JavaScript muss aktiviert werden, um die App zu verwenden. Wann brauche ich einen Energieausweis? Pflicht einfach erklärt

Rechtsstand: Oktober 2026 · GModG (vormals GEG)

Wann brauche ich einen Energieausweis?

Wegweiser zwischen Einfamilienhaus und Mehrfamilienhaus
ca. 6 Min. Lesezeit

Auf einen Blick

Brauche ich einen Energieausweis, wenn ich verkaufe, vermiete oder selbst darin wohne?

  1. Pflicht bei Verkauf und Neuvermietung. Dann muss ein gültiger Energieausweis vorliegen, spätestens bei der Besichtigung.
  2. Wer selbst darin wohnt, braucht keinen. Auch für bestehende Mietverhältnisse musst du nichts nachreichen.
  3. Ein Ausweis gilt zehn Jahre und immer für das ganze Gebäude. Hast du schon einen gültigen, reicht er, auch für die einzelne Wohnung.

Mini-Check: Brauche ich einen? 3 Fragen, 20 Sekunden

Was hast du mit der Immobilie vor?

Wusstest du? Ein Energieausweis gilt zehn Jahre und immer für das ganze Gebäude, nicht nur für eine Wohnung. In 2 Minuten von Kasten zu Kasten ↓

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Markierungen: Pflicht Frist / Bußgeld Spartipp Begriff

Es kommt auf deinen Anlass an

Das Gesetz knüpft die Pflicht an einen Anlass, nicht an das Haus selbst. Solange du darin wohnst, es leer steht oder an dieselben Mieter vermietet bleibt, musst du nichts tun. Erst wenn du verkaufst, neu vermietest, verpachtest oder ein Erbbaurecht bestellst, muss ein gültiger Ausweis da sein. Liegt schon einer vor, der jünger als zehn Jahre ist, brauchst du keinen neuen.

Rechtsgrundlage ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), bis Juli 2026 hieß es Gebäudeenergiegesetz (GEG). Die Regeln zum Energieausweis sind dabei gleich geblieben.

Brauche ich einen Energieausweis? Die Übersicht

JaDu verkaufst Haus oder Wohnungspätestens zur Besichtigung vorlegen
JaDu vermietest neu (neuer Mietvertrag)gilt auch für Verpachtung und Leasing
NeinDu wohnst selbst darinSonderfall großer Umbau: siehe „Neubau“ im Mini-Check
NeinBestehendes Mietverhältnis läuft weiterkeine Pflicht zum Nachreichen
NeinDu verschenkst oder vererbstPflicht entsteht erst bei Verkauf oder Vermietung
JaDu baust neu oder baust groß umgehört zur Bauplanung, kümmert sich meist der Planer
Nein (kein neuer)Gültiger Ausweis liegt schon vorgilt zehn Jahre ab Ausstellung
Nein (Ausnahme)Baudenkmal oder Gebäude bis 50 m²siehe „Ausnahmen“

Wann genau er da sein muss

Der Ablauf hat drei Stationen. Das gilt beim Verkauf genauso wie bei der Vermietung.

Wann muss der Ausweis da sein?
  1. 1Anzeige

    Liegt der Ausweis schon vor, wenn du inserierst, gehören seine Kennwerte in die Anzeige: Art des Ausweises, Energiekennwert, wichtigster Energieträger, Baujahr, Effizienzklasse.

    Tipp: vorher besorgen, dann inserierst du entspannt.

  2. 2Besichtigung

    Du legst den Ausweis oder eine Kopie vor, ohne dass jemand danach fragen muss. Aushängen oder Auslegen reicht auch. Ohne Besichtigung zeigst du ihn unverzüglich, spätestens auf Nachfrage.

  3. 3Vertrag

    Nach Abschluss des Kaufvertrags übergibst du den Ausweis unverzüglich, eine Kopie genügt.

Beauftragst du einen Makler, darf er das Vorlegen und Übergeben für dich erledigen. Den Ausweis selbst musst du ihm aber bereitstellen.

Ist mein Ausweis noch gültig?

Ein Ausweis gilt zehn Jahre ab dem Datum oben rechts auf Seite 1.

Eigentumswohnung, Mehrfamilienhaus, Verwaltung

Verkaufst oder vermietest du eine Eigentumswohnung, legst du den Ausweis des Hauses vor. Oft hat die Hausverwaltung schon einen gültigen. Frag dort zuerst nach, bevor du einen neuen bestellst. Fehlt er, kann er für das Gebäude erstellt werden; die Verbrauchsdaten kommen dann aus der Heizkostenabrechnung des ganzen Hauses.

Mehr dazu: Energieausweis für die Wohnung.

Ausnahmen: wer keinen braucht

Daneben gibt es Gebäude, für die das Gesetz insgesamt nicht gilt, weil sie nicht wie ein Wohnhaus dauerhaft beheizt werden. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Wohngebäude, die für weniger als vier Monate im Jahr zur Nutzung bestimmt sind, etwa manche Ferienhäuser, oder deren Energieverbrauch wegen begrenzter Nutzung unter einem Viertel des Ganzjahresverbrauchs liegt,
  • Gebäude für Gottesdienste,
  • Zelte, Traglufthallen und provisorische Gebäude mit bis zu zwei Jahren Nutzungsdauer,
  • unterirdische Bauten sowie Ställe und offene Betriebshallen.

Für ein ganz normales Einfamilienhaus, ein Mehrfamilienhaus oder eine Wohnung greift keine dieser Ausnahmen. Unsicher, ob dein Fall dazugehört? Frag uns kurz, wir schauen es uns an.

Was passiert ohne Ausweis?

Das klingt nach viel, ist aber eine Obergrenze. Sie gilt, wenn jemand die Pflicht vorsätzlich oder leichtfertig missachtet. Gleiches gilt für fehlende Pflichtangaben in der Anzeige. Wer selbst im Haus wohnt, hat damit nichts zu tun, und wer den Ausweis rechtzeitig besorgt, ebenfalls nicht. Die Höhe hängt vom Einzelfall ab.

Verkauf oder Vermietung: wann muss der Ausweis da sein?

Tipp eine Karte an.

1. In der Anzeige

Schon in der Immobilienanzeige gehören die Kennwerte aus dem Energieausweis hinein, darunter die Effizienzklasse.

2. Bei der Besichtigung

Spätestens bei der Besichtigung legst du den Ausweis vor, unaufgefordert, im Original oder als Kopie.

3. Nach Vertragsschluss

Nach dem Kauf- oder Mietvertrag übergibst du den Ausweis unverzüglich an Käufer oder neuen Mieter, im Original oder als Kopie.

Und wenn nicht?

Fehlen die Pflichtangaben in der Anzeige, ist das eine Ordnungswidrigkeit, das Bußgeld kann bis zu 10.000 € betragen. Verantwortlich ist, wer die Anzeige schaltet, also auch der Makler.

Rechtsgrundlage: GModG (vormals GEG). Wer selbst im Haus wohnt und nicht verkauft oder vermietet, braucht keinen Ausweis.

Welcher Ausweis passt?

Es gibt zwei Arten: den Verbrauchsausweis, der den tatsächlichen Energieverbrauch zeigt, und den Bedarfsausweis, der den Bedarf aus der Bausubstanz berechnet. In einigen Fällen schreibt das Gesetz die Art vor, zum Beispiel bei manchen älteren Häusern mit weniger als fünf Wohnungen. Welche Art für dein Haus gilt, klärt unsere Entscheidungshilfe in einer Minute, die Kurzfassung steht gleich hier.

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis? 3 Fragen

Wie viele Wohnungen hat das Haus?

Kurzregel: Bauantrag ab dem 1. November 1977 oder 5 und mehr Wohnungen: freie Wahl. Nur bei bis zu 4 Wohnungen, Bauantrag davor und ohne Dämmung auf dem Stand von 1977 ist bis Ende 2026 der Bedarfsausweis Pflicht. Ab 2027 gilt für alle Wohngebäude die freie Wahl. Rechtsgrundlage: GModG (vormals GEG).

Effizienzklassen A+ bis H — tipp eine Klasse an.

Klasse D: 100–130 kWh je m² und Jahr (Endenergie), typisch für teilsanierter Bestand.

Die Klasse steht auf Seite 1 deines Ausweises und gehört bei Verkauf oder Vermietung in die Anzeige.

Deine Klasse herausfinden: Verbrauchsausweis erstellen →

So kommst du an deinen Ausweis

Du brauchst nur wenige Angaben: Baujahr, Wohnfläche, Anzahl der Wohnungen, die Heizung und die Verbrauchswerte aus den Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre. Was genau du dir zurechtlegen solltest, steht in der Checkliste. Jeder Ausweis wird vor dem Versand von einem ausstellungsberechtigten Diplom-Ingenieur geprüft und unterschrieben. Der Verbrauchsausweis kostet 59,90 € inkl. MwSt., vorher siehst du deinen Kennwert kostenlos in der Vorschau.

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Was kostet dein Verbrauchsausweis?

Verbrauchsausweis 59,90 € inkl. MwSt., PDF in 1–2 Werktagen, vorher kostenlose Vorschau.

Zusammen: 59,90 €

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Kurz getestet: 3 Fragen

1. Wie lange gilt ein Energieausweis?
Auflösung

Ein Energieausweis gilt zehn Jahre ab Ausstellung.

2. Wann muss der Ausweis beim Verkauf spätestens vorliegen?
Auflösung

Spätestens bei der Besichtigung, unaufgefordert, im Original oder als Kopie.

3. Du wohnst selbst im Haus und verkaufst oder vermietest nicht. Brauchst du einen Energieausweis?
Auflösung

Nein. Die Pflicht greift erst bei Verkauf oder Neuvermietung.

Häufige Fragen

Brauche ich einen Energieausweis, wenn ich selbst im Haus wohne?

Nein. Die Pflicht entsteht erst, wenn du verkaufst oder neu vermietest. Solange du selbst darin wohnst, musst du nichts tun.

Muss ich meinen bestehenden Mietern einen Energieausweis geben?

Nein. Die Pflicht gilt bei einer neuen Vermietung. Für laufende Mietverhältnisse musst du keinen Ausweis nachreichen.

Reicht eine Kopie des Energieausweises?

Ja. Bei der Besichtigung und bei der Übergabe nach Vertragsschluss genügt eine Kopie. Bei der Besichtigung darfst du ihn auch gut sichtbar aufhängen oder auslegen.

Mein Energieausweis läuft bald ab. Brauche ich gleich einen neuen?

Nur wenn du verkaufen oder neu vermieten willst. Ein Ausweis gilt zehn Jahre ab Ausstellung. Steht ein Verkauf oder eine Vermietung an, sollte er zur ersten Besichtigung noch gültig sein; sonst brauchst du einen neuen.

Ich erbe ein Haus oder bekomme es geschenkt. Brauche ich einen Energieausweis?

Für die Erbschaft oder Schenkung selbst nicht. Das Gesetz knüpft an Verkauf und Vermietung an. Willst du das Haus später verkaufen oder vermieten, brauchst du ihn dann.

Muss ich als Käufer eines Hauses selbst etwas tun?

In einem Fall ja: Wer ein Haus mit höchstens zwei Wohnungen kauft, muss nach der Übergabe ein kurzes Beratungsgespräch zum Energieausweis führen, wenn ihm ein solches Gespräch kostenlos angeboten wird. Ohne kostenloses Angebot entfällt das. Das Gespräch ist nicht Teil unserer Leistung.

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