Rechtsstand: Oktober 2026 · GModG (vormals GEG)
Wann brauche ich einen Energieausweis?
Auf einen Blick
Brauche ich einen Energieausweis, wenn ich verkaufe, vermiete oder selbst darin wohne?
- Pflicht bei Verkauf und Neuvermietung. Dann muss ein gültiger Energieausweis vorliegen, spätestens bei der Besichtigung.
- Wer selbst darin wohnt, braucht keinen. Auch für bestehende Mietverhältnisse musst du nichts nachreichen.
- Ein Ausweis gilt zehn Jahre und immer für das ganze Gebäude. Hast du schon einen gültigen, reicht er, auch für die einzelne Wohnung.
Mini-Check: Brauche ich einen? 3 Fragen, 20 Sekunden
Du brauchst keinen. Die Pflicht greift erst, wenn du verkaufst oder neu vermietest.
Dein vorhandener Ausweis reicht, solange er gültig ist. Das Datum steht oben rechts auf Seite 1.
Wahrscheinlich keine Pflicht. Für Baudenkmäler und sehr kleine Gebäude gilt eine Ausnahme. Unsicher? Frag uns kurz im Chat (unten rechts).
Beim Neubau oder großen Umbau gehört der Ausweis zur Bauplanung. Das klärt in der Regel dein Planer.
Kein Stress: Solange du nicht verkaufst oder vermietest, besteht keine Pflicht. Wenn es so weit ist, reicht der Ausweis zur ersten Besichtigung.
Für Gewerbegebäude gelten eigene Regeln. Sprich uns an, wir sagen dir, was du brauchst.
Ja, du brauchst einen. Für die meisten bestehenden Wohnhäuser reicht der Verbrauchsausweis: in rund 5 Minuten ausgefüllt, 59,90 €, als PDF in 1–2 Werktagen.
Jetzt startenWusstest du? Ein Energieausweis gilt zehn Jahre und immer für das ganze Gebäude, nicht nur für eine Wohnung. In 2 Minuten von Kasten zu Kasten ↓
Wusstest du? Ein Energieausweis gilt zehn Jahre und immer für das ganze Gebäude, nicht nur für eine Wohnung. In 2 Minuten von Kasten zu Kasten ↓
Markierungen: Pflicht Frist / Bußgeld Spartipp Begriff
Es kommt auf deinen Anlass an
Das Gesetz knüpft die Pflicht an einen Anlass, nicht an das Haus selbst. Solange du darin wohnst, es leer steht oder an dieselben Mieter vermietet bleibt, musst du nichts tun. Erst wenn du verkaufst, neu vermietest, verpachtest oder ein Erbbaurecht bestellst, muss ein gültiger Ausweis da sein. Liegt schon einer vor, der jünger als zehn Jahre ist, brauchst du keinen neuen.
Rechtsgrundlage ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), bis Juli 2026 hieß es Gebäudeenergiegesetz (GEG). Die Regeln zum Energieausweis sind dabei gleich geblieben.
Brauche ich einen Energieausweis? Die Übersicht
Wann genau er da sein muss
Der Ablauf hat drei Stationen. Das gilt beim Verkauf genauso wie bei der Vermietung.
- 1Anzeige
Liegt der Ausweis schon vor, wenn du inserierst, gehören seine Kennwerte in die Anzeige: Art des Ausweises, Energiekennwert, wichtigster Energieträger, Baujahr, Effizienzklasse.
Tipp: vorher besorgen, dann inserierst du entspannt.
- 2Besichtigung
Du legst den Ausweis oder eine Kopie vor, ohne dass jemand danach fragen muss. Aushängen oder Auslegen reicht auch. Ohne Besichtigung zeigst du ihn unverzüglich, spätestens auf Nachfrage.
- 3Vertrag
Nach Abschluss des KaufvertragsMietvertrags übergibst du den Ausweis unverzüglich, eine Kopie genügt.
Beauftragst du einen Makler, darf er das Vorlegen und Übergeben für dich erledigen. Den Ausweis selbst musst du ihm aber bereitstellen.
Ist mein Ausweis noch gültig?
Ein Ausweis gilt zehn Jahre ab dem Datum oben rechts auf Seite 1.
Neuen Verbrauchsausweis erstellen →Eigentumswohnung, Mehrfamilienhaus, Verwaltung
Verkaufst oder vermietest du eine Eigentumswohnung, legst du den Ausweis des Hauses vor. Oft hat die Hausverwaltung schon einen gültigen. Frag dort zuerst nach, bevor du einen neuen bestellst. Fehlt er, kann er für das Gebäude erstellt werden; die Verbrauchsdaten kommen dann aus der Heizkostenabrechnung des ganzen Hauses.
Mehr dazu: Energieausweis für die Wohnung.
Ausnahmen: wer keinen braucht
Daneben gibt es Gebäude, für die das Gesetz insgesamt nicht gilt, weil sie nicht wie ein Wohnhaus dauerhaft beheizt werden. Dazu gehören zum Beispiel:
- Wohngebäude, die für weniger als vier Monate im Jahr zur Nutzung bestimmt sind, etwa manche Ferienhäuser, oder deren Energieverbrauch wegen begrenzter Nutzung unter einem Viertel des Ganzjahresverbrauchs liegt,
- Gebäude für Gottesdienste,
- Zelte, Traglufthallen und provisorische Gebäude mit bis zu zwei Jahren Nutzungsdauer,
- unterirdische Bauten sowie Ställe und offene Betriebshallen.
Für ein ganz normales Einfamilienhaus, ein Mehrfamilienhaus oder eine Wohnung greift keine dieser Ausnahmen. Unsicher, ob dein Fall dazugehört? Frag uns kurz, wir schauen es uns an.
Was passiert ohne Ausweis?
Das klingt nach viel, ist aber eine Obergrenze. Sie gilt, wenn jemand die Pflicht vorsätzlich oder leichtfertig missachtet. Gleiches gilt für fehlende Pflichtangaben in der Anzeige. Wer selbst im Haus wohnt, hat damit nichts zu tun, und wer den Ausweis rechtzeitig besorgt, ebenfalls nicht. Die Höhe hängt vom Einzelfall ab.
Verkauf oder Vermietung: wann muss der Ausweis da sein?
Tipp eine Karte an.
1. In der Anzeige
Schon in der Immobilienanzeige gehören die Kennwerte aus dem Energieausweis hinein, darunter die Effizienzklasse.
2. Bei der Besichtigung
Spätestens bei der Besichtigung legst du den Ausweis vor, unaufgefordert, im Original oder als Kopie.
3. Nach Vertragsschluss
Nach dem Kauf- oder Mietvertrag übergibst du den Ausweis unverzüglich an Käufer oder neuen Mieter, im Original oder als Kopie.
Und wenn nicht?
Fehlen die Pflichtangaben in der Anzeige, ist das eine Ordnungswidrigkeit, das Bußgeld kann bis zu 10.000 € betragen. Verantwortlich ist, wer die Anzeige schaltet, also auch der Makler.
Rechtsgrundlage: GModG (vormals GEG). Wer selbst im Haus wohnt und nicht verkauft oder vermietet, braucht keinen Ausweis.
Welcher Ausweis passt?
Es gibt zwei Arten: den Verbrauchsausweis, der den tatsächlichen Energieverbrauch zeigt, und den Bedarfsausweis, der den Bedarf aus der Bausubstanz berechnet. In einigen Fällen schreibt das Gesetz die Art vor, zum Beispiel bei manchen älteren Häusern mit weniger als fünf Wohnungen. Welche Art für dein Haus gilt, klärt unsere Entscheidungshilfe in einer Minute, die Kurzfassung steht gleich hier.
Verbrauchs- oder Bedarfsausweis? 3 Fragen
Du hast die Wahl. Der Verbrauchsausweis ist für dein Haus zulässig: in rund 5 Minuten ausgefüllt, 59,90 €, als PDF in 1–2 Werktagen.
Verbrauchsausweis startenBis zum 31.12.2026 ist hier ein Bedarfsausweis vorgeschrieben. Ab dem 1. Januar 2027 gilt auch für dein Haus die freie Wahl. Unsicher, was jetzt sinnvoll ist? Frag uns kurz im Chat (unten rechts).
Das lässt sich klären. Das Datum des Bauantrags steht meist in den Bauunterlagen, das Baujahr oft auch im Kaufvertrag. Frag uns im Chat (unten rechts), wir finden es gemeinsam heraus.
Kurzregel: Bauantrag ab dem 1. November 1977 oder 5 und mehr Wohnungen: freie Wahl. Nur bei bis zu 4 Wohnungen, Bauantrag davor und ohne Dämmung auf dem Stand von 1977 ist bis Ende 2026 der Bedarfsausweis Pflicht. Ab 2027 gilt für alle Wohngebäude die freie Wahl. Rechtsgrundlage: GModG (vormals GEG).
Klasse A+: ≤ 30 kWh je m² und Jahr (Endenergie), typisch für Passivhaus oder sehr guter Neubau.
Klasse A: 30–50 kWh je m² und Jahr (Endenergie), typisch für Neubau-Standard.
Klasse B: 50–75 kWh je m² und Jahr (Endenergie), typisch für guter Neubau oder gut sanierter Bestand.
Klasse C: 75–100 kWh je m² und Jahr (Endenergie), typisch für sanierter Bestand.
Klasse D: 100–130 kWh je m² und Jahr (Endenergie), typisch für teilsanierter Bestand.
Klasse E: 130–160 kWh je m² und Jahr (Endenergie), typisch für unsanierter Bestand der 80er/90er.
Klasse F: 160–200 kWh je m² und Jahr (Endenergie), typisch für älterer Bestand.
Klasse G: 200–250 kWh je m² und Jahr (Endenergie), typisch für unsaniertes Haus aus Vorkriegszeit oder 50ern.
Klasse H: > 250 kWh je m² und Jahr (Endenergie), typisch für sehr hoher Energiebedarf.
Die Klasse steht auf Seite 1 deines Ausweises und gehört bei Verkauf oder Vermietung in die Anzeige.
Deine Klasse herausfinden: Verbrauchsausweis erstellen →So kommst du an deinen Ausweis
Du brauchst nur wenige Angaben: Baujahr, Wohnfläche, Anzahl der Wohnungen, die Heizung und die Verbrauchswerte aus den Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre. Was genau du dir zurechtlegen solltest, steht in der Checkliste. Jeder Ausweis wird vor dem Versand von einem ausstellungsberechtigten Diplom-Ingenieur geprüft und unterschrieben. Der Verbrauchsausweis kostet 59,90 € inkl. MwSt., vorher siehst du deinen Kennwert kostenlos in der Vorschau.
Hast du alles beisammen?
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Alles da? Verbrauchsausweis erstellen →Was kostet dein Verbrauchsausweis?
Verbrauchsausweis 59,90 € inkl. MwSt., PDF in 1–2 Werktagen, vorher kostenlose Vorschau.
Zusammen: 59,90 €
Verbrauchsausweis erstellen →Kurz getestet: 3 Fragen
Häufige Fragen
Brauche ich einen Energieausweis, wenn ich selbst im Haus wohne?
Nein. Die Pflicht entsteht erst, wenn du verkaufst oder neu vermietest. Solange du selbst darin wohnst, musst du nichts tun.
Muss ich meinen bestehenden Mietern einen Energieausweis geben?
Nein. Die Pflicht gilt bei einer neuen Vermietung. Für laufende Mietverhältnisse musst du keinen Ausweis nachreichen.
Reicht eine Kopie des Energieausweises?
Ja. Bei der Besichtigung und bei der Übergabe nach Vertragsschluss genügt eine Kopie. Bei der Besichtigung darfst du ihn auch gut sichtbar aufhängen oder auslegen.
Mein Energieausweis läuft bald ab. Brauche ich gleich einen neuen?
Nur wenn du verkaufen oder neu vermieten willst. Ein Ausweis gilt zehn Jahre ab Ausstellung. Steht ein Verkauf oder eine Vermietung an, sollte er zur ersten Besichtigung noch gültig sein; sonst brauchst du einen neuen.
Ich erbe ein Haus oder bekomme es geschenkt. Brauche ich einen Energieausweis?
Für die Erbschaft oder Schenkung selbst nicht. Das Gesetz knüpft an Verkauf und Vermietung an. Willst du das Haus später verkaufen oder vermieten, brauchst du ihn dann.
Muss ich als Käufer eines Hauses selbst etwas tun?
In einem Fall ja: Wer ein Haus mit höchstens zwei Wohnungen kauft, muss nach der Übergabe ein kurzes Beratungsgespräch zum Energieausweis führen, wenn ihm ein solches Gespräch kostenlos angeboten wird. Ohne kostenloses Angebot entfällt das. Das Gespräch ist nicht Teil unserer Leistung.