Mini-Check: Brauche ich einen? 3 Fragen, 20 Sekunden

Was hast du mit der Immobilie vor?

Wusstest du? Ein Energieausweis gilt zehn Jahre und immer für das ganze Gebäude, nicht nur für eine Wohnung. In 2 Minuten von Kasten zu Kasten ↓

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Markierungen: Pflicht Frist / Bußgeld Spartipp Begriff

Inhalt dieses Artikels · 16 Abschnitte
  1. Kurz zusammengefasst
  2. Was ist die Energieklasse bei einer Mietwohnung?
  3. Energieklassen A+ bis H: die Tabelle
  4. Muss die Energieklasse in die Wohnungsanzeige?
  5. So schreibst du die Energieangaben in die Wohnungsanzeige
  6. Gilt die Energieklasse für die Wohnung oder das ganze Haus?
  7. Wo findest du die Energieklasse im Energieausweis?
  8. Was tun, wenn noch kein Energieausweis vorliegt?
  9. Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis: Warum die Ausweisart wichtig ist
  10. Was die Energieklasse nicht aussagt
  11. Nach Sanierung: alte Energieklasse nicht weiterverwenden
  12. Fehlende Energieklasse: mögliche Folgen
  13. Checkliste: Energieklasse bei Vermietung richtig angeben
  14. Hinweis zu GEG und GModG
  15. FAQ: Häufige Fragen zur Energieklasse beim Vermieten
  16. Energieklasse für deine Wohnung schnell klären

Kurz zusammengefasst

Wenn du eine Wohnung vermietest, meint „Energieklasse" die Energieeffizienzklasse aus dem Energieausweis des Gebäudes. Sie reicht bei Wohngebäuden von A+ (sehr niedriger Energiebedarf) bis H (sehr hoher Energiebedarf) und wird aus dem Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch abgeleitet. Für deine Immobilienanzeige übernimmst du die Klasse genau so, wie sie im gültigen Energieausweis steht, zusammen mit vier weiteren Pflichtangaben nach § 87 GEG/GModG. Du musst sie nicht selbst berechnen oder schätzen.


Was ist die Energieklasse bei einer Mietwohnung?

Die „Energieklasse" ist kein frei wählbares Label. Der offizielle Begriff lautet Energieeffizienzklasse, und sie steht im Energieausweis deines Wohngebäudes. Die Skala reicht von A+ für Gebäude mit sehr niedrigem Endenergieverbrauch bis H für Gebäude mit sehr hohem Verbrauch. Grundlage ist § 86 GEG/GModG, der die Klasse direkt aus dem Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch ableitet.

Wichtig für Vermieter einer Eigentumswohnung: Der Energieausweis wird grundsätzlich für das gesamte Gebäude ausgestellt, nicht für die einzelne Wohnung. Das regelt § 79 GEG/GModG. Wenn du also eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus vermietest, brauchst du den Energieausweis des Hauses. Diesen bekommst du in der Regel über die Hausverwaltung oder die WEG.

Kurz erklärt: Die Energieklasse zeigt auf einen Blick, wie hoch der Endenergiekennwert eines Wohngebäudes ist. A+ steht für sehr niedrige Endenergie, H für sehr hohe. Beim Vermieten trägst du nicht irgendeine Klasse ein, sondern die Klasse aus dem Energieausweis.

Du willst die Grundlagen zum Energieausweis nochmal auffrischen? Dann findest du auf der Seite Energieausweis im Überblick alles Wesentliche.


Verkauf oder Vermietung: wann muss der Ausweis da sein?

Tipp eine Karte an.

1. In der Anzeige

Schon in der Immobilienanzeige gehören die Kennwerte aus dem Energieausweis hinein, darunter die Effizienzklasse.

2. Bei der Besichtigung

Spätestens bei der Besichtigung legst du den Ausweis vor, unaufgefordert, im Original oder als Kopie.

3. Nach Vertragsschluss

Nach dem Kauf- oder Mietvertrag übergibst du den Ausweis unverzüglich an Käufer oder neuen Mieter, im Original oder als Kopie.

Und wenn nicht?

Fehlen die Pflichtangaben in der Anzeige, ist das eine Ordnungswidrigkeit, das Bußgeld kann bis zu 10.000 € betragen. Verantwortlich ist, wer die Anzeige schaltet, also auch der Makler.

Rechtsgrundlage: GModG (vormals GEG). Wer selbst im Haus wohnt und nicht verkauft oder vermietet, braucht keinen Ausweis.

Energieklassen A+ bis H: die Tabelle

Die Energieeffizienzklassen für Wohngebäude sind in Anlage 10 zum GEG/GModG festgelegt. Die Einteilung richtet sich nach dem Endenergiekennwert in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr, kurz kWh/(m²·a).

Klasse Endenergiekennwert
A+ bis 30 kWh/(m²·a)
A bis 50 kWh/(m²·a)
B bis 75 kWh/(m²·a)
C bis 100 kWh/(m²·a)
D bis 130 kWh/(m²·a)
E bis 160 kWh/(m²·a)
F bis 200 kWh/(m²·a)
G bis 250 kWh/(m²·a)
H über 250 kWh/(m²·a)

Quelle: Anlage 10 GEG/GModG

Ein Beispiel: Zeigt dein Energieausweis einen Endenergieverbrauch von 122 kWh/(m²·a), fällt das Gebäude in Klasse D, weil D alle Werte bis 130 abdeckt. Genau diese Klasse trägst du in die Anzeige ein.

Eine niedrigere Zahl bedeutet eine bessere Klasse. Die Klasse basiert ausschließlich auf dem Endenergie-Wert im Ausweis, nicht auf einer Einschätzung des Vermieters.

Mehr dazu, was die einzelnen Effizienzklassen A+ bis H in der Praxis bedeuten, findest du im ausführlichen Ratgeber.


Muss die Energieklasse in die Wohnungsanzeige?

Ja, wenn du deine Wohnung in kommerziellen Medien inserierst und beim Schalten der Anzeige ein gültiger Energieausweis vorliegt. Das betrifft Immobilienportale, Zeitungsannoncen, Makler-Websites und ähnliche Kanäle. Die Pflicht ergibt sich aus § 87 GEG/GModG.

Für Wohngebäude gehören diese fünf Angaben in die Anzeige:

  1. Art des Energieausweises (Energieverbrauchsausweis oder Energiebedarfsausweis)
  2. Endenergieverbrauch oder Endenergiebedarf in kWh/(m²·a)
  3. Wesentlicher Energieträger für die Heizung (z. B. Erdgas, Heizöl, Fernwärme)
  4. Baujahr des Wohngebäudes
  5. Energieeffizienzklasse (A+ bis H)

Diese Pflichtangaben gelten, wenn beim Schalten der kommerziellen Anzeige ein Energieausweis vorliegt. Praktisch solltest du den Ausweis trotzdem vor dem Inserat besorgen, weil du ihn spätestens bei der Besichtigung vorlegen können musst. Die Vorlagepflicht bei Vermietung ergibt sich aus § 80 GEG/GModG.

Welche Angaben genau in die Anzeige gehören, ist im Detail im Artikel zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen erklärt.


Effizienzklassen A+ bis H — tipp eine Klasse an.

Klasse D: 100–130 kWh je m² und Jahr (Endenergie), typisch für teilsanierter Bestand.

Die Klasse steht auf Seite 1 deines Ausweises und gehört bei Verkauf oder Vermietung in die Anzeige.

Deine Klasse herausfinden: Verbrauchsausweis erstellen →

So schreibst du die Energieangaben in die Wohnungsanzeige

Viele Vermieter fragen sich, wie sie die Energieklasse und die weiteren Daten beim Wohnung vermieten konkret formulieren sollen. Am besten verwendest du vollständige Begriffe statt Abkürzungen. Einzelne Buchstaben wie „V" oder „BJ" können missverstanden werden und im schlimmsten Fall als unvollständige Pflichtangabe gewertet werden.

Beispiel für den Energieblock

Energieverbrauchsausweis, Endenergieverbrauch 122 kWh/(m²·a), wesentlicher Energieträger Erdgas, Baujahr 1994, Energieeffizienzklasse D.

Vorlage zum Ausfüllen

[Energieverbrauchsausweis / Energiebedarfsausweis], [Endenergieverbrauch / Endenergiebedarf] [Wert] kWh/(m²·a), wesentlicher Energieträger [Energieträger], Baujahr [Jahr], Energieeffizienzklasse [A+ bis H].

Trag die Werte exakt so ein, wie sie im Energieausweis stehen. Nicht runden, nicht anpassen, nicht „verbessern".


Gilt die Energieklasse für die Wohnung oder das ganze Haus?

Das ist eine der häufigsten Fragen beim Thema Energieklasse Wohnung vermieten. Und die Antwort überrascht viele: Der Energieausweis gilt normalerweise für das gesamte Wohngebäude, nicht für die einzelne Wohnung. So steht es in § 79 GEG/GModG.

Was das für dich als Vermieter einer Eigentumswohnung bedeutet:

  • Du brauchst den Energieausweis des gesamten Hauses.
  • Frag deine Hausverwaltung oder die WEG nach dem aktuellen Ausweis.
  • Prüf das Ausstellungsdatum: Ein Energieausweis gilt grundsätzlich 10 Jahre.
  • Übernimm die Energieeffizienzklasse und den Endenergiekennwert genau aus diesem Dokument.

Practitioners on Reddit berichten immer wieder, dass genau hier Reibung entsteht: Die Hausverwaltung reagiert langsam, der Ausweis ist nicht auffindbar, oder es gibt Unsicherheit, ob ein alter Ausweis noch gilt. Trotzdem solltest du nicht einfach eine Klasse schätzen oder aus einer früheren Anzeige kopieren.

Ausführlicher erklärt ist das Thema auf der Seite zum Energieausweis für die Wohnung.


Wo findest du die Energieklasse im Energieausweis?

Die Energieeffizienzklasse steht im Energieausweis auf der Farbskala, dem sogenannten Bandtacho. Dort siehst du eine Skala von Grün (A+) bis Rot (H), einen Pfeil oder Markierung mit dem Endenergiekennwert und daneben die Buchstabenklasse.

Wenn im Immobilienportal nach „Energieklasse" gefragt wird, trägst du den Buchstaben aus dem Ausweis ein, also zum Beispiel C, D oder F. Den Zahlenwert trägst du zusätzlich beim Endenergiekennwert ein.

Endenergie und Primärenergie nicht verwechseln

In Foren und auf Reddit taucht regelmäßig Verwirrung auf, weil im Energieausweis zwei Werte stehen: der Endenergiebedarf (oder Endenergieverbrauch) und der Primärenergiebedarf. Manche fragen sich, ob ein guter Primärenergie-Wert automatisch eine gute Energieklasse bedeutet.

Die Antwort: Für die Energieeffizienzklasse A+ bis H zählt nach § 86 der Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch. Der Primärenergiebedarf beschreibt eine andere Größe, nämlich den Energieaufwand inklusive vorgelagerter Prozesse wie Förderung und Transport des Energieträgers. Für die Klasse in deiner Anzeige übernimmst du die Effizienzklasse, die im Ausweis steht.

Den Unterschied zwischen Endenergie und Primärenergie erklärt der verlinkte Ratgeber im Detail.

Nicht verwechseln

  • Energieklasse ≠ Geräteklasse: Die Energieklasse einer Wohnung hat nichts mit den Effizienzlabels von Kühlschränken oder Waschmaschinen zu tun.
  • Energieklasse ≠ Primärenergiebedarf: Für die Klasse zählt die Endenergie.
  • Energieklasse ≠ Heizkostenprognose: Sie zeigt einen Vergleichswert für das Gebäude, keine Vorhersage deiner tatsächlichen Heizrechnung.

Was tun, wenn noch kein Energieausweis vorliegt?

Nicht raten. Nicht schätzen. Nicht aus alten Anzeigen abschreiben. § 83 GEG/GModG macht klar, dass Eigentümerdaten korrekt sein müssen und der Aussteller des Ausweises die Angaben sorgfältig prüfen muss.

In der Praxis kommen Vermieter am besten mit diesem Ablauf zurecht:

  1. Prüfe, ob ein gültiger Energieausweis existiert. Frag bei der Hausverwaltung, WEG oder schau in deine Unterlagen. Ein Energieausweis gilt grundsätzlich 10 Jahre.
  2. Ist der Ausweis abgelaufen oder nicht vorhanden? Dann erstelle einen neuen Ausweis, bevor du die Anzeige schaltest.
  3. Übernimm die Werte aus dem fertigen Ausweis in deine Anzeige und halte das Dokument für die Besichtigung bereit.

Reddit-Threads zeigen, dass einige Vermieter versuchen, die Anzeige mit dem Hinweis „Energieausweis ist beantragt" zu veröffentlichen. Das kann kurzfristig funktionieren, löst aber nicht die Vorlagepflicht bei der Besichtigung. Deshalb: den Ausweis möglichst früh im Vermietungsprozess beschaffen.

Du willst die Energieklasse für deine Wohnung schnell klären? Bei EnergieausweisApp erstellst du deinen Verbrauchsausweis online, siehst Kennwert und Effizienzklasse als kostenlose Vorschau, und der fertige Ausweis wird von einem Dipl.-Ing. geprüft und unterschrieben.


Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis: Warum die Ausweisart wichtig ist

Beide Ausweistypen können eine Energieeffizienzklasse von A+ bis H ausweisen. Der Unterschied liegt in der Berechnungsgrundlage.

Verbrauchsausweis (Energieverbrauchsausweis):
Basiert auf dem tatsächlich gemessenen Energieverbrauch. Du brauchst dafür Verbrauchsdaten aus mindestens 36 zusammenhängenden Monaten. Der Zeitraum muss die jüngste Abrechnungsperiode enthalten, deren Ende höchstens 18 Monate zurückliegt. Es muss kein Kalenderjahr sein. So steht es in § 82 GEG/GModG.

Bedarfsausweis (Energiebedarfsausweis):
Berechnet den Energiebedarf anhand der Gebäudehülle und der technischen Anlagen, unabhängig vom Nutzerverhalten. Diese Berechnung erfolgt nach DIN V 18599.

Wann ist der Bedarfsausweis Pflicht?

Bei Gebäuden mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist meist ein Bedarfsausweis nötig. Das gilt aber nicht, wenn das Gebäude schon bei Fertigstellung den Standard der Wärmeschutzverordnung 1977 erreichte oder später mindestens auf diesen Stand saniert wurde. In diesen Fällen ist auch ein Verbrauchsausweis zulässig. Die genaue Regelung steht in § 80 GEG/GModG.

Welche Unterlagen du für die Erstellung benötigst, hängt vom Ausweistyp ab.

Du bist unsicher, welcher Ausweis für dein Gebäude der richtige ist? Der Ratgeber Welcher Energieausweis passt? hilft dir bei der Einordnung.

Ein Hinweis zu Verbrauchsausweisen

In Foren wird gelegentlich diskutiert, ob Verbrauchsausweise „zu gut" ausfallen können, etwa weil die vorherigen Mieter wenig geheizt haben oder die Wohnung zeitweise leer stand. Das ist ein berechtigter Einwand: Verbrauchswerte spiegeln immer auch das Nutzerverhalten wider. Trotzdem gilt für die Anzeige: Du übernimmst die Klasse aus dem gültigen Energieausweis und „korrigierst" sie nicht selbst.


Was die Energieklasse nicht aussagt

Die Energieklasse ist ein Vergleichswert für das Gebäude. Sie ersetzt keine Heizkostenprognose für genau deine Wohnung.

Was die Energieeffizienzklasse beim Wohnung vermieten nicht verrät:

  • Tatsächliche Heizkosten: Diese hängen von der Lage der Wohnung im Gebäude, vom Heizverhalten, von den Energietarifen und von der Warmwasserbereitung ab.
  • Wohnungsspezifische Unterschiede: Eine Erdgeschosswohnung an der Nordseite kann sich anders verhalten als eine Mitteletage.
  • Zustand einzelner Bauteile: Der Ausweis gibt einen Gesamtwert für das Gebäude, keine Bewertung einzelner Fenster oder Wände in deiner Wohnung.

Auf Reddit fragen Mieter regelmäßig, ob eine Energieklasse C mit hohen Heizkosten zusammenpasst oder ob Klasse F bei niedrigen Abschlägen realistisch ist. Die Antwort: Beides kann vorkommen, weil individuelle Faktoren eine große Rolle spielen. Der Energieausweis dient dem Vergleich von Gebäuden, nicht der exakten Kostenkalkulation für eine einzelne Wohnung.


Nach Sanierung: alte Energieklasse nicht weiterverwenden

Wurden seit Ausstellung des Energieausweises größere energetische Maßnahmen am Gebäude durchgeführt (neue Fenster, Fassadendämmung, Heizungstausch), kann die alte Energieklasse vom tatsächlichen Zustand abweichen. In solchen Fällen solltest du prüfen, ob ein neuer Ausweis nötig ist.

Eine häufige Situation aus Foren: Der Ausweis zeigt Klasse G, aber die Hausverwaltung sagt, das Gebäude sei umfassend saniert worden. Hier führt kein Weg daran vorbei, einen aktuellen Ausweis erstellen zu lassen. Einen alten Wert einfach „nach Gefühl" anzupassen wäre nicht korrekt.


Fehlende Energieklasse: mögliche Folgen

Fehlende Pflichtangaben in der Anzeige oder ein nicht rechtzeitig vorgelegter Energieausweis können nach § 108 GEG/GModG als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Für die relevanten Energieausweisverstöße sind Bußgelder bis 10.000 € möglich.

Damit es gar nicht dazu kommt: Werte immer aus dem aktuellen Ausweis übernehmen und den Ausweis rechtzeitig vor der Besichtigung bereithalten. Das ist weniger Aufwand als ein nachträgliches Bußgeldverfahren.

Mehr zu den Kontrollen und deren Ablauf steht im Artikel zur Kontrolle und Prüfung des Energieausweises.


Checkliste: Energieklasse bei Vermietung richtig angeben

Bevor du deine Wohnungsanzeige veröffentlichst, geh diese Punkte durch:


Hinweis zu GEG und GModG

Viele Ratgeber und Suchanfragen sprechen weiterhin vom GEG (Gebäudeenergiegesetz). In offiziellen Gesetzestexten wird das Gesetz seit Juli 2026 als GModG (Gebäudemodernisierungsgesetz) geführt. Laut der DIBt-Registrierstelle gelten die aktuellen Energieausweis-Muster nach GEG 2024 derzeit weiter. Für Vermieter ist vor allem § 87 zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen wichtig, unabhängig davon, ob du „GEG" oder „GModG" sagst.


Kurz getestet: 3 Fragen

1. Wie lange gilt ein Energieausweis?
Auflösung

Ein Energieausweis gilt zehn Jahre ab Ausstellung.

2. Wann muss der Ausweis beim Verkauf spätestens vorliegen?
Auflösung

Spätestens bei der Besichtigung, unaufgefordert, im Original oder als Kopie.

3. Du wohnst selbst im Haus und verkaufst oder vermietest nicht. Brauchst du einen Energieausweis?
Auflösung

Nein. Die Pflicht greift erst bei Verkauf oder Neuvermietung.

FAQ: Häufige Fragen zur Energieklasse beim Vermieten

Welche Energieklasse muss ich beim Wohnung vermieten angeben?

Du gibst die Energieeffizienzklasse aus dem gültigen Energieausweis an. Bei Wohngebäuden reicht die Skala von A+ bis H. Die Klasse wird aus dem Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch des Gebäudes abgeleitet.

Gilt die Energieklasse für meine Wohnung oder für das ganze Gebäude?

In der Regel gilt sie für das gesamte Gebäude. Der Energieausweis wird grundsätzlich für ein Gebäude ausgestellt, nicht für jede einzelne Wohnung. Bei Eigentumswohnungen kommt der Ausweis daher meist von der Hausverwaltung oder WEG.

Muss die Energieklasse in die Immobilienanzeige?

Ja, wenn du in kommerziellen Medien inserierst und beim Schalten der Anzeige ein Energieausweis vorliegt. Dann gehören Ausweisart, Endenergiekennwert, Energieträger, Baujahr und Energieeffizienzklasse in die Anzeige.

Darf ich die Energieklasse schätzen?

Nein. Die Energieklasse solltest du nicht schätzen, nicht aus dem Baujahr ableiten und nicht aus einer früheren Anzeige kopieren. Übernimm sie aus dem aktuellen Energieausweis. Das Gesetz verlangt korrekte Angaben.

Was bedeutet Energieklasse D bei einer Wohnung?

Klasse D bedeutet, dass der Endenergiekennwert des Wohngebäudes bei höchstens 130 kWh/(m²·a) liegt. Der genaue Wert steht zusätzlich im Energieausweis und sollte in der Anzeige mit angegeben werden.

Was ist der Unterschied zwischen Endenergiekennwert und Energieklasse?

Der Endenergiekennwert ist die Zahl in kWh/(m²·a). Die Energieklasse ist der Buchstabe A+ bis H, der sich aus dieser Zahl ergibt. Für die Anzeige brauchst du in der Regel beides.

Wie lange gilt der Energieausweis?

Ein Energieausweis gilt grundsätzlich 10 Jahre. Prüf das Ausstellungsdatum, bevor du Werte in die Anzeige übernimmst. Ist der Ausweis abgelaufen, solltest du keine alte Energieklasse mehr verwenden.

Welche Strafe droht bei fehlender Energieklasse?

Fehlende Pflichtangaben in der Anzeige oder ein nicht vorgelegter Energieausweis können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis 10.000 € geahndet werden (§ 108 GEG/GModG).


Energieklasse für deine Wohnung schnell klären

Auch wenn Mietinteressenten selten gezielt nach dem Energieausweis fragen: Für die Anzeige und die Besichtigung ist die Energieklasse beim Wohnung vermieten Teil des Prozesses. Am einfachsten ist es, den Ausweis einmal sauber zu erstellen und die Werte dann exakt zu übernehmen. Eine sauber angegebene Energieklasse beantwortet Rückfragen früh und wirkt professioneller als ein unvollständiger Energieblock.

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