Energieausweis Bedarfs Oder Verbrauchsausweis? 2026
Auf einen Blick
Welchen Energieausweis benötige ich für mein Gebäude, den Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?
- Der Bedarfsausweis ist Pflicht für Gebäude mit 1 bis 4 Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die nicht auf den Standard der Wärmeschutzverordnung von 1977 saniert wurden.
- Bei Gebäuden mit fünf oder mehr Wohneinheiten hast du immer Wahlfreiheit, auch bei Altbauten, ganz unabhängig vom Baujahr.
- Beide Ausweistypen sind zehn Jahre gültig, doch beim Verbrauchsausweis liegst du mit den Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre meist näher an der Realität als bei der theoretischen Rechnung des Bedarfsausweises.
Rechtsgrundlage heute: Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, vormals GEG). Die Regeln zum Energieausweis sind gleich geblieben.
Mini-Check: Brauche ich einen? 3 Fragen, 20 Sekunden
Du brauchst keinen. Die Pflicht greift erst, wenn du verkaufst oder neu vermietest.
Dein vorhandener Ausweis reicht, solange er gültig ist. Das Datum steht oben rechts auf Seite 1.
Wahrscheinlich keine Pflicht. Für Baudenkmäler und sehr kleine Gebäude gilt eine Ausnahme. Unsicher? Frag uns kurz im Chat (unten rechts).
Beim Neubau oder großen Umbau gehört der Ausweis zur Bauplanung. Das klärt in der Regel dein Planer.
Kein Stress: Solange du nicht verkaufst oder vermietest, besteht keine Pflicht. Wenn es so weit ist, reicht der Ausweis zur ersten Besichtigung.
Für Gewerbegebäude gelten eigene Regeln. Sprich uns an, wir sagen dir, was du brauchst.
Ja, du brauchst einen. Für die meisten bestehenden Wohnhäuser reicht der Verbrauchsausweis: in rund 5 Minuten ausgefüllt, 59,90 €, als PDF in 1–2 Werktagen.
Jetzt startenWusstest du? Ein Energieausweis gilt zehn Jahre und immer für das ganze Gebäude, nicht nur für eine Wohnung. In 2 Minuten von Kasten zu Kasten ↓
Wusstest du? Ein Energieausweis gilt zehn Jahre und immer für das ganze Gebäude, nicht nur für eine Wohnung. In 2 Minuten von Kasten zu Kasten ↓
Markierungen: Pflicht Frist / Bußgeld Spartipp Begriff
Inhalt dieses Artikels · 9 Abschnitte
- Kurz zusammengefasst
- Was ist ein Verbrauchsausweis?
- Was ist ein Bedarfsausweis?
- Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick
- Wann darfst du wählen, und wann ist der Bedarfsausweis Pflicht?
- Was ändert sich durch das GModG? (Ausblick 2027)
- Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
- Welcher Ausweis passt in deiner Situation?
- Häufige Fragen
Wer eine Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten will, braucht einen gültigen Energieausweis. Es gibt zwei Varianten: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Welchen du brauchst, hängt von Baujahr, Wohneinheiten und Sanierungsstand deines Gebäudes ab. Hier erfährst du die genauen Unterschiede, die gesetzlichen Regeln nach GEG § 80 und wann du frei wählen darfst.
Kurz zusammengefasst
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Heizenergieverbrauch der letzten drei Jahre und ist günstiger. Der Bedarfsausweis berechnet den theoretischen Energiebedarf anhand der Gebäudesubstanz und ist nutzerunabhängig. Bei Gebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten und einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist der Bedarfsausweis Pflicht, es sei denn, das Gebäude wurde auf den Standard der Wärmeschutzverordnung 1977 saniert. In allen anderen Fällen darfst du frei wählen.
Was ist ein Verbrauchsausweis?
Der Verbrauchsausweis (auch Energieverbrauchsausweis, geregelt in GEG § 82) bewertet dein Gebäude anhand des tatsächlichen Heizenergieverbrauchs. Grundlage sind die gemessenen Verbrauchsdaten für Heizung und Warmwasser über mindestens 36 zusammenhängende Monate. Die Daten dürfen dabei nicht älter als 18 Monate sein, und der Abrechnungszeitraum muss nicht zwingend dem Kalenderjahr entsprechen.
Damit die Werte trotz unterschiedlich milder oder harter Winter vergleichbar sind, werden sie witterungsbereinigt. Dafür kommen die sogenannten Klimafaktoren des Deutschen Wetterdienstes (DWD) zum Einsatz. Diese Korrektur sorgt dafür, dass ein besonders kalter Winter den Kennwert nicht künstlich verschlechtert und ein milder Winter ihn nicht schönrechnet.
Zwei Pauschalzuschläge kommen hinzu, wenn bestimmte Verbräuche nicht separat erfasst werden:
- Dezentrales Warmwasser (z. B. Durchlauferhitzer): +20 kWh/(m²·a)
- Kühlung: +6 kWh/(m²·a)
Vorteile: Der Verbrauchsausweis ist schneller erstellt, erfordert weniger Eingaben und ist deutlich günstiger als ein Bedarfsausweis.
Nachteil: Das Ergebnis spiegelt das Heizverhalten der bisherigen Bewohner wider. Wohnte dort jemand, der kaum geheizt hat, fällt der Kennwert niedrig aus. Stand das Gebäude längere Zeit leer, fehlen verwertbare Daten oder die Werte sind verzerrt. Ein TrustedShops-Rezensent merkte an, dass der Verbrauchsausweis das Nutzerverhalten gar nicht parametrisiert: Gasverbrauch wird übernommen, ohne Anpassung an Bewohnerzahl, Warmwassermenge oder Gaskochen. Das ist ein echtes Manko, über das du dir im Klaren sein solltest.
Du möchtest deinen Verbrauchsausweis direkt online erstellen? Mit der kostenlosen Vorschau siehst du deinen Kennwert und deine Effizienzklasse, bevor du zahlst.
Welche Verbrauchsdaten du konkret brauchst und wo du sie findest, erklärt der Ratgeber Heizkostenabrechnung: Daten sammeln für den Verbrauchsausweis.
Verbrauchs- oder Bedarfsausweis? 3 Fragen
Du hast die Wahl. Der Verbrauchsausweis ist für dein Haus zulässig: in rund 5 Minuten ausgefüllt, 59,90 €, als PDF in 1–2 Werktagen.
Verbrauchsausweis startenBis zum 31.12.2026 ist hier ein Bedarfsausweis vorgeschrieben. Ab dem 1. Januar 2027 gilt auch für dein Haus die freie Wahl. Unsicher, was jetzt sinnvoll ist? Frag uns kurz im Chat (unten rechts).
Das lässt sich klären. Das Datum des Bauantrags steht meist in den Bauunterlagen, das Baujahr oft auch im Kaufvertrag. Frag uns im Chat (unten rechts), wir finden es gemeinsam heraus.
Kurzregel: Bauantrag ab dem 1. November 1977 oder 5 und mehr Wohnungen: freie Wahl. Nur bei bis zu 4 Wohnungen, Bauantrag davor und ohne Dämmung auf dem Stand von 1977 ist bis Ende 2026 der Bedarfsausweis Pflicht. Ab 2027 gilt für alle Wohngebäude die freie Wahl. Rechtsgrundlage: GModG (vormals GEG).
Was ist ein Bedarfsausweis?
Der Bedarfsausweis (Energiebedarfsausweis, GEG § 81) berechnet den theoretischen Energiebedarf deines Gebäudes. Grundlage sind die Bausubstanz (Dämmung, Fenster, Dach, Kellerdecke) und die Anlagentechnik (Heizung, Lüftung, Warmwasserbereitung). Das Ergebnis ist nutzerunabhängig, also nicht davon beeinflusst, ob die Vorbesitzer viel oder wenig geheizt haben.
Seit dem 1. Januar 2024 ist die Berechnung ausschließlich nach DIN V 18599 zulässig. Die zuvor erlaubte Alternative über DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10/12 ist entfallen. Die DIN V 18599 bilanziert ganzheitlich: Heizung, Kühlung, Lüftung, Warmwasser und bei Nichtwohngebäuden auch Beleuchtung werden unter standardisierten Nutzungsbedingungen erfasst. Was die DIN-V-18599-Pflicht konkret für dich bedeutet, erklärt der Artikel Bedarfsausweis nach DIN V 18599.
Vorteile: Der Bedarfsausweis ermöglicht einen objektiven Gebäudevergleich, zeigt energetische Schwachstellen auf und ist bei vielen Förderprogrammen Voraussetzung.
Nachteil: Er ist aufwendiger und teurer als der Verbrauchsausweis. Und: Der berechnete Bedarf kann erheblich vom tatsächlichen Verbrauch abweichen. Eine vom BMVBS beauftragte Studie ergab, dass nur 29 % der untersuchten Bedarfsausweise den Energiebedarf innerhalb der zulässigen Toleranz abbildeten. Beim Verbrauchsausweis waren es 66 %, also mehr als doppelt so viele. Die durchschnittliche Abweichung zwischen berechnetem Endenergiebedarf und realem Verbrauch lag bei 20,8 %. Das klingt paradox: Der theoretisch „objektivere" Ausweis liefert in der Praxis weniger reproduzierbare Ergebnisse.
Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick
| Kriterium | Verbrauchsausweis | Bedarfsausweis |
|---|---|---|
| Datenbasis | Tatsächlicher Heizenergieverbrauch (36 Monate) | Berechnung anhand Bausubstanz und Anlagentechnik |
| Berechnungsmethode | Witterungsbereinigte Verbrauchswerte | DIN V 18599 (seit 1.1.2024 alleiniger Standard) |
| Benötigte Unterlagen | Heizkostenabrechnungen, Energieträger, Gebäudedaten | Baupläne, Baubeschreibung, Heizungstyp, Dämmwerte, Fenster |
| Nutzerabhängigkeit | Ja, spiegelt Heizverhalten der Bewohner | Nein, standardisierte Nutzungsbedingungen |
| Aussagekraft | Realitätsnah, aber verhaltensabhängig | Gebäudebezogen, aber Abweichung zum realen Verbrauch möglich |
| Kosten | Deutlich günstiger | Aufwendiger, daher teurer |
| Erstellungsdauer | Schneller (weniger Eingaben) | Länger (mehr Gebäudedaten nötig) |
| Wann Pflicht? | Nie allein vorgeschrieben | Bei Neubau und bestimmten Altbauten (siehe unten) |
| Gültigkeit | 10 Jahre | 10 Jahre |
Beide Ausweistypen verwenden dieselbe Effizienzklassen-Skala von A+ bis H, aber die zugrunde liegenden Kennwerte können für dasselbe Gebäude unterschiedlich ausfallen, weil die Datenbasis verschieden ist. Eine ausführliche Erklärung der Effizienzklassen A+ bis H findest du im verlinkten Ratgeber.
Klasse A+: ≤ 30 kWh je m² und Jahr (Endenergie), typisch für Passivhaus oder sehr guter Neubau.
Klasse A: 30–50 kWh je m² und Jahr (Endenergie), typisch für Neubau-Standard.
Klasse B: 50–75 kWh je m² und Jahr (Endenergie), typisch für guter Neubau oder gut sanierter Bestand.
Klasse C: 75–100 kWh je m² und Jahr (Endenergie), typisch für sanierter Bestand.
Klasse D: 100–130 kWh je m² und Jahr (Endenergie), typisch für teilsanierter Bestand.
Klasse E: 130–160 kWh je m² und Jahr (Endenergie), typisch für unsanierter Bestand der 80er/90er.
Klasse F: 160–200 kWh je m² und Jahr (Endenergie), typisch für älterer Bestand.
Klasse G: 200–250 kWh je m² und Jahr (Endenergie), typisch für unsaniertes Haus aus Vorkriegszeit oder 50ern.
Klasse H: > 250 kWh je m² und Jahr (Endenergie), typisch für sehr hoher Energiebedarf.
Die Klasse steht auf Seite 1 deines Ausweises und gehört bei Verkauf oder Vermietung in die Anzeige.
Deine Klasse herausfinden: Verbrauchsausweis erstellen →Wann darfst du wählen, und wann ist der Bedarfsausweis Pflicht?
Das ist die zentrale Frage, und viele Ratgeber im Netz beantworten sie verkürzt. Die vollständige Regel steht in GEG § 80 Abs. 3:
Gebäude mit fünf oder mehr Wohneinheiten
Hier gilt immer Wahlfreiheit. Du kannst dich für einen Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis entscheiden, egal wie alt das Gebäude ist. Mehr dazu im Artikel Mehrfamilienhäuser und Verbrauchsausweis.
Gebäude mit 1 bis 4 Wohneinheiten, Bauantrag ab dem 1.11.1977
Auch hier: Wahlfreiheit. Beide Ausweisarten sind zulässig.
Gebäude mit 1 bis 4 Wohneinheiten, Bauantrag vor dem 1.11.1977
Jetzt wird es differenziert:
- Gebäude erfüllt NICHT den Standard der Wärmeschutzverordnung (WSchVo) von 1977: Bedarfsausweis ist Pflicht. Ein Verbrauchsausweis genügt hier nicht.
- Gebäude wurde bei Errichtung oder durch spätere Sanierung auf WSchVo-1977-Niveau gebracht: Wahlfreiheit. Du darfst auch einen Verbrauchsausweis wählen.
Neubau
Beim Neubau ist der Bedarfsausweis immer Pflicht, weil schlicht keine Verbrauchsdaten existieren.
Ein häufig übersehenes Detail: Bauantrag ist nicht gleich Baujahr
Erfahrene Energieberater betonen diesen Punkt: Maßgeblich für die Pflichtfrage ist das Datum des Bauantrags, nicht das Baujahr oder die Fertigstellung. Ein Haus, das 1978 fertiggestellt wurde, kann trotzdem unter die Bedarfsausweispflicht fallen, wenn der Bauantrag vor dem 1. November 1977 eingereicht wurde. Und umgekehrt. Den Bauantrag findest du in der Baugenehmigung oder beim zuständigen Bauamt.
Die vollständigen Regeln zur Wahlfreiheit mit allen Ausnahmen erklärt der Artikel Verbrauchsausweis: Wahlfreiheit, Regeln und Ausnahmen.
Was ändert sich durch das GModG? (Ausblick 2027)
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde am 23. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet und ersetzt das bisherige GEG 2024. Der energieausweisbezogene Teil (neue Vorlagen, neue Pflichtangaben, neue Berechnungsbasis) tritt voraussichtlich Anfang 2027 in Kraft.
Die wichtigste Änderung beim Energieausweis (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis): Die bisherige Bedarfsausweispflicht für kleine Altbauten mit Bauantrag vor 1977 und weniger als fünf Wohneinheiten entfällt. Künftig darf jedes Wohngebäude frei zwischen beiden Ausweistypen wählen.
Allerdings kommt eine neue Hürde hinzu: Wer dann einen Verbrauchsausweis erstellen lassen will, muss 24 Monate Verbrauchsdaten liefern, und zwar monatlich aufgeschlüsselt und nach Energieträger getrennt. Das ist deutlich detaillierter als die bisherige Anforderung von 36 Monaten auf Jahresbasis.
Praktische Empfehlung: Wer jetzt einen Verbrauchsausweis braucht, kann ihn nach geltendem Recht (36 Monate Jahresabrechnungen) erstellen lassen und hat dann 10 Jahre Ruhe, unabhängig von der Reform.
Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
Sobald du eine Immobilie in kommerziellen Medien inserierst und ein Energieausweis vorliegt, müssen nach GEG § 87 bestimmte Angaben in der Anzeige stehen:
- Art des Ausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)
- Endenergie-Kennwert
- Wesentlicher Energieträger der Heizung
- Baujahr des Gebäudes
- Energieeffizienzklasse (bei Wohngebäuden)
Das gilt für Verkauf, Vermietung und Verpachtung. Welche Angaben genau wohin gehören, erklärt der Ratgeber Pflichtangaben in Immobilienanzeigen nach GEG.
Verstöße sind kein Kavaliersdelikt: Nach GEG § 108 drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro, sowohl für fehlende Energieausweise als auch für fehlende Pflichtangaben in Anzeigen. In der Praxis liegen Erststrafen laut Berichten meist zwischen 200 und 3.000 Euro, bei Wiederholung deutlich höher.
Welcher Ausweis passt in deiner Situation?
Diese Entscheidungshilfe bringt es auf den Punkt:
Neubau? Bedarfsausweis (Pflicht).
Altbau, Bauantrag vor 1.11.1977, 1 bis 4 Wohneinheiten, nicht auf WSchVo-1977-Standard saniert? Bedarfsausweis (Pflicht).
Altbau, Bauantrag vor 1.11.1977, 1 bis 4 Wohneinheiten, aber WSchVo-1977-Standard erreicht? Beide möglich. Der Verbrauchsausweis ist schneller und günstiger.
Bauantrag ab 1.11.1977 oder 5+ Wohneinheiten? Beide möglich.
Förderantrag oder Sanierungsplanung geplant? Bedarfsausweis empfehlenswert, weil er Schwachstellen aufzeigt und oft Voraussetzung für Fördermittel ist.
Schnelle Pflichterfüllung bei Vermietung oder Verkauf (sofern zulässig)? Verbrauchsausweis reicht in den meisten Fällen. In einem Finanztip-Forum berichtete ein Nutzer, dass ein online bestellter Verbrauchsausweis für die Refinanzierung völlig ausreichte und die Bank ihn ohne Rückfragen akzeptierte.
In Vermieter-Foren ist häufig zu lesen, dass für einen Bedarfsausweis online deutlich mehr Gebäudedaten einzugeben sind. Ohne genaue Kenntnis der Bausubstanz oder eine Baubeschreibung wird es schwieriger. Das ist ein Grund, warum der Verbrauchsausweis dort beliebt ist, wo er rechtlich zulässig ist.
Du kannst deinen Energieausweis direkt online erstellen, mit kostenloser Vorschau deines Kennwerts und deiner Effizienzklasse, bevor du zahlst. Jeder Ausweis wird von einem Dipl.-Ing. geprüft und unterschrieben. Mehr zur Prüfung durch unseren Dipl.-Ing.
Kurz getestet: 3 Fragen
Häufige Fragen
Kann ich für dasselbe Gebäude beide Ausweisarten bekommen?
Ja. Da Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis auf unterschiedlichen Datengrundlagen basieren, können die Kennwerte und sogar die Effizienzklassen voneinander abweichen. Das ist kein Fehler, sondern liegt in der Methodik begründet. Für die Anzeigenpflicht reicht ein gültiger Ausweis.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Beide Ausweistypen sind 10 Jahre gültig, unabhängig davon, ob es ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis ist. Nach Ablauf oder nach einer umfassenden Sanierung brauchst du einen neuen.
Welche Daten brauche ich für den Verbrauchsausweis?
Du benötigst Heiz- und Warmwasserverbrauchsdaten über mindestens 36 zusammenhängende Monate. Die Daten dürfen nicht älter als 18 Monate sein. Welche Angaben du genau brauchst, zeigt der Ratgeber Welche Angaben werden benötigt?
Was kostet ein Energieausweis?
Der Verbrauchsausweis ist deutlich günstiger als der Bedarfsausweis, weil weniger Daten erhoben und verarbeitet werden müssen. Die aktuellen Preise findest du auf der Preisseite.
Was passiert, wenn ich keinen Energieausweis habe?
Bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung ohne gültigen Energieausweis droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro nach GEG § 108.
Muss der Energieausweis in die Immobilienanzeige?
Ja. Nach GEG § 87 müssen Art des Ausweises, Endenergie-Kennwert, Energieträger, Baujahr und Effizienzklasse in jeder kommerziellen Immobilienanzeige stehen.
Kann ich den Energieausweis online erstellen lassen?
Ja, sofern der Aussteller nach GEG § 88 ausstellungsberechtigt ist. Bei EnergieausweisApp wird jeder Ausweis von einem qualifizierten Dipl.-Ing. geprüft und unterschrieben, GEG-2024-konform und 10 Jahre gültig.
Wie unterscheiden sich Endenergiebedarf und Primärenergiebedarf?
Beide Werte stehen im Energieausweis, haben aber unterschiedliche Bedeutung. Der Unterschied ist im Artikel Endenergiebedarf vs. Primärenergiebedarf erklärt.
Energieausweis in 5 Minuten online erstellen
GModG-konform, DIBt-registriert, als PDF in 1–2 Werktagen.
Verbrauchsausweis 59,90 €