Energieausweis: Welche Angaben Werden Benötigt 2026?

Kurz zusammengefasst
Für den Energieausweis brauchst du je nach Ausweisart unterschiedliche Angaben. Beim Verbrauchsausweis sind es vor allem Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre, beim Bedarfsausweis Daten zur Gebäudehülle und Heizungstechnik. Beide Varianten erfordern Grunddaten wie Baujahr, Gebäudetyp, Wohnfläche und Fotos. Dieser Ratgeber zeigt dir für jedes Datenfeld, was genau du brauchst und wo du es findest.
Du willst einen Energieausweis erstellen lassen, sitzt vor dem Bildschirm und fragst dich: Welche Angaben werden eigentlich benötigt? Die gute Nachricht: Wenn du die richtigen Unterlagen bereithältst, dauert die eigentliche Eingabe nur wenige Minuten. Die schlechte Nachricht: Ohne Vorbereitung musst du mittendrin abbrechen und Dokumente suchen.
Genau das passiert in der Praxis häufiger als nötig. In Nutzerbewertungen von Online-Anbietern berichten Eigentümer immer wieder, dass sie den Prozess unterbrechen mussten, weil sie etwa kein Foto vom Typenschild der Heizung parat hatten. Dieser Ratgeber sorgt dafür, dass dir das nicht passiert.
Verbrauchsausweis direkt erstellen kannst du, sobald du alle hier genannten Angaben zusammen hast.
Grunddaten für jeden Energieausweis (beide Ausweisarten)
Egal ob Verbrauchs- oder Bedarfsausweis: Bestimmte Angaben werden für den Energieausweis immer benötigt. Diese Basisdaten bilden das Fundament beider Varianten.
Gebäude- und Standortdaten:
- Vollständige Gebäudeadresse
- Baujahr des Gebäudes
- Gebäudetyp (Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhaus, Mehrfamilienhaus)
- Anzahl der Wohneinheiten
- Wohnfläche in Quadratmetern
Heizung und Warmwasser:
- Energieträger der Heizung (Gas, Öl, Fernwärme, Wärmepumpe, Pellets usw.)
- Baujahr der Heizungsanlage
- Art der Warmwasserbereitung (zentral über die Heizung oder dezentral per Durchlauferhitzer/Boiler)
- Angaben zur Lüftung und Kühlung, falls vorhanden
Modernisierungen und Zustand:
- Durchgeführte energetische Sanierungen (Fassadendämmung, Dachdämmung, Fenstertausch, Heizungserneuerung) mit ungefährem Jahr
- Anlass der Ausstellung (Verkauf, Vermietung, Neubau, Eigengebrauch)
Gebäudefotos (Pflicht seit GEG 2021):
Seit dem Gebäudeenergiegesetz 2021 sind Fotos zwingend erforderlich. Sie dienen der Plausibilitätsprüfung nach § 102 Abs. 1 GEG, bei der alle vom Eigentümer gemachten Angaben sorgfältig geprüft werden müssen. Konkret solltest du vier Fotos bereithalten:
- Außenansicht des Gebäudes
- Heizungsanlage (inkl. Typenschild)
- Fenster (typisches Fenster von innen oder außen)
- Dämmung (sofern sichtbar, z. B. Kellerdecke oder Dachschräge)
Mehr dazu, welche Gebäudedaten du wie eingibst, findest du im Ratgeber zu Fenster- und Dämmungsdaten im Ausweis.
Wo findest du das Baujahr der Heizung?
Dieser Datenpunkt sorgt regelmäßig für Fragezeichen. Drei Quellen helfen:
- Schornsteinfegerprotokoll (Feuerstättenbescheid): Dein Bezirksschornsteinfeger dokumentiert Typ und Baujahr bei der regelmäßigen Prüfung. Das Protokoll liegt meistens in deinen Unterlagen oder lässt sich telefonisch erfragen.
- Typenschild am Heizkessel: Direkt am Gerät befindet sich ein Schild mit Hersteller, Modell und Baujahr.
- Rechnungen oder Wartungsverträge: Installationsrechnungen enthalten das Einbaudatum.
Verbrauchsausweis: Welche Angaben werden zusätzlich benötigt?
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlich gemessenen Energieverbrauch. Er ist die einfachere Variante, weil du keine Gebäudekonstruktionsdaten brauchst. Wie ein Nutzer in einem Forum treffend zusammenfasste: „Du gibst den Verbrauch der letzten drei Jahre ein, machst ein Foto vom Haus, trägst ein paar Gebäudedetails ein, fertig."
Verbrauchsdaten: Die 36-Monate-Regel
Die zentrale Anforderung: Du brauchst Energieverbrauchsdaten aus einem zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 36 Monaten. Dabei muss der jüngste Abrechnungszeitraum so liegen, dass sein Ende nicht länger als 18 Monate zurückliegt (GEG § 82).
Wichtig: Abrechnungszeiträume müssen keine Kalenderjahre sein. Wenn deine Hausverwaltung von Juli bis Juni abrechnet, ist das genauso gültig.
Folgende Verbrauchsdaten musst du bereithalten:
- Heizenergieverbräuche aller Energieträger mit Einheiten (kWh, Liter, Kubikmeter, Schüttraummeter)
- Warmwasserverbrauch, falls separat gemessen
- Bei Fernwärme: den Primärenergiefaktor, falls dein Versorger ihn mitteilt
- Leerstandszeiträume mit Angabe der betroffenen Flächen
Wo du diese Werte findest, erklären wir ausführlich im Artikel zu Heizkostenabrechnungen für den Verbrauchsausweis.
Dezentrale Warmwasserbereitung: Der Pauschalzuschlag
Wird das Warmwasser nicht über die Zentralheizung, sondern dezentral per Durchlauferhitzer oder Boiler erzeugt, taucht der Verbrauch oft nicht in der Heizkostenabrechnung auf. In diesem Fall schreibt das GEG einen pauschalen Zuschlag von 20 kWh pro Quadratmeter und Jahr vor. Für Gebäude mit Kühlung kommen zusätzlich 6 kWh/(m²·a) hinzu. Du musst diesen Zuschlag nicht selbst berechnen; er wird bei der Erstellung automatisch berücksichtigt.
Leerstand: Wann kein Verbrauchsausweis möglich ist
Leerstand verzerrt Verbrauchswerte und muss daher dokumentiert werden. Als erheblich gilt Leerstand, wenn mehr als 5 % der Nutzfläche über den gesamten Abrechnungszeitraum oder mehr als 10 % während der Heizperiode (Oktober bis März) ungenutzt waren. Bei massivem Leerstand (z. B. halbes Gebäude ein Jahr lang unbewohnt) darf kein Verbrauchsausweis ausgestellt werden. Dann bleibt nur der Bedarfsausweis.
Gut zu wissen
Ein Punkt, der vielen Eigentümern Stress erspart: Beim Verbrauchsausweis beeinflussen Gebäudedetails wie Dämmstärke oder Fenstertyp nicht den Energiekennwert. Sie fließen lediglich in die Modernisierungsempfehlungen ein. Du brauchst also keine Baupläne zu wühlen, wenn du einen Verbrauchsausweis beantragst.
Du hast deine Heizkostenabrechnungen und Gebäudedaten parat? Dann kannst du deinen Verbrauchsausweis direkt online erstellen, mit kostenloser Vorschau deines Kennwerts und deiner Effizienzklasse, bevor du zahlst.
Bedarfsausweis: Welche Angaben werden zusätzlich benötigt?
Der Bedarfsausweis berechnet den Energiebedarf auf Basis der Gebäudeeigenschaften, unabhängig vom tatsächlichen Nutzungsverhalten. Die Datenbasis ist umfangreicher als beim Verbrauchsausweis, aber viele Details lassen sich aus dem Gedächtnis oder durch einen Rundgang durchs Gebäude zusammentragen.
Gebäudegeometrie
- Länge und Breite des Gebäudes
- Geschosshöhen (Raumhöhe inkl. Decke)
- Dachform und Dachneigung
- Kniestockhöhe (bei ausgebautem Dach)
- Fensterflächen (ungefähre Gesamtfläche pro Himmelsrichtung)
Diese Maße findest du idealerweise in Grundrissen oder Bauplänen. Falls keine Pläne vorhanden sind, reicht Selbstmessen mit Zollstock oder Laser-Entfernungsmesser.
Bauteilqualität und Dämmung
- Wandaufbau (z. B. Mauerwerk, Fachwerk, Beton)
- Dachdämmung: Material und Stärke in Zentimetern
- Kellerdeckendämmung: vorhanden ja/nein, Stärke
- Fenstertyp: Einfachverglasung, Zweifach- oder Dreifachverglasung
- U-Werte (Wärmedurchgangskoeffizienten), falls bekannt
Was tun, wenn Unterlagen fehlen?
Nicht jeder Eigentümer hat Baupläne im Ordner. Für diesen Fall gibt es Lösungen:
- Bauamt: In vielen Gemeinden sind Bauakten einsehbar, teilweise sogar digital.
- Voreigentümer oder Hausverwaltung: Oft liegen dort Kopien von Bauplänen oder Sanierungsnachweisen.
- Vereinfachte Datenaufnahme: Wenn genaue Werte unbekannt sind, dürfen standardisierte Annahmen auf Basis der Baualtersklasse verwendet werden. Das Gebäudeforum der dena bestätigt dieses Vorgehen: Für jede Bauepoche existieren typische Konstruktionsweisen, die als Berechnungsgrundlage dienen.
Seit dem 1. Januar 2024 wird der Bedarfsausweis ausschließlich nach DIN V 18599 berechnet. Was das konkret bedeutet, erläutert der Ratgeber zum Bedarfsausweis nach DIN V 18599. Bei EnergieausweisApp wird jeder Ausweis von einem Dipl.-Ing. geprüft und unterschrieben, bevor er ausgestellt wird.
Wohnfläche vs. Gebäudenutzfläche (AN): Die häufigste Verwirrung
Eine Angabe im Energieausweis sorgt zuverlässig für Irritation: Die dort genannte Fläche ist größer als die Wohnfläche. Das ist kein Fehler, sondern gewollt.
Die Gebäudenutzfläche (kurz AN) ist eine rechnerische Größe, die alle beheizten Flächen einschließt, also auch Treppenhäuser, Flure und beheizte Kellerräume. Sie ist typischerweise 20 bis 35 % größer als die Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung.
Die Umrechnungsfaktoren
Wenn die exakte AN nicht bekannt ist, erlaubt GEG § 82 eine vereinfachte Berechnung:
| Gebäudetyp | Faktor |
|---|---|
| Ein-/Zweifamilienhaus mit beheiztem Keller | Wohnfläche × 1,35 |
| Alle anderen Gebäude (MFH, ohne beheizten Keller) | Wohnfläche × 1,20 |
Praxistipp: Du gibst bei der Erstellung einfach deine Wohnfläche ein. Die Umrechnung in die AN erfolgt automatisch. Eine ausführliche Erklärung bietet der Artikel zur Gebäudenutzfläche vs. Wohnfläche.
Welchen Ausweis brauchst du? Kurze Entscheidungshilfe
Die Frage, welche Angaben für den Energieausweis benötigt werden, hängt direkt davon ab, welchen Ausweistyp du brauchst. Hier die Regeln:
- Neubau: Immer Bedarfsausweis.
- Baujahr ab 1977: Freie Wahl zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis.
- Baujahr vor 1977 mit weniger als 5 Wohneinheiten: Grundsätzlich Bedarfsausweis, es sei denn, das Gebäude wurde nachweislich mindestens auf den Stand der Wärmeschutzverordnung (WSchVo) von 1977 saniert. In diesem Fall ist auch ein Verbrauchsausweis erlaubt (GEG § 80).
- Baujahr vor 1977 mit 5 oder mehr Wohneinheiten: Freie Wahl, auch ohne Sanierungsnachweis.
- Keine 36-Monats-Verbrauchsdaten vorhanden (z. B. nach längerem Leerstand): Bedarfsausweis ist die einzige Option.
Für die Sanierungsnachweise bei Gebäuden vor 1977 mit weniger als 5 Einheiten wird ein rechnerischer Nachweis benötigt, dass das Gebäude mindestens den Anforderungen der WSchVo 1977 entspricht. Die Details zu den Wahlfreiheit-Regeln findest du im verlinkten Ratgeber.
Pflichtangaben in der Immobilienanzeige nach § 87 GEG
Der Energieausweis liefert nicht nur eine Einschätzung für dich selbst. Sobald du eine Immobilie in kommerziellen Medien (Immobilienportale, Zeitungsanzeigen, Makler-Exposés) anbietest, musst du bestimmte Daten aus dem Ausweis in der Anzeige nennen. Diese Pflicht betrifft den „Output" des Energieausweises.
Die fünf Pflichtangaben für Wohngebäude
Laut § 87 GEG gehören in jede Immobilienanzeige:
- Art des Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)
- Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch in kWh/(m²·a)
- Wesentlicher Energieträger der Heizung
- Baujahr des Gebäudes
- Energieeffizienzklasse (A+ bis H)
Bei Nichtwohngebäuden gelten abweichende Regeln: Dort werden Strom- und Wärmekennwerte getrennt angegeben, eine Effizienzklasse als Buchstabe existiert nicht.
Bußgeld bei Verstößen
Fehlende oder falsche Pflichtangaben in der Anzeige können ein Bußgeld von bis zu 10.000 € nach sich ziehen (GEG § 108). Das betrifft nicht nur Eigentümer, sondern auch Makler. Sachlich formuliert: Es lohnt sich, diese fünf Angaben von Anfang an korrekt einzupflegen. Einen vollständigen Leitfaden dazu bietet der Ratgeber zu Pflichtangaben in Immobilienanzeigen.
Häufige Fehler bei den Angaben zum Energieausweis
Aus Nutzerbewertungen und Forenbeiträgen lassen sich wiederkehrende Stolperfallen destillieren:
-
Wohnfläche statt Gebäudenutzfläche angeben und sich dann über die „falsche" Zahl im Ausweis wundern. Wie oben beschrieben: Die AN ist immer größer als die Wohnfläche. Das ist korrekt.
-
Abrechnungszeiträume nicht lückenlos: Die 36 Monate müssen zusammenhängend sein. Drei Einzeljahre mit Lücken dazwischen reichen nicht.
-
Verbrauchsdaten zu alt: Das Ende des jüngsten Abrechnungszeitraums darf maximal 18 Monate in der Vergangenheit liegen. Wer Daten von 2020 einreicht, wird im Jahr 2026 abgelehnt.
-
Foto der Heizung vergessen: Besonders beim Online-Prozess ist das der häufigste Grund für Unterbrechungen. Mach das Foto vorher, idealerweise mit sichtbarem Typenschild.
-
Falscher Ausweistyp gewählt: Wer ein unsaniertes Gebäude vor 1977 mit drei Wohneinheiten besitzt, braucht in der Regel einen Bedarfsausweis, nicht den einfacheren Verbrauchsausweis.
Weitere typische Eingabefehler und wie du sie vermeidest, beschreibt der Artikel zu häufigen Fehlern bei der Online-Eingabe.
Ausblick: GModG-Entwurf und neue Datenanforderungen
Der aktuelle Kabinettsentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) sieht vor, dass künftig 24 Monate mit monatlichen Verbrauchsdaten, getrennt nach Energieträger, statt der bisherigen drei Jahresabrechnungen erforderlich sein könnten. Dieser Entwurf ist Stand Mitte 2026 noch nicht in Kraft. Für die aktuelle Ausstellung gelten weiterhin die oben beschriebenen 36-Monate-Regeln nach GEG § 82. Es schadet aber nicht, monatliche Verbrauchsdaten bereits jetzt zu archivieren.
Checkliste: Alle benötigten Angaben für den Energieausweis auf einen Blick
Für beide Ausweisarten
- ☐ Gebäudeadresse
- ☐ Baujahr des Gebäudes
- ☐ Gebäudetyp und Anzahl Wohneinheiten
- ☐ Wohnfläche
- ☐ Energieträger der Heizung
- ☐ Baujahr der Heizungsanlage
- ☐ Art der Warmwasserbereitung
- ☐ Durchgeführte Modernisierungen
- ☐ 4 Fotos (Gebäude, Heizung, Fenster, Dämmung)
- ☐ Anlass (Verkauf, Vermietung usw.)
Zusätzlich für den Verbrauchsausweis
- ☐ Heizkostenabrechnungen oder Energierechnungen (3 × 12 Monate, lückenlos)
- ☐ Warmwasserverbrauch (falls separat gemessen)
- ☐ Leerstandszeiträume (falls zutreffend)
Zusätzlich für den Bedarfsausweis
- ☐ Gebäudemaße (Länge, Breite, Geschosshöhen, Dachform)
- ☐ Wandaufbau, Dach- und Kellerdeckendämmung
- ☐ Fenstertyp (Ein-/Zwei-/Dreifachverglasung)
- ☐ Grundrisse oder Baupläne (hilfreich, nicht zwingend)
Alle Unterlagen beisammen? Dann bist du in rund 5 Minuten fertig. Bei EnergieausweisApp führt dich ein KI-Assistent durch jedes Eingabefeld, und ein Dipl.-Ing. prüft deinen Ausweis vor der Ausstellung. Aktuelle Optionen und Preise findest du auf der Preisseite von EnergieausweisApp.
FAQ: Häufige Fragen zu den benötigten Angaben für den Energieausweis
Welche Unterlagen brauche ich für den Verbrauchsausweis?
Du benötigst Heizkostenabrechnungen oder Energierechnungen aus mindestens 36 zusammenhängenden Monaten, deren jüngster Zeitraum nicht älter als 18 Monate sein darf. Dazu kommen die Grunddaten zum Gebäude (Adresse, Baujahr, Wohnfläche, Heizungstyp) und vier Fotos.
Welche Angaben brauche ich für den Bedarfsausweis?
Neben den Grunddaten brauchst du Informationen zur Gebäudegeometrie (Maße, Dachform), zur Bauteilqualität (Wände, Dach, Kellerdecke, Fenster) und zur Heizungstechnik. Baupläne sind hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich, da fehlende Werte über Baualtersklassen-Annahmen ergänzt werden können.
Was ist der Unterschied zwischen Wohnfläche und Gebäudenutzfläche?
Die Gebäudenutzfläche (AN) ist eine rechnerische Größe im Energieausweis, die alle beheizten Flächen umfasst. Sie ist 20 bis 35 % größer als die Wohnfläche. Du gibst deine Wohnfläche an, die Umrechnung passiert bei der Berechnung automatisch.
Wo finde ich das Baujahr meiner Heizungsanlage?
Am zuverlässigsten im Schornsteinfegerprotokoll (Feuerstättenbescheid), alternativ auf dem Typenschild direkt am Heizkessel oder in der Installationsrechnung.
Welche Angaben müssen in der Immobilienanzeige stehen?
Nach § 87 GEG sind fünf Pflichtangaben vorgeschrieben: Art des Ausweises, Endenergiebedarf/-verbrauch, wesentlicher Energieträger, Baujahr des Gebäudes und Energieeffizienzklasse. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 €.
Wie alt dürfen Verbrauchsdaten maximal sein?
Das Ende des jüngsten Abrechnungszeitraums darf höchstens 18 Monate in der Vergangenheit liegen. Die drei Jahre Verbrauchsdaten müssen zudem lückenlos zusammenhängen.
Brauche ich Fotos für den Energieausweis?
Ja. Seit dem GEG 2021 sind Gebäudefotos Pflicht. Sie dienen der Plausibilitätsprüfung nach § 102 GEG. Benötigt werden mindestens Fotos der Gebäudeaußenansicht, der Heizungsanlage, eines typischen Fensters und, wenn sichtbar, der Dämmung.
Kann ich den Energieausweis komplett online erstellen?
Ja. In Foren berichten Eigentümer, dass ein online erstellter Verbrauchsausweis auch von Banken für Finanzierungszwecke akzeptiert wird. Voraussetzung ist, dass die Angaben korrekt und vollständig sind und der Ausweis von einer qualifizierten Fachperson geprüft wurde.
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