GModG Energieausweis 2026: Pflichten, Fristen, Änderungen
Auf einen Blick
Was muss ich als Eigentümer seit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) 2026 beim Energieausweis beachten?
- Ein Energieausweis bleibt bei Verkauf, Neuvermietung oder Verpachtung Pflicht und ist spätestens bei der Besichtigung vorzulegen.
- Dein bisheriger Energieausweis gilt weiterhin zehn Jahre und wird nicht allein wegen der Umbenennung von GEG zu GModG ungültig.
- In jede gewerbliche Immobilienanzeige müssen fünf Pflichtangaben aus dem Energieausweis, einschließlich der Energieeffizienzklasse und des Endenergiekennwerts.
Rechtsgrundlage heute: Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, vormals GEG). Die Regeln zum Energieausweis sind gleich geblieben.
Mini-Check: Brauche ich einen? 3 Fragen, 20 Sekunden
Du brauchst keinen. Die Pflicht greift erst, wenn du verkaufst oder neu vermietest.
Dein vorhandener Ausweis reicht, solange er gültig ist. Das Datum steht oben rechts auf Seite 1.
Wahrscheinlich keine Pflicht. Für Baudenkmäler und sehr kleine Gebäude gilt eine Ausnahme. Unsicher? Frag uns kurz im Chat (unten rechts).
Beim Neubau oder großen Umbau gehört der Ausweis zur Bauplanung. Das klärt in der Regel dein Planer.
Kein Stress: Solange du nicht verkaufst oder vermietest, besteht keine Pflicht. Wenn es so weit ist, reicht der Ausweis zur ersten Besichtigung.
Für Gewerbegebäude gelten eigene Regeln. Sprich uns an, wir sagen dir, was du brauchst.
Ja, du brauchst einen. Für die meisten bestehenden Wohnhäuser reicht der Verbrauchsausweis: in rund 5 Minuten ausgefüllt, 59,90 €, als PDF in 1–2 Werktagen.
Jetzt startenWusstest du? Ein Energieausweis gilt zehn Jahre und immer für das ganze Gebäude, nicht nur für eine Wohnung. In 2 Minuten von Kasten zu Kasten ↓
Wusstest du? Ein Energieausweis gilt zehn Jahre und immer für das ganze Gebäude, nicht nur für eine Wohnung. In 2 Minuten von Kasten zu Kasten ↓
Markierungen: Pflicht Frist / Bußgeld Spartipp Begriff
Inhalt dieses Artikels · 16 Abschnitte
- Was ist das GModG?
- GEG oder GModG, warum heißen die Quellen unterschiedlich?
- Seit wann gilt das GModG für den Energieausweis?
- Muss ich wegen GModG einen neuen Energieausweis erstellen lassen?
- Wann brauchst du einen Energieausweis nach GModG?
- Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis: Was gilt 2026?
- Welche Daten brauchst du für den Verbrauchsausweis?
- Welche Angaben müssen in die Immobilienanzeige?
- Wer darf den Energieausweis nach GModG ausstellen?
- Ist ein Online-Energieausweis unter GModG zulässig?
- Was der Energieausweis nicht ist
- Was ändert sich ab 2027?
- Was droht bei fehlendem oder falschem Energieausweis?
- GEG oder GModG? Kurzglossar zur Orientierung
- Kurzfazit
- Häufige Fragen zum GModG Energieausweis
Kurz erklärt: GModG steht für Gebäudemodernisierungsgesetz und ist seit dem 29. Juli 2026 der neue Rechtsrahmen für Gebäudeenergie-Regeln in Deutschland. Der Energieausweis bleibt Pflicht bei Verkauf, Neuvermietung und Verpachtung. Bestehende gültige Ausweise gelten weiterhin 10 Jahre. Größere Änderungen an Berechnungsgrundlagen und Angaben kommen laut DIBt erst ab dem 1. Januar 2027.
Wenn du jetzt verkaufen oder neu vermieten möchtest, ist die Frage nicht: GEG oder GModG? Die Frage ist: Liegt ein gültiger Energieausweis vor, passt die Ausweisart zu deinem Gebäude, und hast du die Kennwerte für die Anzeige?
Dieser Artikel erklärt, was sich durch das GModG beim Energieausweis konkret ändert, was gleich bleibt und wann du handeln solltest.
→ Welcher Ausweis passt zu deinem Gebäude?
Was ist das GModG?
GModG steht für Gebäudemodernisierungsgesetz. Der vollständige Titel lautet „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden." Es wurde am 23. Juli 2026 beschlossen und am 28. Juli 2026 verkündet.
In der Praxis ist das GModG der umbenannte und reformierte Nachfolger des GEG (Gebäudeenergiegesetz). Es regelt weiterhin, welche energetischen Anforderungen für Gebäude gelten, wann ein Energieausweis nötig ist und welche Angaben er enthalten muss.
Für den Energieausweis sind besonders die §§ 79 bis 88 GModG relevant. Sie definieren Gültigkeit, Pflichtanlässe, Ausweisarten und Ausstellungsberechtigung.
GEG oder GModG, warum heißen die Quellen unterschiedlich?
Die Verwirrung ist nachvollziehbar. Viele offizielle Seiten, Suchbegriffe und sogar die URL des Gesetzestextes enthalten noch „GEG". Das liegt daran, dass die technische Infrastruktur und ältere Inhalte schrittweise angepasst werden. Inhaltlich ist das Gesetz aber seit dem 29. Juli 2026 als GModG in Kraft.
In diesem Artikel verwenden wir durchgehend GModG. Wenn du anderswo noch „GEG" liest, ist in den meisten Fällen dasselbe Gesetz gemeint. Für eine umfassende Übersicht der bisherigen GEG-Regeln findest du hier den GEG-Glossar zum Energieausweis.
Verkauf oder Vermietung: wann muss der Ausweis da sein?
Tipp eine Karte an.
1. In der Anzeige
Schon in der Immobilienanzeige gehören die Kennwerte aus dem Energieausweis hinein, darunter die Effizienzklasse.
2. Bei der Besichtigung
Spätestens bei der Besichtigung legst du den Ausweis vor, unaufgefordert, im Original oder als Kopie.
3. Nach Vertragsschluss
Nach dem Kauf- oder Mietvertrag übergibst du den Ausweis unverzüglich an Käufer oder neuen Mieter, im Original oder als Kopie.
Und wenn nicht?
Fehlen die Pflichtangaben in der Anzeige, ist das eine Ordnungswidrigkeit, das Bußgeld kann bis zu 10.000 € betragen. Verantwortlich ist, wer die Anzeige schaltet, also auch der Makler.
Rechtsgrundlage: GModG (vormals GEG). Wer selbst im Haus wohnt und nicht verkauft oder vermietet, braucht keinen Ausweis.
Seit wann gilt das GModG für den Energieausweis?
Die wichtigste Frage beim GModG Energieausweis betrifft Termine. Hier die Übersicht:
| Zeitpunkt | Was bedeutet das für den Energieausweis? |
|---|---|
| Bis 28.07.2026 | Rechtsrahmen: GEG |
| Seit 29.07.2026 | Name und Rechtsrahmen: GModG; viele Energieausweis-Regeln laufen zunächst weiter |
| Bis 31.12.2026 | DIBt: bestehende GEG-2024-Muster und Schema gelten weiter |
| Ab 01.01.2027 | Änderungen bei Angaben, Berechnungsgrundlagen und technische Anpassung des Registrierungssystems |
Diese Staffelung ist entscheidend. Die DIBt-Registrierstelle bestätigt, dass die bisherigen GEG-2024-Energieausweis-Muster und das Kontrollschema vorerst weiterlaufen. Änderungen an den Energieausweis-Angaben und Berechnungsgrundlagen treten erst zum 1. Januar 2027 in Kraft.
Für dich praktisch: Wenn du heute einen Energieausweis brauchst, gelten die bekannten Regeln. Du musst nicht auf 2027 warten.
Muss ich wegen GModG einen neuen Energieausweis erstellen lassen?
Nein, nicht allein wegen der Umbenennung. Ein Energieausweis gilt nach § 79 GModG grundsätzlich 10 Jahre. Die Namensänderung von GEG zu GModG macht deinen vorhandenen Ausweis nicht ungültig.
Ein neuer Ausweis wird nötig, wenn:
- der bestehende Ausweis abgelaufen ist
- du verkaufst, neu vermietest oder verpachtest und kein gültiger Ausweis vorliegt
- am Gebäude wesentliche Änderungen vorgenommen wurden, die nach § 80 Abs. 2 einen neuen Ausweis erfordern
Prüfe also zuerst das Ausstellungsdatum, die Gültigkeit und ob seitdem wesentliche Änderungen am Gebäude vorgenommen wurden. Mehr zur Gültigkeit des Energieausweises findest du im separaten Ratgeber.
Mini-Checkliste: Brauchst du jetzt einen neuen Ausweis?
- Ausstellungsdatum jünger als 10 Jahre?
- Gebäude seitdem wesentlich geändert (z. B. neue Heizung, Fassadendämmung)?
- Ausweis gilt für das richtige Gebäude?
- Verkauf, Neuvermietung oder Verpachtung geplant?
- Pflichtangaben für die Anzeige vorhanden?
Wenn du bei einem dieser Punkte unsicher bist, lohnt sich eine kurze Prüfung.
Klasse A+: ≤ 30 kWh je m² und Jahr (Endenergie), typisch für Passivhaus oder sehr guter Neubau.
Klasse A: 30–50 kWh je m² und Jahr (Endenergie), typisch für Neubau-Standard.
Klasse B: 50–75 kWh je m² und Jahr (Endenergie), typisch für guter Neubau oder gut sanierter Bestand.
Klasse C: 75–100 kWh je m² und Jahr (Endenergie), typisch für sanierter Bestand.
Klasse D: 100–130 kWh je m² und Jahr (Endenergie), typisch für teilsanierter Bestand.
Klasse E: 130–160 kWh je m² und Jahr (Endenergie), typisch für unsanierter Bestand der 80er/90er.
Klasse F: 160–200 kWh je m² und Jahr (Endenergie), typisch für älterer Bestand.
Klasse G: 200–250 kWh je m² und Jahr (Endenergie), typisch für unsaniertes Haus aus Vorkriegszeit oder 50ern.
Klasse H: > 250 kWh je m² und Jahr (Endenergie), typisch für sehr hoher Energiebedarf.
Die Klasse steht auf Seite 1 deines Ausweises und gehört bei Verkauf oder Vermietung in die Anzeige.
Deine Klasse herausfinden: Verbrauchsausweis erstellen →Wann brauchst du einen Energieausweis nach GModG?
Die Pflicht zum Energieausweis nach GModG besteht in diesen Fällen:
- Neubau: Nach Fertigstellung ist ein Bedarfsausweis erforderlich.
- Verkauf: Der Energieausweis muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden. Gibt es keine Besichtigung, muss er unverzüglich und spätestens auf Verlangen gezeigt werden.
- Neuvermietung: Bei neuer Vermietung, Verpachtung oder Leasing muss ein gültiger Ausweis vorliegen.
Das regelt § 80 GModG und es hat sich gegenüber dem alten GEG nicht geändert. Die Umbenennung auf GModG hebt die Energieausweis-Pflicht nicht auf. Auch die Verbraucherzentrale bestätigt, dass der Energieausweis bei Verkauf und Vermietung weiterhin Pflicht bleibt.
Für eine detailliertere Übersicht der Pflichten beim Verkauf gibt es den Ratgeber zur Energieausweis-Pflicht bei Verkauf.
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis: Was gilt 2026?
Der Energieausweis nach GModG kann als Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis ausgestellt werden. Beide haben unterschiedliche Grundlagen und Aussagekraft.
| Bedarfsausweis | Verbrauchsausweis | |
|---|---|---|
| Grundlage | Berechnung von Gebäudehülle, Technik, Standardnutzung | Tatsächlicher Verbrauch aus Abrechnungen, witterungsbereinigt |
| Stärke | Stärker gebäudebezogen, unabhängiger vom Bewohnerverhalten | Basiert auf realer Nutzung der letzten Abrechnungszeiträume |
| Einschränkung | Keine Heizkostengarantie | Stärker nutzungsgeprägt, beeinflusst durch Leerstand oder sparsame/verschwenderische Nutzung |
| Pflicht bei | Neubau; bestimmte ältere Wohngebäude (siehe unten) | Wenn ausreichend Verbrauchsdaten vorliegen und keine Bedarfspflicht besteht |
Eine gute Zusammenfassung: Bedarf zeigt eher das Gebäude. Verbrauch zeigt eher das Gebäude unter realer Nutzung der letzten Abrechnungszeiträume. Practitioners auf LinkedIn betonen, dass diese beiden Ausweisarten wissenschaftlich nicht austauschbar sind, auch wenn das Gesetz in vielen Fällen ein Wahlrecht einräumt.
Einen ausführlichen Vergleich findest du im Ratgeber Bedarfs- oder Verbrauchsausweis.
Sonderregel für ältere Wohngebäude
Bei Wohngebäuden mit 1 bis 4 Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist aktuell grundsätzlich ein Bedarfsausweis nötig. Es gibt aber eine wichtige Ausnahme: Wenn das Gebäude schon bei Fertigstellung den Standard der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllte oder später mindestens auf diesen Stand gebracht wurde, ist auch ein Verbrauchsausweis erlaubt.
Diese Ausnahme wird oft übersehen. Wer ein Haus nach 1977 energetisch modernisiert hat (z. B. Fenster, Dämmung), sollte prüfen, ob der Sanierungsstand ausreicht. Mehr dazu im Ratgeber zum Energieausweis für ältere Häuser.
Welche Daten brauchst du für den Verbrauchsausweis?
Die Datenanforderungen für den Verbrauchsausweis nach GModG sind klar definiert in § 82 GModG:
- 36 zusammenhängende Monate Verbrauchsdaten (Heizung und Warmwasser)
- Die jüngste Abrechnungsperiode muss enthalten sein
- Das Ende der jüngsten Periode darf höchstens 18 Monate zurückliegen
- Längere Leerstände müssen angemessen berücksichtigt werden
- Die Verbrauchswerte werden witterungsbereinigt, damit ein kalter oder milder Winter den Vergleich nicht verfälscht
Wichtig: Es müssen 36 zusammenhängende Monate sein, nicht drei Kalenderjahre. Abrechnungsperioden laufen bei vielen Gebäuden nicht von Januar bis Dezember.
Ein Beispiel: Abrechnungen von Januar 2023 bis Dezember 2025 funktionieren, wenn die letzte Periode aktuell genug ist. Zwei alte Abrechnungen von 2020 und 2021 ohne aktuelle Daten reichen dagegen nicht.
Falls du unsicher bist, welche Unterlagen du bereithalten solltest, hilft der Ratgeber zu benötigten Unterlagen.
Welche Angaben müssen in die Immobilienanzeige?
Wenn ein Energieausweis vorliegt, schreibt § 87 GModG fünf Pflichtangaben in gewerblichen Immobilienanzeigen vor:
- Art des Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)
- Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch in kWh/(m²·a)
- Wesentlicher Energieträger der Heizung (z. B. Gas, Öl, Fernwärme)
- Baujahr des Wohngebäudes
- Energieeffizienzklasse des Wohngebäudes (A+ bis H)
Die Verantwortung liegt bei der Person, die die Anzeige veröffentlicht, also bei dir als Eigentümer oder bei deinem Makler. Diese Pflichtangaben gelten unabhängig davon, ob die Anzeige online oder in einer Zeitung erscheint.
Einen ausführlichen Ratgeber zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen findest du hier.
Wer darf den Energieausweis nach GModG ausstellen?
Nur Personen mit bestimmten bautechnischen oder ingenieurwissenschaftlichen Qualifikationen und Zusatzwissen im energiesparenden Bauen dürfen Energieausweise ausstellen. Das regelt § 88 GModG.
Zusätzlich gelten diese Regeln:
- Datenverantwortung: Nach § 83 GModG muss der Aussteller die notwendigen Daten entweder selbst ermitteln oder vom Eigentümer bereitgestellte Daten sorgfältig prüfen. Bei Zweifeln an der Richtigkeit darf er die Daten nicht verwenden.
- Modernisierungsempfehlungen: Nach § 84 muss der Aussteller bei bestehenden Gebäuden entweder vor Ort besichtigen oder geeignete Bilder erhalten, die eine energetische Beurteilung ermöglichen. Der Ausweis enthält kurze Modernisierungsempfehlungen, wo möglich.
- Registriernummer: Jeder ausgestellte Energieausweis erhält nach § 98 eine offizielle Registriernummer vom DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik).
Practitioners auf Reddit äußern gelegentlich Skepsis gegenüber Online-Energieausweisen. Die Sorge: Laien geben Daten ein, niemand prüft sie wirklich. Ob ein Ausweis rechtssicher ist, hängt aber nicht vom Kanal ab, sondern davon, wer prüft und unterschreibt.
Ist ein Online-Energieausweis unter GModG zulässig?
Ja, wenn die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. „Online" beschreibt den Weg der Datenerfassung. Entscheidend ist, wer prüft, wer unterschreibt und ob die Daten belastbar sind.
Die Anforderungen im Überblick:
- Korrekte und vollständige Gebäudedaten
- Sorgfältige Prüfung durch den Aussteller (§ 83)
- Geeignete Bilder oder Vor-Ort-Besichtigung für die energetische Beurteilung (§ 84)
- Unterschrift durch eine nach § 88 berechtigte Person
- Offizielle Registriernummer
Bei EnergieausweisApp wird der Ausweis online vorbereitet und anschließend von einem ausstellungsberechtigten Dipl.-Ing. geprüft und unterschrieben. Der KI-Energieassistent hilft bei der Datenerfassung und Plausibilitätsprüfung, die fachliche Verantwortung liegt beim Menschen.
Was der Energieausweis nicht ist
Ein häufiges Missverständnis: Der Energieausweis ist keine Heizkostenprognose. Er dient nach § 79 GModG ausschließlich der Information über energetische Eigenschaften und dem überschlägigen Vergleich von Gebäuden.
Auf Reddit fragen Nutzer regelmäßig, warum die Werte im Energieausweis nicht zu ihren tatsächlichen Gasrechnungen passen. Die Antwort: Beim Verbrauchsausweis fließt vergangenes Nutzerverhalten ein, beim Bedarfsausweis wird rechnerisch unter standardisierten Annahmen bewertet. Ein sparsamer Haushalt verbraucht weniger als der Ausweis suggeriert, ein verschwenderischer mehr. Nachbarwärmeeffekte in Reihenhäusern, Leerstand und unterschiedliche Warmwasserbereitung verzerren das Bild zusätzlich.
Wenn du Käufer oder Mieter bist: Nutze den Energieausweis als Vergleichssignal und frage zusätzlich nach Heizkostenabrechnungen, Sanierungsstand und Warmwasserbereitung.
Was ändert sich ab 2027?
Die DIBt-Registrierstelle bestätigt: Änderungen an Energieausweis-Angaben und Berechnungsgrundlagen treten am 1. Januar 2027 in Kraft. Auch die technische Anpassung des Registrierungssystems ist für diesen Termin geplant.
Practitioner-Beiträge auf LinkedIn geben einen Ausblick auf das, was 2027 kommen soll: Änderungen bei der Bezugsfläche, maschinenlesbare Formate, erweiterte Pflichtangaben und möglicherweise ein veränderter Umgang mit Lebenszyklusemissionen. Experten warnen in den Kommentaren, dass alte und neue Ausweise dann schwerer vergleichbar sein könnten, weil sich allein durch die geänderte Bezugsfläche der spezifische Kennwert verschieben kann, ohne dass sich am Gebäude selbst etwas geändert hat.
Wenn du 2027 einen neuen Ausweis mit einem alten vergleichst, prüfe nicht nur die Klasse. Prüfe auch Rechtsstand, Ausweisart und Berechnungsgrundlage.
Stand dieses Artikels: September 2026. Bei gesetzlichen Übergängen lohnt sich ein kurzer Blick auf den aktuellen Rechtsstand.
Was droht bei fehlendem oder falschem Energieausweis?
Fehlende oder falsche Angaben können als Ordnungswidrigkeit behandelt werden. § 108 GModG definiert mehrere energieausweisbezogene Verstöße, darunter:
- Ausweis nicht vorlegen oder nicht rechtzeitig übergeben
- Pflichtangaben in Anzeigen fehlen oder sind falsch
- Ausweis ohne Berechtigung ausstellen
- Datenpflichten verletzen
Für viele dieser Verstöße liegt der Bußgeldrahmen bei bis zu 10.000 Euro.
Das ist kein Grund zur Panik. Es ist ein guter Grund, Ausweisart, Kennwert und Anzeigeangaben sauber zu prüfen, bevor das Inserat online geht. Mehr dazu im Ratgeber zu Bußgeldern ohne Energieausweis.
GEG oder GModG? Kurzglossar zur Orientierung
Weil die Begriffe gerade durcheinandergehen, hier eine schnelle Zuordnung:
- GEG: alter Name, weiterhin in vielen Quellen und Suchbegriffen zu finden
- GModG: neuer Name seit 29.07.2026, offizieller Rechtsrahmen
- Energieausweis: Dokument nach Teil 5 des Gesetzes, §§ 79 bis 88
- Bedarfsausweis: rechnerischer Ausweis auf Basis von Gebäudehülle und Technik
- Verbrauchsausweis: verbrauchsbasierter Ausweis auf Basis realer Abrechnungsdaten
Weitere Begriffe wie Endenergie, Primärenergie oder Gebäudenutzfläche erklärt das Energieausweis-Glossar.
Kurzfazit
GModG heißt nicht: alles neu. Für deinen Energieausweis heißt es vor allem: Rechtsstand prüfen, Ausweisart sauber wählen, Daten vollständig bereithalten und Pflichtangaben korrekt in die Anzeige übernehmen. Wenn du jetzt verkaufst oder neu vermietest, solltest du nicht auf die 2027-Änderungen warten, sondern prüfen, ob du heute einen gültigen Ausweis brauchst.
Der häufigste Fehler ist nicht die Namensänderung von GEG zu GModG. Der häufigste Fehler ist die falsche Ausweisart, lückenhafte Daten oder fehlende Pflichtangaben in der Immobilienanzeige.
Du kannst deinen Energieausweis direkt online vorbereiten, mit kostenloser Vorschau deines Kennwerts und deiner Effizienzklasse, bevor du zahlst. Geprüft und unterschrieben wird jeder Ausweis durch einen ausstellungsberechtigten Dipl.-Ing.
Kurz getestet: 3 Fragen
Häufige Fragen zum GModG Energieausweis
Was ist das GModG beim Energieausweis?
Das GModG ist das Gebäudemodernisierungsgesetz. Es ist seit dem 29. Juli 2026 der neue Rechtsrahmen für Gebäudeenergie-Regeln. Für den Energieausweis bleiben die Grundpflichten zunächst bestehen: Bei Verkauf, Neuvermietung oder Verpachtung brauchst du einen gültigen Ausweis, wenn noch keiner vorliegt.
Wird mein alter Energieausweis durch das GModG ungültig?
Nein, nicht allein wegen der Umbenennung. Ein Energieausweis gilt grundsätzlich 10 Jahre. Er kann seine Gültigkeit aber früher verlieren, wenn am Gebäude bestimmte wesentliche Änderungen vorgenommen wurden und dadurch ein neuer Ausweis erforderlich wird.
Brauche ich bei Vermietung nach GModG einen Energieausweis?
Ja. Bei Neuvermietung, Verpachtung oder Leasing muss ein Energieausweis vorliegen, wenn kein gültiger Ausweis existiert. Er muss Interessenten spätestens bei der Besichtigung gezeigt werden.
Was muss nach GModG in der Immobilienanzeige stehen?
Wenn ein Energieausweis vorliegt, muss die Anzeige fünf Angaben enthalten: Art des Ausweises, Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch, wesentlicher Heizenergieträger, Baujahr des Wohngebäudes und Energieeffizienzklasse.
Gilt beim Verbrauchsausweis noch die 36-Monate-Regel?
Ja, nach aktuellem Rechtsstand 2026. Für den Verbrauchsausweis brauchst du mindestens 36 zusammenhängende Monate Verbrauchsdaten. Die jüngste Abrechnungsperiode muss enthalten sein und ihr Ende darf höchstens 18 Monate zurückliegen.
Ist ein Online-Energieausweis nach GModG rechtssicher?
Ein Online-Energieausweis kann rechtssicher sein, wenn die Daten korrekt sind, ein nach § 88 berechtigter Aussteller prüft und unterschreibt und der Ausweis eine offizielle Registriernummer erhält. Entscheidend ist nicht „online oder vor Ort", sondern die fachliche Prüfung und korrekte Ausstellung.
Ist der Energieausweis eine genaue Heizkostenprognose?
Nein. Der Energieausweis dient dem überschlägigen Vergleich von Gebäuden. Ein Verbrauchsausweis hängt stärker von früherem Nutzerverhalten ab; ein Bedarfsausweis bewertet das Gebäude rechnerisch unter standardisierten Annahmen. Für konkrete Kostenerwartungen solltest du zusätzlich die tatsächlichen Heizkostenabrechnungen heranziehen.
Was ändert sich 2027 beim GModG Energieausweis?
Laut DIBt treten zum 1. Januar 2027 Änderungen bei den Energieausweis-Angaben und Berechnungsgrundlagen in Kraft. Auch das Registrierungssystem wird technisch angepasst. Bis dahin gelten die bisherigen GEG-2024-Muster und das bestehende Schema weiter.
Energieausweis in 5 Minuten online erstellen
GModG-konform, DIBt-registriert, als PDF in 1–2 Werktagen.
Verbrauchsausweis 59,90 €