Was benötige ich für einen Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?
Auf einen Blick
Was benötige ich für einen Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?
- Beide sind Energieausweise nach GModG (früher GEG) und grundsätzlich 10 Jahre gültig.
- Der Unterschied liegt in der Datenbasis: Der Verbrauchsausweis spiegelt das Nutzungsverhalten wider, der Bedarfsausweis die technische Gebäudequalität.
- Ein Energieberater auf LinkedIn bringt es auf den Punkt: Der Verbrauchsausweis zeigt, wie Bewohner heizen, lüften und duschen, während der Bedarfsausweis die Gebäudesubstanz bewertet.
Rechtsgrundlage heute: Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, vormals GEG). Die Regeln zum Energieausweis sind gleich geblieben.
Mini-Check: Brauche ich einen? 3 Fragen, 20 Sekunden
Du brauchst keinen. Die Pflicht greift erst, wenn du verkaufst oder neu vermietest.
Dein vorhandener Ausweis reicht, solange er gültig ist. Das Datum steht oben rechts auf Seite 1.
Wahrscheinlich keine Pflicht. Für Baudenkmäler und sehr kleine Gebäude gilt eine Ausnahme. Unsicher? Frag uns kurz im Chat (unten rechts).
Beim Neubau oder großen Umbau gehört der Ausweis zur Bauplanung. Das klärt in der Regel dein Planer.
Kein Stress: Solange du nicht verkaufst oder vermietest, besteht keine Pflicht. Wenn es so weit ist, reicht der Ausweis zur ersten Besichtigung.
Für Gewerbegebäude gelten eigene Regeln. Sprich uns an, wir sagen dir, was du brauchst.
Ja, du brauchst einen. Für die meisten bestehenden Wohnhäuser reicht der Verbrauchsausweis: in rund 5 Minuten ausgefüllt, 59,90 €, als PDF in 1–2 Werktagen.
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Markierungen: Pflicht Frist / Bußgeld Spartipp Begriff
Inhalt dieses Artikels · 10 Abschnitte
- Kurz erklärt: Unterschied zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis
- Welche Unterlagen brauchst du immer?
- Was benötige ich für einen Verbrauchsausweis?
- Was benötige ich für einen Bedarfsausweis?
- Welchen Ausweis brauchst du? Schnelle Entscheidung
- Eigentumswohnung vermieten: Was brauchst du?
- So geht es schnell online
- Diese 7 Dinge bremsen die Ausstellung
- Gut zu wissen: Registriernummer und Bankfinanzierung
- Häufige Fragen
Kurz zusammengefasst: Für einen Verbrauchsausweis brauchst du die Heiz- und Warmwasserverbräuche des gesamten Gebäudes aus 36 zusammenhängenden Monaten. Für einen Bedarfsausweis brauchst du stattdessen technische Gebäudedaten wie Baujahr, Flächen, Dämmung, Fenster und Heizungsanlage. Welche Ausweisart erlaubt ist, hängt von Baujahr, Wohneinheiten und Sanierungsstand ab. Beide Varianten lassen sich bei geeignetem Gebäude vollständig online erstellen.
Für einen Verbrauchsausweis brauchst du vor allem die Heiz- und Warmwasserverbräuche des gesamten Gebäudes aus mindestens 36 zusammenhängenden Monaten; die jüngste Abrechnung darf höchstens 18 Monate zurückliegen (GEG §82). Für einen Bedarfsausweis brauchst du technische Gebäudedaten: Baujahr, Wohn- und Nutzfläche, Gebäudeform, Bauteile, Dämmung, Fenster, Dach, Keller und Heizungsanlage. Welche Ausweisart möglich ist, hängt von Baujahr, Anzahl der Wohneinheiten, Sanierungsstand und den verfügbaren Verbrauchsdaten ab.
Wenn dein Gebäude für einen Verbrauchsausweis geeignet ist, geht die Erstellung oft besonders schnell. Bei EnergieausweisApp siehst du eine kostenlose Vorschau von Kennwert und Effizienzklasse, bevor du zahlst.
Kurz erklärt: Unterschied zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis
Beide sind Energieausweise nach GModG (früher GEG) und grundsätzlich 10 Jahre gültig. Der Unterschied liegt in der Datenbasis:
- Verbrauchsausweis: Basiert auf den tatsächlich erfassten Heiz- und Warmwasserverbräuchen des Gebäudes. Die Werte werden witterungsbereinigt, damit verschiedene Abrechnungszeiträume und Standorte vergleichbar werden.
- Bedarfsausweis: Wird rechnerisch aus der Gebäudesubstanz und der Anlagentechnik ermittelt, unabhängig davon, wie die bisherigen Bewohner geheizt haben.
Der Verbrauchsausweis spiegelt das Nutzungsverhalten wider, der Bedarfsausweis die technische Gebäudequalität. Ein Energieberater auf LinkedIn bringt es auf den Punkt: Der Verbrauchsausweis zeigt, wie Bewohner heizen, lüften und duschen, während der Bedarfsausweis die Gebäudesubstanz bewertet. Beide sind rechtlich zulässige Energieausweise, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wenn du unsicher bist, welche Variante für dein Gebäude gilt, hilft dir unser Entscheidungs-Ratgeber weiter.
Welche Unterlagen brauchst du immer?
Egal ob Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis: Bestimmte Angaben benötigst du in jedem Fall. Diese Basisdaten sind Pflichtbestandteil jedes Energieausweises nach GEG §85.
| Information | Warum wichtig |
|---|---|
| Adresse des Gebäudes | Pflichtangabe im Ausweis |
| Baujahr des Gebäudes | Pflichtangabe, relevant für die Ausweisart |
| Gebäudetyp (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus usw.) | Bestimmt Berechnungsverfahren |
| Anzahl der Wohneinheiten | Relevant für die Zulässigkeit des Verbrauchsausweises |
| Wohnfläche oder Gebäudenutzfläche | Basis für die Kennwerte pro Quadratmeter |
| Baujahr des Wärmeerzeugers | Pflichtangabe im Ausweis |
| Energieträger Heizung und Warmwasser | Pflichtangabe |
| Lüftung und Kühlung (falls vorhanden) | Pflichtangabe |
| Durchgeführte Modernisierungen | Für Plausibilität und Empfehlungen |
| Fotos oder Bildnachweise vom Gebäude | Können Vor-Ort-Begehung ersetzen (GEG §84) |
Je mehr aktuelle Angaben du bereitlegst, desto weniger Rückfragen gibt es. Wenn du etwas nicht weißt, ist das nicht automatisch ein Problem. Aber: Angaben, die nicht plausibel oder nicht nachweisbar sind, dürfen für die Berechnung nicht ungeprüft übernommen werden (GEG §83).
Eine ausführliche Übersicht findest du in unserer Unterlagen-Checkliste.
Verbrauchs- oder Bedarfsausweis? 3 Fragen
Du hast die Wahl. Der Verbrauchsausweis ist für dein Haus zulässig: in rund 5 Minuten ausgefüllt, 59,90 €, als PDF in 1–2 Werktagen.
Verbrauchsausweis startenBis zum 31.12.2026 ist hier ein Bedarfsausweis vorgeschrieben. Ab dem 1. Januar 2027 gilt auch für dein Haus die freie Wahl. Unsicher, was jetzt sinnvoll ist? Frag uns kurz im Chat (unten rechts).
Das lässt sich klären. Das Datum des Bauantrags steht meist in den Bauunterlagen, das Baujahr oft auch im Kaufvertrag. Frag uns im Chat (unten rechts), wir finden es gemeinsam heraus.
Kurzregel: Bauantrag ab dem 1. November 1977 oder 5 und mehr Wohnungen: freie Wahl. Nur bei bis zu 4 Wohnungen, Bauantrag davor und ohne Dämmung auf dem Stand von 1977 ist bis Ende 2026 der Bedarfsausweis Pflicht. Ab 2027 gilt für alle Wohngebäude die freie Wahl. Rechtsgrundlage: GModG (vormals GEG).
Was benötige ich für einen Verbrauchsausweis?
Der Verbrauchsausweis ist oft der schnellere Weg, weil keine vollständige Gebäudebilanz erstellt wird. Ganz ohne Gebäudedaten geht er aber nicht. Hier ist die vollständige Übersicht, was du für einen Verbrauchsausweis bereitlegen musst.
36 Monate Verbrauchsdaten
Die wichtigste Voraussetzung: Du brauchst die Heiz- und Warmwasserverbräuche des gesamten Gebäudes aus mindestens 36 zusammenhängenden Monaten. Die jüngste Abrechnungsperiode muss enthalten sein, und deren Ende darf nicht mehr als 18 Monate zurückliegen.
Wichtig: Der Abrechnungszeitraum muss kein Kalenderjahr sein. Entscheidend sind 36 zusammenhängende Monate, nicht drei Kalender-Abrechnungen.
Welche Abrechnungen zählen?
Für die Verbrauchsdaten akzeptiert das Gesetz verschiedene Quellen:
- Heizkostenabrechnungen des gesamten Gebäudes
- Energielieferanten-Rechnungen (Gas, Fernwärme, Strom für Wärmepumpe)
- Ordnungsgemäß erfasste Messdaten
- Eine Kombination aus diesen Quellen
Bei Ölheizungen brauchst du zusätzlich die Lieferscheine der letzten drei Abrechnungsjahre, die gesamte Füllmenge und den aktuellen Tankstand. Ohne diese Angaben lässt sich der tatsächliche Verbrauch nicht korrekt ermitteln.
Warmwasser, Leerstand und Witterungsbereinigung
Drei Punkte, die oft übersehen werden:
Warmwasser: Kläre, ob die Warmwasserbereitung zentral oder dezentral erfolgt und ob der Verbrauch separat gemessen wird. Ist der dezentrale Warmwasserverbrauch nicht bekannt, werden pauschal 20 kWh pro Quadratmeter und Jahr angesetzt.
Leerstand: Längere Leerstände müssen angemessen berücksichtigt werden. Halte die Leerstandsflächen und Leerstandszeiträume innerhalb der Abrechnungsperioden bereit.
Witterungsbereinigung: Der Heizverbrauch wird auf ein deutsches Referenzklima umgerechnet, damit verschiedene Standorte und Abrechnungszeiträume vergleichbar werden. Dafür nutzt der Aussteller Klimafaktoren des Deutschen Wetterdienstes. Als Eigentümer musst du dafür nichts extra tun, aber du solltest wissen, warum der Kennwert im Ausweis von deinen Rechnungen abweichen kann.
Wann reicht ein Verbrauchsausweis nicht?
Nicht immer ist ein Verbrauchsausweis zulässig oder möglich:
- Keine vollständigen 36 Monate vorhanden: Dann brauchst du einen Bedarfsausweis oder musst warten, bis genug Daten vorliegen.
- Jüngste Abrechnung älter als 18 Monate: Die Datenbasis ist zu alt.
- Nur Verbrauchsdaten einer einzelnen Wohnung: Ein Energieausweis wird für das gesamte Wohngebäude ausgestellt, nicht für eine einzelne Wohnung.
- Neubau: Für Neubauten ist immer ein Bedarfsausweis erforderlich (GEG §80).
- Älteres kleines Wohngebäude: Bei Gebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist ein Bedarfsausweis Pflicht, es sei denn, das Gebäude erfüllt den Standard der Wärmeschutzverordnung 1977 (dazu gleich mehr).
Praktiker auf Reddit berichten von einem weiteren Problem: Wenn ein Gebäude über längere Zeit leer stand oder ungewöhnlich wenig beheizt wurde, kann der Verbrauchsausweis eine unrealistisch gute Effizienzklasse zeigen. Auch starke Kaminnutzung kann den gemessenen Heizverbrauch künstlich senken, weil der Kamin den Hauptwärmeerzeuger entlastet. Rechtlich ist der Ausweis trotzdem gültig, aber Käufer und Banken schauen manchmal genauer hin, wenn der Wert nicht zur Bausubstanz passt.
Was benötige ich für einen Bedarfsausweis?
Der Bedarfsausweis berechnet den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes, unabhängig vom Heizverhalten früherer Bewohner. Dafür braucht der Aussteller deutlich mehr technische Informationen über das Gebäude selbst.
Gebäudedaten statt Verbrauchsdaten
Statt Heizkostenabrechnungen bilden Bausubstanz und Anlagentechnik die Grundlage. Der dena-Leitfaden beschreibt die Datenaufnahme als Basis für den berechneten Energiebedarfswert.
Bauunterlagen und Maße
Lege bereit, was vorhanden ist:
- Grundrisse, Ansichten und Schnitte
- Baubeschreibung
- Wohnflächenberechnung
- Gebäudeabmessungen (Länge, Breite, Geschosshöhen)
- Beheiztes Volumen und beheizte Räume
- Thermische Hüllfläche (Grenze zwischen beheiztem und unbeheiztem Bereich)
Die thermische Hüllfläche beeinflusst den berechneten Energiebedarf erheblich. Ob der Keller beheizt oder unbeheizt ist, ob das Dachgeschoss ausgebaut wurde, wie groß die Fensterflächen sind: All das fließt in die Berechnung ein.
Gebäudehülle
Für die Bewertung der Gebäudehülle werden diese Angaben benötigt:
- Außenwände: Material, Aufbau, Dämmung (Material, Stärke, Einbaujahr)
- Dach oder oberste Geschossdecke: Konstruktion und Dämmstand
- Kellerdecke oder Bodenplatte: Konstruktion und Dämmstand
- Fenster und Türen: Typ, Verglasung, Rahmen, Baujahr, Zustand
- Rollladenkästen: Können relevante Wärmebrücken darstellen
- Bekannte Undichtigkeiten oder Wärmebrücken
Wenn du Nachweise zu Sanierungen hast (Handwerkerrechnungen, Förderbescheide, Fotos), lege sie bereit. Sie helfen dem Aussteller, die tatsächliche Qualität der Bauteile einzuschätzen.
Anlagentechnik
Zur Heizungs- und Warmwassertechnik brauchst du:
- Wärmeerzeuger (Typ, Hersteller, Typenschild falls vorhanden, Baujahr)
- Energieträger (Gas, Öl, Fernwärme, Pellets, Wärmepumpe usw.)
- Warmwasserbereitung (zentral, dezentral, Solar)
- Speicher und Verteilleitungen
- Pumpen und Regelung
- Lüftungsanlage (falls vorhanden: Abluft, Zu-/Abluft mit Wärmerückgewinnung)
- Kühlung (falls vorhanden)
- Erneuerbare Energien (Solarthermie, Photovoltaik, soweit relevant)
Sanierungshistorie und Fotos
Halte Informationen zu allen energetisch relevanten Modernisierungen bereit: Wann wurde die Fassade gedämmt? Wann kamen neue Fenster? Wurde die Heizung getauscht? Wurden Verteilleitungen isoliert?
Fotos vom Gebäude sind ebenfalls wichtig. GEG §84 erlaubt dem Aussteller, anstelle einer Vor-Ort-Begehung geeignete Bildunterlagen zu nutzen, um die energetischen Eigenschaften zu beurteilen und Modernisierungsempfehlungen abzugeben. Gute Fotos von Fassade, Fenstern, Dach, Keller und Heizungsanlage erleichtern die Erstellung erheblich.
Was tun, wenn Unterlagen fehlen?
Fehlende Baupläne sind bei älteren Gebäuden häufig. Das bedeutet nicht, dass kein Bedarfsausweis möglich ist. Fehlende Maße können durch vereinfachte Messungen ermittelt werden, und für unbekannte Bauteilqualitäten gibt es unter bestimmten Voraussetzungen gesicherte Erfahrungswerte. Allerdings: Zweifelhafte Angaben dürfen nicht einfach übernommen werden. Je mehr belastbare Daten du liefern kannst, desto genauer wird das Ergebnis.
Einen Überblick dazu, welche Daten du vor der Bestellung bereitlegen solltest, findest du in unserem Vorbereitungs-Ratgeber.
Klasse A+: ≤ 30 kWh je m² und Jahr (Endenergie), typisch für Passivhaus oder sehr guter Neubau.
Klasse A: 30–50 kWh je m² und Jahr (Endenergie), typisch für Neubau-Standard.
Klasse B: 50–75 kWh je m² und Jahr (Endenergie), typisch für guter Neubau oder gut sanierter Bestand.
Klasse C: 75–100 kWh je m² und Jahr (Endenergie), typisch für sanierter Bestand.
Klasse D: 100–130 kWh je m² und Jahr (Endenergie), typisch für teilsanierter Bestand.
Klasse E: 130–160 kWh je m² und Jahr (Endenergie), typisch für unsanierter Bestand der 80er/90er.
Klasse F: 160–200 kWh je m² und Jahr (Endenergie), typisch für älterer Bestand.
Klasse G: 200–250 kWh je m² und Jahr (Endenergie), typisch für unsaniertes Haus aus Vorkriegszeit oder 50ern.
Klasse H: > 250 kWh je m² und Jahr (Endenergie), typisch für sehr hoher Energiebedarf.
Die Klasse steht auf Seite 1 deines Ausweises und gehört bei Verkauf oder Vermietung in die Anzeige.
Deine Klasse herausfinden: Verbrauchsausweis erstellen →Welchen Ausweis brauchst du? Schnelle Entscheidung
Die Frage, was du für einen Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis benötigst, hängt zuerst davon ab, welcher Ausweis für dein Gebäude überhaupt zulässig ist. Diese Tabelle gibt dir eine schnelle Orientierung nach GEG §80:
| Situation | Zulässiger Ausweis |
|---|---|
| Neubau | Bedarfsausweis (Pflicht) |
| Bestandsgebäude mit 5 oder mehr Wohneinheiten | Verbrauchsausweis oft zulässig, Bedarfsausweis immer möglich |
| 1–4 Wohneinheiten, Bauantrag nach 01.11.1977 | Verbrauchsausweis möglich, wenn Verbrauchsdaten vollständig |
| 1–4 Wohneinheiten, Bauantrag vor 01.11.1977, WSchV-1977-Standard nachweisbar | Verbrauchsausweis möglich |
| 1–4 Wohneinheiten, Bauantrag vor 01.11.1977, kein WSchV-1977-Nachweis | Bedarfsausweis (Pflicht) |
| Keine vollständigen Verbrauchsdaten vorhanden | Bedarfsausweis |
| Nach bestimmten größeren Gebäudeänderungen | Bedarfsausweis (Neuberechnung) |
Ein häufiges Missverständnis: „Vor 1977 gebaut" bedeutet nicht automatisch „Bedarfsausweis Pflicht." Entscheidend ist der Bauantrag (nicht das Baujahr) und die Frage, ob das Gebäude den Standard der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt. Bei Gebäuden mit mindestens fünf Wohneinheiten spielt das 1977-Kriterium ohnehin keine Rolle.
Wenn du ein älteres Haus besitzt und den Verbrauchsausweis nutzen möchtest, lege Nachweise über durchgeführte Sanierungen bereit, die den WSchV-1977-Standard belegen. Mehr dazu findest du in unserem Ratgeber für ältere Häuser.
Eigentumswohnung vermieten: Was brauchst du?
Du willst deine Eigentumswohnung vermieten und brauchst schnell einen Energieausweis? Hier steckt ein wichtiger Punkt, den viele übersehen: Der Energieausweis für Wohngebäude wird für das gesamte Gebäude ausgestellt, nicht für eine einzelne Wohnung. Das bestätigt auch die Verbraucherzentrale.
Der schnellste Weg:
- Prüfe, ob ein gültiger Ausweis existiert. Frage deine Hausverwaltung oder die WEG. Energieausweise sind grundsätzlich 10 Jahre gültig.
- Wenn ja: Nutze ihn für deine Anzeige. Stelle sicher, dass du Ausweisart, Endenergieverbrauch oder -bedarf, Hauptenergieträger, Baujahr und Effizienzklasse angibst (GEG §87).
- Wenn nein: Kläre mit der Hausverwaltung, ob die Verbrauchsdaten des gesamten Gebäudes verfügbar sind. Falls ja und der Verbrauchsausweis zulässig ist, kannst du ihn online beantragen.
- Wenn die Hausverwaltung die Daten nicht liefern kann, brauchst du möglicherweise einen Bedarfsausweis.
Auf Reddit berichten Wohnungseigentümer regelmäßig von genau dieser Hürde: Die Hausverwaltung kontrolliert die Gebäudedaten, reagiert langsam oder ein existierender Ausweis ist schlecht lesbar. In einem Fall wurde einer Bank ein Ausweis vorgelegt, bei dem eine Seite nicht lesbar war, woraufhin die Bank einen Teil des Renovierungskredits zurückhielt. Rechtzeitig nachfragen und einen aktuellen Ausweis sicherstellen spart Stress.
Einen ausführlichen Ratgeber für diesen Fall findest du unter Energieausweis für Eigentumswohnungen.
So geht es schnell online
Wenn du weißt, was du für einen Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis benötigst, und die Unterlagen bereitliegen, ist die Online-Erstellung der schnellste Weg.
Für den Verbrauchsausweis ist der Ablauf bei EnergieausweisApp besonders einfach:
- In etwa 5 Minuten füllst du das Online-Formular aus.
- Ein KI-gestützter Energie-Assistent hilft dir bei jedem Feld und reduziert Eingabefehler.
- Du siehst eine kostenlose Vorschau von Kennwert und Effizienzklasse, bevor du zahlst.
- Jeder Ausweis wird von einem qualifizierten Ingenieur (Dipl.-Ing.) fachlich geprüft und unterschrieben.
- Die Zustellung erfolgt typischerweise innerhalb von 1–2 Werktagen per E-Mail als PDF. Express- und Postzustellung sind verfügbar.
Online ist schnell, aber deine Angaben müssen plausibel sein. Das Gesetz verlangt, dass der Aussteller die vom Eigentümer bereitgestellten Daten sorgfältig prüft (GEG §83). Gute Anbieter führen dich durch die Felder und prüfen die Daten fachlich, bevor der Ausweis unterschrieben wird.
Verbrauchsausweis jetzt online erstellen, mit kostenloser Vorschau vor der Zahlung.
Diese 7 Dinge bremsen die Ausstellung
Die meisten Verzögerungen entstehen nicht durch komplizierte Technik, sondern durch fehlende oder unvollständige Daten. Hier die häufigsten Stolperfallen:
- Weniger als 36 zusammenhängende Monate Verbrauchsdaten. Dann ist kein Verbrauchsausweis möglich.
- Letzte Abrechnungsperiode älter als 18 Monate. Die Datenbasis ist zu alt für einen Verbrauchsausweis.
- Nur Verbrauch einer einzelnen Wohnung statt des ganzen Gebäudes. Der Ausweis gilt für das Gebäude.
- Langer Leerstand oder nicht-repräsentative Nutzung ohne entsprechende Angaben. Der Leerstand muss berücksichtigt werden.
- Unklarer Bauantragszeitpunkt (vor oder nach dem 1. November 1977). Baujahr und Bauantragsdatum sind nicht dasselbe.
- Kein Nachweis des WSchV-1977-Standards bei kleinen älteren Gebäuden, obwohl ein Verbrauchsausweis gewünscht ist.
- Fehlende oder nicht plausible Sanierungs- und Dämmangaben. Angaben ohne Nachweis können vom Aussteller nicht einfach übernommen werden.
Wer diese Punkte vor der Bestellung klärt, vermeidet Rückfragen und bekommt den Ausweis schneller. Unsere Seite Schritt für Schritt durch das Formular zeigt dir genau, welche Felder auf dich zukommen.
Gut zu wissen: Registriernummer und Bankfinanzierung
Zwei Punkte, die in Foren immer wieder für Verwirrung sorgen:
Registriernummer: Jeder Energieausweis erhält eine Registriernummer beim DIBt. Diese Nummer gehört in den Ausweis und bestätigt die Registrierung. Sie ist aber keine öffentliche Datenbank, in der Käufer den kompletten Ausweis abrufen können. Das DIBt speichert nur die nach §98 vorgeschriebenen Daten und führt stichprobenartige Kontrollen durch.
Bankfinanzierung: Wenn die Bank einen Energieausweis für die Finanzierung oder Refinanzierung verlangt, frag vorher, ob sie eine bestimmte Ausweisart oder zusätzliche Nachweise erwartet. Ein rechtlich gültiger Energieausweis ist die Basis, aber Bankvorgaben können konkreter sein. Auf Reddit berichten Eigentümer, dass Banken online erstellte Ausweise in der Praxis oft akzeptieren. Eine Garantie dafür gibt es allerdings nicht, da jede Bank eigene Anforderungen stellen kann.
Kurz getestet: 3 Fragen
Häufige Fragen
Was benötige ich für einen Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?
Für den Verbrauchsausweis brauchst du die Heiz- und Warmwasserverbräuche des gesamten Gebäudes aus 36 zusammenhängenden Monaten; die jüngste Abrechnungsperiode darf höchstens 18 Monate zurückliegen. Für den Bedarfsausweis brauchst du technische Gebäudedaten: Baujahr, Maße, Flächen, beheizte Bereiche, Wand-, Dach-, Fenster- und Kelleraufbau, Dämmung, Heizungsanlage, Warmwasserbereitung, Lüftung und Modernisierungen.
Reichen drei Heizkostenabrechnungen immer?
Nicht automatisch. Die Daten müssen mindestens 36 zusammenhängende Monate abdecken und die jüngste Abrechnungsperiode einschließen, deren Ende nicht mehr als 18 Monate zurückliegen darf. Außerdem müssen die Daten das gesamte Gebäude betreffen und längere Leerstände berücksichtigt werden.
Brauche ich für eine Eigentumswohnung einen eigenen Energieausweis?
In der Regel nein. Für Wohngebäude wird der Energieausweis für das ganze Gebäude ausgestellt, nicht für eine einzelne Wohnung. Bei WEG-Gebäuden ist die Hausverwaltung der erste Ansprechpartner.
Was, wenn ich keine Baupläne habe?
Das ist bei älteren Gebäuden häufig. Für einen Bedarfsausweis können fehlende Maße und Bauteildaten unter bestimmten Voraussetzungen durch vereinfachte Datenaufnahme oder gesicherte Erfahrungswerte ersetzt werden. Die Angaben müssen aber plausibel sein.
Ist ein Online-Energieausweis gültig?
Ja, wenn er nach den gesetzlichen Vorgaben erstellt, registriert und von einer ausstellungsberechtigten Person geprüft und unterschrieben wird. GEG §85 verlangt unter anderem Registriernummer, Ausstellerdaten und Unterschrift; §88 regelt, wer Energieausweise ausstellen darf.
Was ist besser: Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?
Das hängt vom Zweck ab. Der Verbrauchsausweis ist oft schneller, wenn er zulässig ist und vollständige Verbrauchsdaten vorliegen. Der Bedarfsausweis bewertet stärker die Gebäudehülle und Anlagentechnik und ist unabhängiger vom Heizverhalten früherer Bewohner. Bei Neubauten und bestimmten älteren kleinen Gebäuden ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben.
Was gehört in eine Immobilienanzeige?
Wenn bei Veröffentlichung der Anzeige ein Energieausweis vorliegt, müssen Art des Ausweises, Endenergiebedarf oder -verbrauch, wesentlicher Energieträger, Baujahr des Wohngebäudes und Energieeffizienzklasse genannt werden. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Mehr dazu in unserem Ratgeber zu Pflichtangaben in Immobilienanzeigen.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Ein Energieausweis ist grundsätzlich 10 Jahre gültig. Er kann seine Gültigkeit aber verlieren, wenn nach bestimmten Gebäudeänderungen ein neuer Ausweis erforderlich wird.
Du weißt jetzt, was du für einen Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis benötigst. Wenn dein Gebäude für den Verbrauchsausweis geeignet ist, kannst du ihn direkt online erstellen, mit kostenloser Vorschau deines Kennwerts und deiner Effizienzklasse, bevor du zahlst.
Energieausweis in 5 Minuten online erstellen
GModG-konform, DIBt-registriert, als PDF in 1–2 Werktagen.
Verbrauchsausweis 59,90 €