JavaScript muss aktiviert werden, um die App zu verwenden. GEG 2024 Änderungen PDF: 2026 Update, Leitfaden & Glossar

GEG 2024 Änderungen PDF: 2026 Update, Leitfaden & Glossar

GEG 2024 Änderungen PDF: 2026 Update, Leitfaden & Glossar
Inhalt dieses Artikels · 7 Abschnitte
  1. Kurz und knapp
  2. Was ist das GEG? Ein kurzer Überblick
  3. Glossar: Die wichtigsten GEG-2024-Begriffe von A bis Z
  4. Wo findest du das GEG 2024 als PDF?
  5. Was bedeutet das GEG 2024 für deinen Energieausweis?
  6. Ausblick: GModG 2026 und EU-Gebäuderichtlinie
  7. FAQ: Häufige Fragen zum GEG 2024 und Energieausweis

Kurz und knapp

Das Gebäudeenergiegesetz wurde zum 01.01.2024 umfassend novelliert. Die wichtigsten GEG 2024 Änderungen betreffen die 65-%-Erneuerbare-Energien-Pflicht für neue Heizungen, die verpflichtende Berechnung nach DIN V 18599 und neue Pflichtangaben (CO₂-Emissionen) im Energieausweis. Für den Verbrauchsausweis hat sich inhaltlich nichts geändert. Dieser Glossar-Artikel erklärt alle relevanten Begriffe, verlinkt die offiziellen PDF-Quellen und ordnet ein, was das GEG 2024 konkret für deinen Energieausweis bedeutet.


Was ist das GEG? Ein kurzer Überblick

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist seit dem 01.11.2020 das zentrale Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Gebäude in Deutschland. Es löste drei ältere Gesetze ab: das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG).

Seitdem wurde das GEG zweimal novelliert:

  • GEG 2020: Ursprungsfassung, in Kraft seit 01.11.2020
  • GEG 2023: Erste Novelle mit Fokus auf Neubauanforderungen
  • GEG 2024: Zweite Novelle (oft als “Heizungsgesetz” bezeichnet), in Kraft seit 01.01.2024

Das Gesetz umfasst über 100 Paragraphen. Die Regeln zum Energieausweis finden sich in den §§ 79 bis 88 GEG. Viele Eigentümer suchen nach einer Zusammenfassung der GEG 2024 Änderungen als PDF, weil der Volltext schlicht schwer lesbar ist. Genau deshalb haben wir diesen Glossar erstellt.

Wenn du aktuell einen Energieausweis brauchst (etwa für Verkauf oder Neuvermietung), kannst du diesen unkompliziert online erstellen, mit kostenloser Vorschau deines Kennwerts, bevor du zahlst.


Glossar: Die wichtigsten GEG-2024-Begriffe von A bis Z

65-%-EE-Regel (65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht)

Die wohl meistdiskutierte Neuerung im GEG 2024. Wer eine neue Heizung einbaut, muss sicherstellen, dass mindestens 65 Prozent der bereitgestellten Wärme aus erneuerbaren Energien stammt.

Wichtig: Diese Pflicht gilt seit dem 01.01.2024 zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten. Für Bestandsgebäude und Baulücken greifen Übergangsfristen, die an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt sind. Und noch ein Hinweis vorweg: Das im Juli 2026 beschlossene GModG hebt diese Pflicht wieder auf (dazu mehr unter “GModG 2026”).

Ausstellungsberechtigung (§ 88 GEG)

§ 88 GEG regelt, wer einen Energieausweis ausstellen darf. Das GEG 2024 hat den Kreis erweitert: Neu hinzugekommen sind Personen, die eine Qualifikationsprüfung zur Energieberatung des BAFA erfolgreich abgeschlossen haben. Daneben bleiben Architekten, Ingenieure und entsprechend qualifizierte Handwerksmeister berechtigt.

Bei EnergieausweisApp wird jeder Ausweis von einem qualifizierten Dipl.-Ing. geprüft und unterschrieben, bevor er an dich geht.

Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis berechnet den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes auf Basis seiner baulichen Eigenschaften (Dämmung, Fenster, Heizungsanlage). Er ist unabhängig vom Nutzerverhalten.

Wann ist er Pflicht? Bei Neubauten immer (weil keine Verbrauchsdaten vorliegen). Bei Bestandsgebäuden nur, wenn alle drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:

  1. Das Gebäude hat 1 bis 4 Wohneinheiten
  2. Der Bauantrag wurde vor dem 01.11.1977 gestellt
  3. Das Gebäude wurde nicht auf das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 saniert

Sobald eine dieser Bedingungen nicht zutrifft (z. B. 5 oder mehr Wohneinheiten, oder nachträglich auf WSchVO-1977-Stand gedämmt), besteht Wahlfreiheit. Das wird oft falsch dargestellt, selbst in Fachportalen. Mehr dazu im Abschnitt “Wahlrecht” weiter unten.

Seit dem GEG 2024 muss die Berechnung nach DIN V 18599 erfolgen. Einen ausführlichen Beitrag dazu findest du im Artikel zum Bedarfsausweis nach DIN V 18599.

Bußgeldvorschriften (§ 108 GEG)

Verstöße gegen die Energieausweispflicht sind Ordnungswidrigkeiten. Das GEG sieht gestaffelte Bußgelder vor:

  • Bis 10.000 € für fehlende oder nicht vorgelegte Energieausweise
  • Bis 50.000 € für Verstöße gegen energetische Neubau- oder Nachrüstpflichten
  • Bis 5.000 € wenn Handwerksunternehmen nach einer Sanierung keine Unternehmererklärung ausstellen

In der Praxis liegen typische Erstverstoß-Bußgelder nach bisheriger Erfahrung bei 200 bis 3.000 €, im Wiederholungsfall deutlich höher. Praktiker auf Reddit berichten, dass die Höchstbeträge bisher wohl in keinem Fall ausgeschöpft wurden. Trotzdem: Das Risiko besteht, und bei einem aktiven Inserat ohne Pflichtangaben ist die Nachweislage für Behörden denkbar einfach.

CO₂-Emissionen im Energieausweis

Eine der konkreten Änderungen am Energieausweis selbst: Seit dem GEG 2024 müssen die Treibhausgasemissionen als äquivalente CO₂-Emissionen verpflichtend angegeben werden. Das gilt für beide Ausweisvarianten, also sowohl Verbrauchs- als auch Bedarfsausweis. Der Energieausweis wird dadurch aussagekräftiger, weil er nicht nur den Energieverbrauch, sondern auch die Klimawirkung abbildet.

DIN V 18599:2018-09

Seit dem 01.01.2024 ist die DIN V 18599 die alleinige Pflicht-Bilanzierungsnorm für die Erstellung von Energieausweisen und öffentlich-rechtlichen Nachweisen. Die früher alternativ zulässige Berechnung nach DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10/12 ist zum 31.12.2023 außer Kraft getreten.

Das betrifft vor allem Bedarfsausweise. Für Verbrauchsausweise ändert sich rechnerisch nichts, weil diese auf realen Verbrauchsdaten basieren. Wer mehr über den Unterschied zwischen den beiden Kennwerten erfahren möchte, findet eine verständliche Erklärung im Beitrag zu Endenergiebedarf vs. Primärenergiebedarf.

Effizienzklassen (A+ bis H)

Die Energieeffizienzklassen von A+ (sehr effizient) bis H (sehr hoher Verbrauch) wurden im GEG 2024 nicht verändert. Die Skala und die Schwellenwerte bleiben identisch. Einzig die kommende EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) wird voraussichtlich ein einheitliches europäisches System von A bis G einführen. Dazu gibt es einen eigenen Ratgeber: EU-Effizienzklassen A bis G im Vergleich.

Endenergiebedarf / Endenergieverbrauch

Der Endenergiekennwert ist die zentrale Zahl auf dem Energieausweis und eine der fünf Pflichtangaben in Immobilienanzeigen nach § 87 GEG. Beim Bedarfsausweis heißt er Endenergiebedarf (berechnet), beim Verbrauchsausweis Endenergieverbrauch (gemessen). Beide drücken aus, wie viel Energie das Gebäude pro Quadratmeter und Jahr benötigt.

Energieausweis-Pflicht (§ 80 GEG)

Ein Energieausweis ist Pflicht bei:

  • Neubau eines Gebäudes
  • Verkauf eines bestehenden Gebäudes
  • Neuvermietung oder Verpachtung
  • Wesentlicher Änderung/Erweiterung eines Gebäudes

Die Pflicht besteht unabhängig davon, ob es sich um ein Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus handelt. Vor dem 01.01.2024 ausgestellte Ausweise bleiben für ihre volle Laufzeit von zehn Jahren gültig. Weitere Details zu Pflichten und Kosten beim Verkauf findest du im Ratgeber Energieausweis beim Verkauf.

Gebäudenutzfläche (A_N)

Die Gebäudenutzfläche ist die Bezugsgröße für die Energiekennwerte im Ausweis. Sie wird nach DIN V 18599 berechnet und ist nicht identisch mit der Wohnfläche. Bei Wohngebäuden liegt die A_N oft 20 bis 30 % über der Wohnfläche, weil Treppenhäuser und andere beheizte Flächen eingerechnet werden. Eine genaue Erklärung, wie sich die Flächen unterscheiden, gibt es im Beitrag zur Gebäudenutzfläche vs. Wohnfläche.

GEG-Novelle 2024 (Zweite Novelle)

Mit der zweiten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes sind zum 01.01.2024 zahlreiche Neuregelungen in Kraft getreten. Die Änderungen betreffen vor allem:

  • Heizungsanlagen (65-%-EE-Regel)
  • Bilanzierungsnormen (DIN V 18599 als alleinige Pflicht)
  • Energieausweis (CO₂-Pflichtangabe, erweiterte Ausstellungsberechtigung)
  • Sorgfaltspflichten der Aussteller

Wer das vollständige Gesetz nachlesen möchte, findet den GEG-Volltext als PDF bei gesetze-im-internet.de.

GModG 2026 (Gebäudemodernisierungsgesetz)

Am 10.07.2026 hat der Bundestag das Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen, der Bundesrat hat ebenfalls zugestimmt. Die wichtigste Nachricht: Die 65-%-EE-Pflicht für Heizungen entfällt.

Was bleibt? Alle anderen Regelungen, also Energieausweis-Pflichten, Gebäudestandards, Dämmvorschriften und Berechnungsmethoden, werden 1:1 ins neue Gesetz übernommen. Wer im Netz liest, das “Heizungsgesetz sei abgeschafft”, sollte wissen: Der Energieausweis ist und bleibt Pflicht. Nur die Heizungsvorgaben ändern sich.

Modernisierungsempfehlungen (§ 84 GEG)

Jeder Energieausweis muss Empfehlungen zur energetischen Verbesserung des Gebäudes enthalten. Diese Pflicht bestand schon vor dem GEG 2024 und wurde nicht verändert. Es müssen mindestens zwei Maßnahmenvorschläge aufgeführt werden (z. B. Dämmung der Kellerdecke, Fenstertausch).

Pflichtangaben in Immobilienanzeigen (§ 87 GEG)

Jede Anzeige für Verkauf, Vermietung oder Verpachtung muss fünf Angaben aus dem Energieausweis enthalten:

  1. Art des Energieausweises (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis)
  2. Endenergiebedarf oder -verbrauch in kWh/(m²·a)
  3. Wesentlicher Energieträger für die Heizung
  4. Baujahr des Gebäudes
  5. Energieeffizienzklasse

Diese Regeln bestanden schon vor dem GEG 2024 und wurden in der Novelle nicht wesentlich verändert. Trotzdem tauchen in Foren wie r/Vermieten immer wieder Fragen auf, ob die Pflichtangaben noch gelten. Ja, sie gelten. Und fehlende Angaben können ein Bußgeld nach sich ziehen (siehe § 108 GEG oben). Einen praktischen Leitfaden dazu gibt es im Beitrag zu Pflichtangaben in Immobilienanzeigen.

Primärenergiebedarf

Der Primärenergiebedarf berücksichtigt nicht nur die Energie, die im Gebäude verbraucht wird, sondern auch die vorgelagerten Verluste bei Gewinnung, Umwandlung und Transport. Er wird mithilfe von Primärenergiefaktoren aus dem Endenergiebedarf errechnet. Die Faktoren wurden teilweise schon im GEG 2023 angepasst, im GEG 2024 aber nicht erneut geändert.

Registriernummer (dena)

Jeder ausgestellte Energieausweis erhält eine offizielle Registriernummer der Deutschen Energie-Agentur (dena). Sie ist Pflicht und dient der Nachverfolgbarkeit. Ohne Registriernummer ist ein Ausweis nicht rechtskonform.

Sorgfaltspflicht (Aussteller)

Das GEG 2024 hat die Sorgfaltspflichten für Aussteller von Verbrauchsausweisen präzisiert. Eine Vor-Ort-Begehung ist nicht zwingend erforderlich. Es reichen geeignete Fotos, die der Eigentümer zur Verfügung stellt, sofern daraus passende Modernisierungsempfehlungen abgeleitet werden können. Gleichzeitig gilt: Stellt der Eigentümer die Daten bereit, ist er für deren Richtigkeit verantwortlich.

Übergangsfristen

Die 65-%-EE-Regel tritt gestaffelt in Kraft:

  • Ab 01.01.2024: Neubauten in Neubaugebieten
  • Kommunen > 100.000 Einwohner: Frist gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung
  • Alle übrigen Kommunen: Spätere Frist, ebenfalls an die Wärmeplanung geknüpft

Mit dem GModG 2026 wird diese Staffelung hinfällig, weil die 65-%-Pflicht komplett entfällt.

Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten 36 zusammenhängenden Monate (§ 82 GEG). Die Verbrauchsdaten dürfen dabei nicht älter als 18 Monate sein. Abrechnungszeiträume müssen nicht zwingend mit dem Kalenderjahr übereinstimmen.

Für die Ausstellung verbrauchsbasierter Energieausweise hat sich mit dem GEG 2024 inhaltlich nichts geändert. Die Regeln zu Datenquellen, Klimabereinigung und Berechnungsmethode blieben unverändert. Das ist eine wichtige Klarstellung, weil in Diskussionsforen (etwa auf r/Finanzen oder r/Immobilieninvestments) regelmäßig Unsicherheit herrscht, ob bestehende Verbrauchsausweise durch die Novelle ungültig geworden seien. Sind sie nicht.

Du brauchst einen Verbrauchsausweis? Hier kannst du ihn online erstellen, in wenigen Minuten und mit kostenloser Vorschau deines Energiekennwerts.

Wahlrecht (Verbrauchs- vs. Bedarfsausweis)

Bei bestehenden Wohngebäuden gilt grundsätzlich Wahlfreiheit. Der Bedarfsausweis ist nur dann zwingend, wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind:

  1. 1 bis 4 Wohneinheiten
  2. Bauantrag vor dem 01.11.1977
  3. Gebäude erfüllt nicht das Anforderungsniveau der WSchVO 1977

Gebäude mit 5 oder mehr Wohneinheiten dürfen immer den Verbrauchsausweis wählen. Ebenso Gebäude, die nachträglich auf den Stand der Wärmeschutzverordnung 1977 gebracht wurden (z. B. durch Fassadendämmung oder Fenstertausch). Eine ausführliche Entscheidungshilfe gibt es im Beitrag zur Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis.

Wärmeplanung (kommunal)

Die kommunale Wärmeplanung ist der Fahrplan jeder Gemeinde für die künftige Wärmeversorgung (Fernwärme, Wärmepumpen, Wasserstoff usw.). Im GEG 2024 sind die Übergangsfristen für die 65-%-EE-Regel an den Abschluss dieser Planung geknüpft. Solange eine Kommune noch keinen Wärmeplan verabschiedet hat, gelten für Bestandsgebäude erweiterte Übergangsfristen.

Wärmeschutzverordnung 1977 (WSchVO 1977)

Die WSchVO 1977 ist der historische Referenzstandard für die Frage, ob ein älteres Gebäude den Bedarfsausweis benötigt. Wurde ein Gebäude mit Bauantrag vor dem 01.11.1977 nachträglich auf dieses Niveau gedämmt, steht dem Eigentümer der günstigere Verbrauchsausweis offen.


Wo findest du das GEG 2024 als PDF?

Viele Nutzer suchen gezielt nach “GEG 2024 Änderungen PDF”. Hier sind die wichtigsten offiziellen Quellen:

Die BBSR-Broschüre ist besonders empfehlenswert, weil sie die Änderungen verständlich für Laien aufbereitet. Das GEG-Infoportal der dena bietet darüber hinaus ein Nachschlagewerk mit Erklärungen zu einzelnen Paragraphen.


Was bedeutet das GEG 2024 für deinen Energieausweis?

Hier die Zusammenfassung, sortiert nach den beiden Ausweisarten:

Verbrauchsausweis: Für die Erstellung hat sich inhaltlich nichts geändert. Du brauchst weiterhin drei Jahre Verbrauchsdaten, die Klimabereinigung funktioniert wie bisher, und die Pflichtangaben in Anzeigen bleiben gleich. Neu ist lediglich, dass auf dem Ausweis die CO₂-Emissionen ausgewiesen werden müssen.

Bedarfsausweis: Hier gibt es zwei relevante Änderungen. Erstens wird ausschließlich nach DIN V 18599 gerechnet. Zweitens müssen auch hier die CO₂-Emissionen angegeben werden.

Gültigkeit: Alle Energieausweise sind zehn Jahre gültig. Vor dem 01.01.2024 ausgestellte Ausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum, auch wenn sie noch nach der alten DIN berechnet wurden.

Wahlrecht: Die Regeln, wann du einen Verbrauchs- und wann du einen Bedarfsausweis brauchst, haben sich nicht verändert (siehe Glossareintrag oben).

Einen Verbrauchsausweis zu erstellen ist unkompliziert. Du brauchst dafür Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre, ein paar Gebäudeangaben, und wenige Minuten Zeit. Einen Überblick dazu, welche Daten du bereithalten solltest, findest du im Artikel Welche Angaben werden für den Energieausweis benötigt?.


Ausblick: GModG 2026 und EU-Gebäuderichtlinie

Das GEG wird nicht das letzte Wort sein. Am 10.07.2026 hat der Bundestag das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen, dem auch der Bundesrat zugestimmt hat. Die zentrale Änderung: Die 65-%-EE-Pflicht für Heizungen entfällt.

Alle übrigen Regeln, also Energieausweis-Pflichten, Gebäudestandards, Dämmvorschriften und Berechnungsmethoden, wandern 1:1 ins neue Gesetz. Wer seinen Energieausweis heute erstellt, muss sich also keine Sorgen machen, dass dieser durch das GModG ungültig wird.

Parallel muss Deutschland die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD, Richtlinie 2024/1275) bis zum 29. Mai 2026 in nationales Recht umsetzen. Diese wird voraussichtlich einheitliche europäische Energieklassen von A bis G bringen. Wie sich das auf den deutschen Energieausweis auswirkt, ist im Beitrag zu den neuen EU-Effizienzklassen A bis G erklärt.


FAQ: Häufige Fragen zum GEG 2024 und Energieausweis

Ist mein alter Energieausweis nach EnEV oder GEG 2020 noch gültig?

Ja. Energieausweise sind generell zehn Jahre gültig, unabhängig davon, nach welcher Rechtsgrundlage sie erstellt wurden. Ein 2019 nach EnEV ausgestellter Ausweis gilt bis 2029. Ein neuer Ausweis wird erst nötig, wenn der alte abläuft oder wenn du verkaufst, vermietest oder verpachtest und kein gültiger Ausweis vorliegt.

Brauche ich wegen des GEG 2024 einen neuen Energieausweis?

Nicht automatisch. Solange dein bestehender Ausweis noch gültig ist, musst du keinen neuen erstellen. Erst wenn er abläuft oder ein Pflichtanlass eintritt (Verkauf, Neuvermietung), wird ein aktueller Ausweis nach den neuen Regeln fällig.

Was passiert bei fehlendem Energieausweis? Wie hoch ist das Bußgeld?

Verstöße gegen die Energieausweispflicht können mit Bußgeldern von bis zu 10.000 € geahndet werden (§ 108 GEG). In der Praxis bewegen sich Erstverstoß-Bußgelder erfahrungsgemäß im Bereich von 200 bis 3.000 €. Das Risiko steigt, wenn ein Inserat ohne die fünf Pflichtangaben nach § 87 GEG veröffentlicht wird, weil der Verstoß dann leicht nachweisbar ist.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis: Wann habe ich ein Wahlrecht?

Bei bestehenden Wohngebäuden hast du grundsätzlich Wahlfreiheit. Der Bedarfsausweis ist nur Pflicht, wenn drei Bedingungen gleichzeitig zutreffen: 1 bis 4 Wohneinheiten, Bauantrag vor dem 01.11.1977, und das Gebäude wurde nicht auf den Stand der WSchVO 1977 saniert. In allen anderen Fällen, also bei 5+ Wohneinheiten oder bei nachträglicher Dämmung auf WSchVO-1977-Niveau, darfst du den Verbrauchsausweis wählen.

Gilt das GEG 2024 noch oder wurde es abgeschafft?

Das GEG 2024 gilt weiterhin. Das im Juli 2026 beschlossene GModG löst es ab, übernimmt aber nahezu alle Regelungen zum Energieausweis unverändert. Lediglich die 65-%-EE-Pflicht für Heizungen entfällt. Wer behauptet, das “Heizungsgesetz” sei abgeschafft und damit der Energieausweis überflüssig, liegt falsch. Die Ausweispflicht besteht fort.

Wo finde ich die GEG 2024 Änderungen als PDF?

Den Volltext gibt es als PDF bei gesetze-im-internet.de. Eine verständlichere Zusammenfassung bietet die BBSR-Broschüre für Eigentümer. Und dieser Glossar-Artikel erklärt alle wichtigen Begriffe mit Fokus auf den Energieausweis.


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