Energieausweis 2024 Änderungen: Die 3 Wichtigsten 2026

Inhalt dieses Artikels · 7 Abschnitte
- Kurz zusammengefasst
- Was hat sich beim Energieausweis 2024 tatsächlich geändert?
- Was hat sich beim Energieausweis 2024 NICHT geändert?
- Bedarfsausweis nach DIN V 18599: Was bedeutet das in der Praxis?
- Pflichtangaben in der Immobilienanzeige (§ 87 GEG)
- Ausblick: GModG ab 01.01.2027
- Häufige Fragen zu Energieausweis 2024 Änderungen
Kurz zusammengefasst
Seit dem 01.01.2024 gilt die zweite Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Für den Energieausweis betreffen die Änderungen vor allem den Bedarfsausweis: Die Berechnung erfolgt jetzt ausschließlich nach DIN V 18599, und ein neues Feld dokumentiert den Anteil erneuerbarer Energien. Der Verbrauchsausweis bleibt inhaltlich unverändert. Effizienzklassen, Gültigkeitsdauer und Pflichtangaben in Immobilienanzeigen ändern sich nicht.
Was hat sich beim Energieausweis 2024 tatsächlich geändert?
Die Medienberichterstattung rund um das „Heizungsgesetz" hat viel Aufmerksamkeit erzeugt, aber nur wenige Änderungen betreffen den Energieausweis direkt. Hier die konkreten Neuerungen.
DIN V 18599 wird alleinige Berechnungsnorm für Bedarfsausweise
Das ist die wichtigste technische Änderung bei den Energieausweis 2024 Änderungen. Seit dem 01.01.2024 müssen alle Bedarfsausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 berechnet werden. Die bisherige Alternative über DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10/12, die speziell für Wohngebäude verbreitet war, ist zum 31.12.2023 ausgelaufen.
Was bedeutet das in der Praxis? Die DIN V 18599 bilanziert Heizung, Warmwasser, Lüftung und Anlagentechnik ganzheitlich. Das führt bei vielen Gebäuden, besonders bei solchen mit fossilen Heizsystemen, zu höheren Energiekennwerten und damit zu einer ungünstigeren Effizienzklasse als nach der alten Berechnungsmethode. Wenn dein neuer Bedarfsausweis also schlechtere Werte zeigt als der alte, liegt das nicht zwangsläufig an deinem Gebäude, sondern oft an der geänderten Rechenmethodik.
In Fachforen berichten Energieberater, dass Eigentümer durch die Umstellung verunsichert sind, weil die Kennwerte plötzlich höher ausfallen. Tatsächlich bildet die DIN V 18599 die energetische Realität eines Gebäudes präziser ab.
Du möchtest wissen, wie sich das auf deinen konkreten Kennwert auswirkt? Mehr dazu im Abschnitt „Bedarfsausweis nach DIN V 18599 in der Praxis".
Neues Feld: Anteil erneuerbarer Energien (EE-Anteil) im Bedarfsausweis
Auf Seite 2 des Bedarfsausweises gibt es seit 2024 ein neues Feld, das die Erfüllungsoptionen für die 65-Prozent-Anforderung an erneuerbare Energien dokumentiert. Dieses Feld zeigt konkret, wie der Wärmeerzeuger die gesetzliche Vorgabe einhält (oder ob er es nicht tut).
Im Verbrauchsausweis erscheint der EE-Anteil nicht als eigenes Feld, sondern fließt indirekt über den Treibhausgas-Faktor (f_THG) des jeweiligen Energieträgers ein. Die beiden Ausweistypen stellen die erneuerbare Energie also unterschiedlich dar.
Neue Ausweismuster im Bundesanzeiger
Das BMWK und BMWSB haben am 08.12.2023 die aktualisierten Energieausweis-Muster im Bundesanzeiger veröffentlicht (gemäß § 85 Abs. 8 GEG). Neue Ausweise tragen auf Seite 1 das Datum 16.10.2023. Die Muster gelten sowohl für Verbrauchs- als auch für Bedarfsausweise, wobei die inhaltlichen Änderungen wie beschrieben nur den Bedarfsausweis betreffen.
Verbrauchsausweis: keine inhaltliche Änderung
Für den Verbrauchsausweis ändert sich durch die GEG-Novelle 2024 nichts an Inhalt oder Erstellungsprozess. Die Berechnung basiert weiterhin auf 36 zusammenhängenden Monaten Heizverbrauch, die nicht älter als 18 Monate sein dürfen (§ 82 GEG). Wer seinen Verbrauchsausweis erneuern muss, kann das einfach online erledigen, mit kostenloser Vorschau des Kennwerts vor der Bestellung.
Was hat sich beim Energieausweis 2024 NICHT geändert?
Mindestens ebenso wichtig wie die Neuerungen ist das, was gleich geblieben ist. Denn viele vermeintliche Energieausweis 2024 Änderungen sind in Wirklichkeit gar keine.
Effizienzklassen A+ bis H: unverändert
Die Skala von A+ bis H und die zugehörigen Grenzwerte (Endenergiebedarf in kWh/m²a) sind in der GEG-Novelle 2024 nicht angepasst worden. Die Klassen und Schwellenwerte bleiben identisch. Mehr zu den Effizienzklassen A+ bis H findest du in unserem Ratgeber.
CO₂-Angabe: schon seit 2020 Pflicht
Ein verbreiteter Irrtum: Die verpflichtende Angabe von CO₂-Emissionen auf dem Energieausweis wurde bereits mit dem GEG 2020 eingeführt. Sie ist kein Bestandteil der Energieausweis Änderungen 2024.
Gültigkeit weiterhin 10 Jahre
Jeder Energieausweis gilt 10 Jahre ab Ausstellungsdatum. Auch Ausweise, die vor dem 01.01.2024 nach der alten Berechnungsnorm erstellt wurden, behalten ihre volle Gültigkeit. Du musst einen bestehenden Ausweis nicht vorzeitig erneuern, nur weil sich das GEG geändert hat.
Pflichtanlässe bleiben gleich
Ein Energieausweis ist weiterhin Pflicht bei Verkauf, Neuvermietung und Verpachtung von Wohngebäuden. Auch bei Neubauten. Das regelt Teil 5 des GEG, und daran hat sich nichts geändert. Die Pflicht trifft Eigentümer, Vermieter und auch Makler.
Wahlrecht zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis
Das Wahlrecht besteht fort. Allerdings gibt es eine wichtige Einschränkung, die oft falsch dargestellt wird:
Bei Gebäuden mit Baujahr vor 1977 ist ein Verbrauchsausweis nur dann erlaubt, wenn das Gebäude mindestens 5 Wohneinheiten hat ODER nachträglich auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 saniert wurde. Nur bei Gebäuden mit 4 oder weniger Wohneinheiten, die nicht entsprechend saniert sind, ist der Bedarfsausweis zwingend.
Wenn du unsicher bist, welcher Ausweis für dein Gebäude der richtige ist, hilft dir unser Entscheidungs-Guide weiter.
Bedarfsausweis nach DIN V 18599: Was bedeutet das in der Praxis?
Die Umstellung auf DIN V 18599 ist die Änderung mit dem größten praktischen Einfluss, und gleichzeitig die, die in vielen Ratgebern am schlechtesten erklärt wird.
Die DIN V 18599 betrachtet ein Gebäude ganzheitlicher als die alte Norm. Sie bezieht Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und die gesamte Anlagentechnik in die Bilanzierung ein. Der erneuerbare Energieanteil fließt als Prozentsatz in den Ausweis ein und beeinflusst den Primärenergiefaktor (f_P).
Konkrete Auswirkungen:
- Gebäude mit Öl- oder Gasheizung ohne Solarthermie oder Wärmepumpe schneiden tendenziell schlechter ab als nach der alten Berechnung.
- Die Erstellung ist aufwendiger, was die Kosten für Bedarfsausweise leicht erhöht hat.
- Ein Sprung um eine Effizienzklasse nach unten ist bei fossilen Wärmeerzeugern keine Seltenheit, selbst wenn am Gebäude nichts verändert wurde.
Auf YouTube erklärt der Energieberater Kambiz Payandeh in seinem GEG-2024-Walkthrough, dass die DIN V 18599 im Ergebnis „ehrlicher" sei, weil sie die tatsächliche Gebäudetechnik differenzierter abbilde. Für Eigentümer bedeutet das: Der höhere Kennwert ist kein Grund zur Panik, sondern eine realistischere Einschätzung.
Bei EnergieausweisApp wird jeder Bedarfsausweis nach DIN V 18599 erstellt, GEG-2024-konform, und von einem Dipl.-Ing. (TU Darmstadt) geprüft und unterschrieben, der gemäß § 88 GEG ausstellungsberechtigt ist.
Pflichtangaben in der Immobilienanzeige (§ 87 GEG)
An den Pflichtangaben für Immobilienanzeigen hat sich durch die GEG 2024 Änderungen nichts geändert, aber die Anforderung besteht fort und wird regelmäßig übersehen.
Jede gewerbliche Immobilienanzeige (Verkauf, Vermietung, Verpachtung) muss diese fünf Angaben aus dem Energieausweis enthalten:
- Art des Energieausweises (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis)
- Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch in kWh/(m²·a)
- Wesentlicher Energieträger für die Heizung
- Baujahr des Gebäudes
- Energieeffizienzklasse (A+ bis H)
Diese Pflichtangaben sind in § 87 GEG geregelt. Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 108 GEG. Das Bußgeld beträgt bis zu 10.000 € pro Verstoß, und die Durchsetzung liegt bei den zuständigen Landesbehörden.
Zusätzlich hat der BGH in seinem Urteil vom 14. Juni 2018 (Az. I ZR 4/17) bestätigt, dass fehlende Energieausweis-Angaben in Inseraten auch wettbewerbsrechtlich abmahnfähig sind. Das heißt: Neben dem Bußgeld können Wettbewerber oder Verbände kostenpflichtige Abmahnungen nach dem UWG aussprechen. Mehr zum Thema Bußgelder und Kontrolle des Energieausweises findest du in unserem Ratgeber.
Praktischer Tipp: Stelle sicher, dass du deinen Energieausweis rechtzeitig vor der Anzeigenschaltung erstellen lässt. Welche Unterlagen du dafür brauchst, zeigt dir unsere Unterlagen-Checkliste.
Ausblick: GModG ab 01.01.2027
Wer sich mit den Energieausweis 2024 Änderungen beschäftigt, fragt oft direkt: Was kommt als Nächstes? Die Antwort ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG).
Das GModG wurde am 10.07.2026 beschlossen und am 28.07.2026 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 226). Es schafft das GEG nicht ab, sondern benennt es um und reformiert es umfassend. Die Kernregeln für den Energieausweis greifen ab dem 01.01.2027.
Die wichtigsten GModG-Änderungen für den Energieausweis:
- Wohngebäude: Die Skala A+ bis H bleibt erhalten.
- Nichtwohngebäude: Es kommt die neue EU-einheitliche Skala A bis G.
- Wahlrecht: Für Wohngebäude bleibt die Wahl zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis bestehen. Für Nichtwohngebäude wird der Bedarfsausweis Pflicht.
- Neue Pflichtangaben: Zusätzliche Informationen zu CO₂-Emissionen, erneuerbaren Energien und Lebenszykluswerten werden auf dem Ausweis erforderlich.
- Denkmalschutz: Die bisherige Befreiung von der Energieausweispflicht bei Verkauf oder Vermietung von Baudenkmälern entfällt.
Bis zum 01.01.2027 werden Energieausweise weiterhin nach den GEG-2024-Regeln erstellt. Alle vor diesem Datum ausgestellten Ausweise behalten ihre Gültigkeit von 10 Jahren.
Einen Überblick zu allen GEG-Änderungen und deren Auswirkungen auf den Energieausweis findest du in unserem GEG-Glossar.
Häufige Fragen zu Energieausweis 2024 Änderungen
Was hat sich 2024 beim Energieausweis konkret geändert?
Die drei wesentlichen Änderungen: Bedarfsausweise müssen seit 01.01.2024 nach DIN V 18599 berechnet werden, das Bedarfsausweis-Muster enthält ein neues Feld für den Anteil erneuerbarer Energien, und es gelten neue offizielle Ausweisvorlagen. Der Verbrauchsausweis ist inhaltlich unverändert.
Ist mein alter Energieausweis noch gültig?
Ja. Alle vor dem 01.01.2024 ausgestellten Energieausweise behalten ihre Gültigkeit (10 Jahre ab Ausstellungsdatum), unabhängig von der GEG-Novelle. Ein vorzeitiger Austausch ist nicht nötig.
Muss der Verbrauchsausweis jetzt nach DIN V 18599 erstellt werden?
Nein. Die DIN V 18599 betrifft ausschließlich den Bedarfsausweis. Für den Verbrauchsausweis gelten die bisherigen Regeln: 36 zusammenhängende Monate Heizverbrauchsdaten, die nicht älter als 18 Monate sind (§ 82 GEG).
Welche Angaben muss ich in die Immobilienanzeige schreiben?
Fünf Pflichtangaben nach § 87 GEG: Art des Ausweises, Endenergiebedarf/-verbrauch, wesentlicher Energieträger, Baujahr des Gebäudes und Energieeffizienzklasse.
Was droht bei fehlendem Energieausweis?
Ein Bußgeld von bis zu 10.000 € pro Verstoß (§ 108 GEG). Zusätzlich können fehlende Pflichtangaben in Inseraten wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden (BGH, Az. I ZR 4/17).
Wann kommt die nächste Änderung beim Energieausweis?
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ab dem 01.01.2027. Bis dahin gelten die Energieausweis 2024 Änderungen weiter. Bestehende Ausweise behalten auch nach 2027 ihre volle Laufzeit.
Ob Verbrauchs- oder Bedarfsausweis: Bei EnergieausweisApp siehst du dein Ergebnis zuerst und zahlst erst, wenn du zufrieden bist. So läuft es ab.
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